Strafzettel aus Frankreich können für Touristen einen böse Urlaubsüberraschung darstellen. Urlauber sollten sich daher vor dem Reiseantritt über etwaige Sanktionen bei Verkehrsverstößen informieren. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu möglichen Bußgeldern:
Tatbestand | Strafe |
---|---|
Geschwindigkeitsübertretung | |
… unter 20 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften | 68 - 375 Euro |
…50 km/h oder mehr | bis 1.500 Euro |
Verstoß gegen die Anschnallpflicht (pro Person) | 135 Euro |
Handy am Steuer benutzt | 135 Euro |
Alkohol am Steuer | |
… 0,5-0,8 Promille | 135 Euro |
… mehr als 0,8 Promille | 4.500 Euro, 2 Jahre Haftstrafe |
Drogen am Steuer | 4.500 Euro, 2 Jahre Haftstrafe |
Strafzettel aus Frankreich: Die Gründe können vielfältig sein
Inhaltsverzeichnis
Es kann schnell passieren, dass Autofahrer kleine Fehler machen. Manchmal führt ein solcher dann zu einem Bußgeldbescheid. Dass das auch im Ausland passieren kann, sollte jedem Urlauber bewusst sein – so auch in Frankreich. Doch wann wird ein Strafzettel in Frankreich überhaupt ausgestellt und wie sollten sich Urlauber in einem solchen Fall verhalten?
Unaufmerksamkeit, Stress oder auch Ortsunkenntnis können schneller als vermutet zu einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Frankreich und einem Bußgeldbescheid führen. Viele sprechen dann umgangssprachlich von einem Strafzettel. Was das in Frankreich zu bedeuten hat, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
Wann wird in Frankreich ein Strafzettel verhängt?
Vor einer Reise nach Frankreich sollten sich Urlauber über die dort geltenden Regeln im Straßenverkehr vertraut machen und sich auch darüber informieren, wie sie sich in bestimmten Situationen verhalten sollten.
Wichtig sind zum Beispiel die Vorgaben bezüglich der Geschwindigkeitsbeschränkungen. Verstöße gegen diese können schnell zu einem Bußgeldbescheid aus Frankreich führen und Sanktionen von an 135 Euro aufwärts nach sich ziehen. Das kann dann ein spürbares Loch in die Reisekasse reißen.
Um einen Strafzettel in Frankreich zu vermeiden, sollten Reisende beachten, dass innerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und außerorts von 80 km/h zulässig sind. Auf Schnellstraßen darf 80 km/h bzw. 110 km/h, wenn diese vierspurig sind, gefahren werden. Auf französischen Autobahnen sind ebenfalls 110 km/h erlaubt. Diese allgemeinen Regelungen gelten dann, wenn die Geschwindigkeiten nicht durch Verkehrsschilder geregelt sind.
Bußgeld aus Frankreich: Ist eine Vollstreckung in Deutschland möglich?
Haben Urlauber als letztes Mitbringsel einen Strafzettel aus Frankreich erhalten, sollten sie einen solchen nicht ignorieren. Das kann auch in Deutschland Folgen haben. Denn aufgrund des Abkommens zur Vollstreckung (RBGeld) können Bußgelder aus Frankreich in der Bundesrepublik eingezogen werden.
Dabei ist zu beachten, dass nicht nur das eigentliche Bußgeld zählt, sondern auch Kosten der Verwaltung dazu beitragen können, dass das Limit von 70 Euro erreicht wird.
Einen Strafzettel aus Frankreich nicht zu bezahlen, kann darüber hinaus auch bei der Wiedereinreise zu Schwierigkeiten führen. Bei einer Kontrolle oder am Flughafen kann eine Ein- bzw. Weiterreise untersagt werden, solange die Beträge nicht beglichen sind.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass eine Verjährung von einem Bußgeldbescheid aus Frankreich mitunter erst nach bis zu zwei Jahren einsetzen kann. Die Zustellung des Bescheids kann also auch Monate nach dem Verstoß in Deutschland erfolgen. Der Bescheid muss jedoch auf Deutsch verfasst sein.
Strafzettel aus Frankreich schnell bezahlen
Wird ein Strafzettel aus Frankreich innerhalb eines bestimmten Zeitraums beglichen, verringert sich der zu zahlende Betrag. Bei einer Verzögerung der Zahlung kann es jedoch auch zu einer Erhöhung kommen.
Sind sich Reisende sicher, dass der Strafzettel aus Frankreich ungerechtfertigt ist oder weist der Bescheid Fehler auf, sollte über einen Einspruch nachgedacht werden. Dieser muss beim entsprechenden Polizeigericht der zuständigen Region in Frankreich eingereicht werden.
FAQ: Strafzettel aus Frankreich
In Frankreich gilt bspw. ein anderes Limit für die erlaubte Höchstgeschwindigkeit außerhalb von Ortschaften. Schneller als 80 km/h dürfen Sie dort nicht fahren.
Ja, wenn das Bußgeld zusammen mit den Gebühren und Auslagen für den Bußgeldbescheid 70 Euro oder mehr beträgt, kann dieses EU-weit vollstreckt werden.
Ja, ist bspw. die Verjährungsfrist abgelaufen, könnte ein Einspruch womöglich Erfolg haben. Dieser muss in der jeweiligen Landessprache erfolgen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht, der Französisch spricht, kann Ihnen dabei helfen.
Darf man im Reisebus aufstehen, um ein Getränk zu holen.