Grundsätzlich gibt es einen feinen Unterschied zwischen Erstzulassung und Neuzulassung zu beachten. Neuzulassung meint nämlich nicht unbedingt nur fabrikfrische Neuwagen, sondern auch neu erworbene Gebrauchtwagen oder Kfz, die längere Zeit unbenutzt geblieben sind.
Das heißt, Sie können auch einen Gebrauchtwagen als neues Auto anmelden. Für die Kosten spielt das zunächst keine Rolle. Die Unterscheidung soll nur verdeutlichen, dass auch solche Kfz einer Neuzulassung bedürfen, die bereits früher einmal im Straßenverkehr zugelassen waren.
Sie müssen ein neues Auto immer anmelden. Was müssen Sie tun und welche Unterlagen benötigen Sie, um ein Kfz neu anmelden bzw. zulassen zu können? Welche Kosten entstehen bei der Neuzulassung? Können Sie, wenn Sie Ihr altes Auto abmelden und ein neues Auto zulassen, Ihr Nummernschild behalten? In diesem Ratgeber beantworten wir alle Fragen zum Thema Neuzulassung.
Inhaltsverzeichnis
So melden Sie den Neuwagen bei der Zulassungsstelle an
Alle Fahrzeuge, die sich auf deutschen Straßen bewegen, müssen über eine Zulassung und ein damit verbundenes Kennzeichen verfügen. Das ist nicht nur für die Erhebung der Kfz-Steuer und die Versicherung wichtig, sondern dient auch der Sicherheit im Straßenverkehr.
Wie eingangs erwähnt, wird nicht nur dann von Neuzulassung gesprochen, wenn Sie Ihren Neuwagen anmelden bzw. zulassen. Die Zulassung für ein neues Auto wird in der Regel als Erstzulassung bezeichnet.
Neuzulassung bezieht sich damit also auch auf jedes Fahrzeug, das Sie neu erworben haben und das entweder noch nicht oder vorübergehend nicht auf Sie zugelassen war. Zuständig für Erst- und Neuzulassung ist in jedem Fall die örtliche Kfz-Zulassungsstelle.
Neues Auto anmelden: Versicherung mit der eVB-Nummer bestätigen
Um ein Auto neu anmelden bzw. zulassen zu können, benötigen Sie vor allem eine Bestätigung über die Kfz-Versicherung.
Ein neues Fahrzeug, das Sie zulassen, muss immer auch versichert sein. Ob Vollkasko- oder Teilkaskoschutz bleibt dabei Ihnen überlassen.
Für die Zulassung von einem Neuwagen oder Gebrauchtwagen müssen Sie deshalb zuerst mit Ihrer Versicherung in Verbindung treten.
Teilen Sie dem Sachbearbeiter mit, dass es sich um eine Neuzulassung handelt. Sie erhalten dann innerhalb kürzester Zeit Ihre eVB-Nummer. Diese elektronische Versicherungsbestätigung spart nicht nur Papier, sondern vor allem auch wertvolle Zeit.
Ich möchte ein neues Auto anmelden/zulassen, was brauche ich?
Natürlich kann die Neuzulassung nur erfolgen, wenn Sie bei der Zulassungsstelle die geforderten Unterlagen vorlegen können. Wenn Sie ein neues Auto zulassen möchten, sind Unterlagen wie TÜV und Fahrzeugpapiere relevant.
Es macht dabei keinen Unterschied, ob Sie einen alten Wagen oder ein neues (gebrauchtes) Auto zulassen. Die Unterlagen sind die gleichen. In jedem Fall benötigen Sie, um ein Auto neu anmelden zu können, folgende Unterlagen:
- (elektronische) Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung I und II
- Gültige Bescheinigungen über Haupt- und Abgasuntersuchung
- Angaben zur Bankverbindung (für die Kfz-Steuer)
- Ggf. das alte Nummernschild
- Personalausweis oder Aufenthaltserlaubnis mit Reisepass und Meldebestätigung
Es spielt jedoch durchaus eine Rolle, ob es sich um die Anmeldung von einem Neuwagen handelt. Kommt das Auto tatsächlich frisch vom Hersteller, war also noch nie für den Straßenverkehr zugelassen, müssen Sie dies als neues Fahrzeug anmelden. Hierbei handelt es sich aber nicht um die Neuzulassung, sondern um die Erstzulassung.
Während Sie bei der Neuzulassung eines Gebrauchtwagens nur oben genannte Unterlagen benötigen, müssen Sie bei der Zulassung vom Neufahrzeug zusätzlich die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Bescheinigung) vorlegen. Die alten Nummernschilder hingegen, sowie der HU-Bericht, sind hier nicht nötig.
Neues Auto anmelden: mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?
Wie teuer kann es werden, wenn Sie ein Auto neu anmelden? Die Kosten für eine Neuzulassung sind nicht bundeseinheitlich geregelt und variieren deshalb stark, je nach Bezirk und Fahrzeug. Beim Neu-Anmelden fallen Kosten von ungefähr 30 Euro an.
Mit zusätzlichen Kosten müssen Sie rechnen, wenn wichtige Unterlagen abhandengekommen sind und ersetzt werden müssen. Wer ein Wunschkennzeichen vorab reserviert, zahlt eine Gebühr von etwa 2,60 Euro. Wenn Sie das reservierte Kennzeichen abholen, kommen noch einmal 10,20 Euro hinzu.
Neues Auto zulassen, altes Auto abmelden – entstehen zusätzliche Kosten?
Normalerweise können Sie im Zuge einer Neuzulassung Ihr neues Auto anmelden und Ihr altes abmelden. Zusätzliche Kosten entstehen hier nur durch die Versicherung. Wenn Sie kein Privatgrundstück haben, auf dem das alte Auto stehen bleiben kann, bis Sie entschieden haben was damit passieren soll, muss es weiterhin auf der Straße stehen.
Steht es auf der Straße, muss es auch versichert sein. Das heißt, wenn Sie ein neues Auto anmelden, sollte Ihr altes noch so lange angemeldet sein, wie es auf der Straße abgestellt werden muss. Zusätzliche Kosten fallen hier nur für die Versicherung an, weil Sie dann gewissermaßen vorübergehend einen Zweitwagen besitzen.
Unterschiede könnte es hier nur bezüglich der Schadenfreiheitsklasse geben. Erkundigen Sie sich direkt bei dem Versicherer über diesen Umstand.
FAQ: Neuzulassung
Für die Kfz-Zulassung müssen Sie die zuständige Zulassungsstelle aufsuchen. Um Zeit zu sparen, sollten Sie ggf. im Vorfeld einen Termin vereinbaren.
Eine Auflistung der benötigten Dokumente finden Sie hier.
Da die Kosten nicht einheitlich geregelt sind, variieren die Gebühren deutschlandweit. In der Regel sollten Sie allerdings etwa 30 Euro einplanen. Zusätzliche Ausgaben fallen zudem für die Herstellung der Kennzeichen an.