Jedes Fahrzeug im deutschen Straßenverkehr muss den Richtlinien der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, ist deshalb für jedes Kfz nicht nur die Zulassung, sondern auch eine Betriebserlaubnis nötig.
Die Betriebserlaubnis erhält der Fahrzeughersteller nach einer Prüfung. Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen, ist die Betriebserlaubnis in der Regel bereits dabei. Aber wie es mit selten benötigten Papieren ist, kann es passieren, dass die Betriebserlaubnis verloren geht.
Was ist zu tun, wenn Sie die Betriebserlaubnis verloren haben? In diesem Ratgeber erfahren Sie es.
Inhaltsverzeichnis
Betriebserlaubnis verloren: Das müssen Sie jetzt beachten
Wenn Sie die Betriebserlaubnis verloren haben, kann das unter Umständen teuer werden.
Wie die Fahrzeugpapiere und der Führerschein muss auch die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug immer mitgeführt werden, andernfalls gilt das als Fahren ohne Betriebserlaubnis. Das wird mit einem Verwarngeld ab 50 Euro aufwärts geahndet.
Ist die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verloren, gibt es allerdings verschiedene Möglichkeiten einen Ersatz zu bekommen. Die Betriebserlaubnis wird normalerweise nach einer Prüfung für alle Fahrzeuge einer Serie erteilt und liegt deshalb dem Hersteller schon bei der Produktion vor.
Haben Sie die ABE lediglich verloren oder verlegt, so können Sie deshalb direkt beim Hersteller eine Zweit-Bescheinigung einholen.
Etwas anders verhält es sich, wenn für das betroffene Kfz gar keine ABE vorliegt. Das kann der Fall sein, wenn es sich um ein altes Auto oder Kleinkraftrad handelt oder wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Das betrifft besonders ältere Modelle (beispielsweise aus der ehemaligen DDR), oder solche, bei denen Veränderungen vorgenommen wurden.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bevor eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden kann, muss nachgewiesen werden, dass die bisherige Betriebserlaubnis tatsächlich verloren ist. Das soll verhindern, dass gestohlene Fahrzeuge eine neue Betriebserlaubnis erhalten.
Um die Betriebserlaubnis zu beantragen, müssen Sie sich deshalb zunächst an die Polizei oder die Zulassungsstelle wenden. Hier wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Je nach Wohnort ist das gebührenpflichtig.
Durch die Kfz-Papiere, oder in manchen Fällen auch durch den Kaufvertrag, stellen die Behörden fest, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist bzw. ob Sie wirklich der Fahrzeughalter sind.
Erst dann können Sie das Formular für eine neue Betriebserlaubnis ausfüllen. Dieses erhalten Sie entweder bei der Zulassungsstelle oder dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Mofa-Betriebserlaubnis
Es gibt viele Hobbybastler, die sich gerade mit ausländischen Vespa- und Rollermodellen befassen. Wenn Sie für Ihren ausländischen Roller oder Ihr Mofa die Betriebserlaubnis verloren haben, können Sie sich meist nicht direkt an den Hersteller wenden.
Ist die Betriebserlaubnis vom ausländischen Mofa verloren, muss unter Umständen ein in Deutschland verifizierter Händler der ausländischen Marke zurate gezogen werden. Besonders italienische Roller sind hier begehrt. Fehlt hier die Betriebserlaubnis, kann aber auch durch eine Abnahme vom TÜV die nationale Typgenehmigung erteilt werden.
Betriebserlaubnis einzelner Teile verloren: Felgen
Die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) betrifft normalerweise serienmäßige Modelle. Sie kann aber auch für einzelne Fahrzeugteile gelten. Immer, wenn Sie individuelle Veränderungen am Auto vornehmen, muss der TÜV diese genehmigen.
Haben Sie beispielsweise besondere Alufelgen, belegt die ABE das. Verloren gegangene Teilgutachten müssen deshalb ebenso ersetzt werden. Bei einer Polizeikontrolle ist unter Umständen nicht ersichtlich, ob für die neuen Felgen eine ABE vorliegt.
Haben Sie die Betriebserlaubnis (ABE) für Felgen verloren, sollten Sie diese deshalb erneut durch ein Teilgutachten beim TÜV einholen. Gleiches gilt für andere selbst-verbaute Teile am Wagen.
FAQ: Betriebserlaubnis verloren
Nein. Die Betriebserlaubnis ist bei jeder Fahrt mit zu führen. Andernfalls droht ein Verwarngeld von 10 Euro.
Vom Hersteller des Fahrzeugs oder vom KBA.
Um nachzuweisen, dass das Fahrzeug nicht gestohlen wurde. Sie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Polizei oder der Zulassungsstelle.