Blitzer sorgen im Straßenverkehr für eine erhöhte Verkehrssicherheit entweder durch ihre bloße Anwesenheit oder durch einen Bußgeldbescheid, der den Rasern wenig später zugestellt wird.
Durch Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sollen Tempo-Sünder zur Vernunft gebracht werden. Trotz allem gehören Geschwindigkeitsüberschreitungen zum Alltag auf deutschen Straßen dazu.
Durch die Aufstellung von mobilen und stationären Blitzern wollen Ordnungshüter Geschwindigkeitsverstöße erkennen und so andere Verkehrsteilnehmer schützen und Unfällen vorbeugen. Deshalb werden sie vor allem an Gefahrenstellen und an Stellen mit hoher Unfallstatistik aufgestellt. Aber kann die Installation nur durch die Polizei oder auch durch Privatpersonen erfolgen?
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Private Geschwindigkeitsmessung: Ist das überhaupt möglich?
Die Überwachung des Verkehrs obliegt in der Regel der Polizei. Diese darf anhand von Blitzern die gefahrenen Geschwindigkeiten auf deutschen Straßen messen. Die Messung an sich muss von einer Straßenverkehrsbehörde genehmigt, durchgeführt und ausgewertet werden. Zeigt ein Messergebnis einen Geschwindigkeitsverstoß an, kann ein Bußgeldverfahren auch nur behördlich veranlasst werden.
Folgende Regeln gelten daher für Privatpersonen in Hinsicht auf private Verkehrsüberwachung:
- Als Privatperson dürfen Sie keine Blitzer auf öffentlichem Grund aufstellen.
- Es ist nicht verboten, private Blitzer auf dem eigenen Grundstück aufzustellen, mit denen Sie Raser abschrecken wollen, allerdings haben die Messdaten keinerlei rechtliche Beweiskraft und können somit nicht zu einem Bußgeldverfahren führen.
- Es kann eine private Blitzer-Firma engagiert werden, die private Radarkontrollen im Auftrag von Behörden von Kommunen oder Privatpersonen durchführen. Aber auch hier obliegen die Genehmigung, die Durchführung und die Auswertung der Messung der Straßenverkehrsbehörde.
Private Blitzer durch Unternehmen aufstellen lassen: Wie funktioniert das?
Normalerweise darf nur an bestimmten Stellen geblitzt werden, nämlich an solchen, an denen die Gefahr eines Unfalls oder einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer besonders hoch ist. Doch dies ist nicht überall so. Seit 2013 dürfen beispielsweise in Nordrhein-Westfalen Blitzer überall aufgestellt werden, wo zu schnell gefahren wird.
Diese Regelung erlaubt es Kommunen überall Blitzer einzusetzen, was im Normalfall zu hohen Anschaffungskosten führen würde. Daher werden immer häufiger private Blitzer-Unternehmen mit der Geschwindigkeitsüberwachung beauftragt. Die Kommunen mieten dann die Blitzgeräte bei der Firma an und beauftragen bei dieser gleichzeitig geschultes Personal mit der Installation und der Durchführung der Geschwindigkeitsmessung.
Der Vorteil ist hierbei, dass durch diese Methode die Anschaffungskosten für teure Blitzer-Anlagen entfallen. Wo genau die Messung durch private Blitzer durchgeführt wird, entscheidet allerdings die auftragende Behörde und nicht die Blitzer-Firma. Die Behörde spart so Geld und muss trotzdem nicht auf die Bußgeldeinnahmen verzichten.
FAQ: Private Blitzer
Ja, allerdings haben die Daten aus der Geschwindigkeitsmessung keinerlei rechtliche Beweiskraft.
Nein, Sie dürfen keinen eigenen Blitzer in der Öffentlichkeit aufstellen.
Ja. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.