Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog zum Parkverbot 2024, der Ihnen die Bußgelder beim Parken im Parkverbot zeigt.
Tatbestand | Bußgeld in € | Punkte |
---|---|---|
Sie haben an unübersichtliche Straßenstellen, in scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen, 5 Meter vor bzw. 10 Meter nach Lichtzeichen oder im Halteverbot geparkt | 35 | |
… und jemanden dabei behindert | 55 | |
… und parkten dort länger als eine Stunde | 55 | |
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben | 55 | |
Sie haben auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen geparkt | 55 | |
… und jemanden dabei behindert | 70 | 1 |
… und parkten dort länger als eine Stunde | 70 | 1 |
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben | 80 | 1 |
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden gefährdet haben | 80 | 1 |
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie einen Unfall verursacht haben | 100 | 1 |
Sie haben an einer Engstelle geparkt und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert | 100 | 1 |
Sie haben vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt | 55 | |
… und dabei Einsatzfahrzeuge behindert | 100 | 1 |
Sie haben auf einer Sperrfläche geparkt | 25 | |
… und jemanden dabei behindert | 25 | |
… und parkten dort länger als 15 Minuten | 30 | |
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben | 35 | |
Sie haben in zweiter Reihe geparkt | 55 | |
… und jemanden dabei behindert | 80 | 1 |
... und jemanden dabei gefährdet | 90 | 1 |
... und dabei einen Unfall verursacht | 110 | 1 |
… und parkten dort länger als 15 Minuten | 85 | 1 |
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben | 90 | 1 |
Sie haben unzulässig in einer verkehrsberuhigten Zone geparkt | 10 | |
… und jemanden dabei behindert | 15 | |
… und parkten dort länger als drei Stunden | 20 | |
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben | 30 | |
Sie haben 5 Meter vor einer Kreuzung oder Einmündung, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen oder über einem Schachtdeckel geparkt | 10 | |
… und jemanden dabei behindert | 15 | |
… und parkten dort länger als drei Stunden | 20 | |
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben | 30 | |
Sie haben ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. die Parkdauer überschritten | ||
... bis 30 Minuten | 20 | |
... um eine Stunde | 25 | |
... um zwei Stunden | 30 | |
... um drei Stunden | 35 | |
... um mehr als drei Stunden | 40 | |
Sie haben auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | 55 | |
Sie haben nicht platzsparend geparkt | 10 | |
Sie haben einem Berechtigten eine Parklücke weggenommen | 10 | |
Sie haben in einem Fußgängerbereich geparkt | 55 | |
… und jemanden dabei behindert | 70 | |
… und parkten dort länger als 3 Stunden | 70 | |
Sie haben den Abfahrtsweg eines anderen Kfz durch das Parken oder Abstellen Ihres Fahrzeuges versperrt | 20 | |
Sie haben unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht geparkt | 25 | |
Sie haben in einem geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 Tonnen oder einem Anhänger über 2 Tonnen geparkt | 30 | |
Sie haben einen Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt | 20 | |
Sie haben im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | 55 | |
... und jemanden dabei behindert | 70 | 1 |
Sie haben auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt | 70 | 1 |
Sie haben an Stellen geparkt, an denen das Halten verboten ist | 25 | |
... und jemanden dabei behindert | 40 | |
… und parkten dort länger als eine Stunde | 40 | |
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben | 50 | |
Sie haben unberechtigt auf Bussonderfahrstreifen und an Haltestellen geparkt | 55 | |
... und jemanden dabei behindert | 70 | |
... und jemanden dabei gefährdet | 80 | |
... und dabei einen Unfall verursacht | 100 | |
… und parkten dort länger als 3 Stunden | 70 | |
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben | 80 | |
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden gefährdet haben | 80 | |
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie einen Unfall verursacht haben | 100 | |
Sie haben unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | 55 | |
Sie haben unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | 55 | |
Sie haben andere Verkehrsteilnehmer beim Ein- oder Aussteigen gefährdet | 40 | |
… und dabei eine Sachbeschädigung verursacht | 50 |
Bussgeldrechner für Park- und Haltevergehen
Inhaltsverzeichnis
Im Video: Alles zu Halten & Parken
Parkverbot: Wann besteht ein solches?
Die Sonne geht unter, Sie haben schon seit einer Stunde Feierabend und immer noch keinen Parkplatz gefunden. Die Verabredung steht an und alles, was jetzt noch zwischen Ihnen und Ihrem Feierabendbier steht, ist eine Lücke im Blechmeer der verstopften Straßen.
Endlich finden Sie einen Parkplatz, doch ein blau-rotes Schild mit Schrägbalken verkündet spöttisch: Hier herrscht Parkverbot. Wenn Sie das Schild ignorieren, kann das teuer für Sie werden.
Doch aus welchen Gründen werden die Parkverbotsschilder, die allabendlich die Hoffnungen der Heimkehrer in deutschen Großstädten zerstören, eigentlich aufgestellt? Und was passiert, wenn Sie im Parkverbot erwischt werden? Hier werden die wichtigsten Fragen beantwortet.
Parkverbot – welche Regeln müssen beachtet werden?
Es gibt verschiedene Parkverbotsschilder, deren Bedeutung häufig für Verwirrung sorgt. Doch auch wenn keine Verkehrsschilder ein Parkverbot anzeigen, kann es sein, dass bestimmte Regeln das Abstellen Ihres Fahrzeugs verbieten. Deshalb stellt sich die Frage, woran Sie im Straßenverkehr erkennen, dass auf einer Fläche ein Parkverbot gilt. Doch vorher ist es wichtig zu wissen, ab wann ein Auto überhaupt als „geparkt“ gilt und ab wann Sie sich des Parken im Parkverbot schuldig gemacht haben.
Was genau bedeutet parken?
Grundsätzlich ist es deshalb erst einmal wichtig, zu wissen, was das Gesetz unter „parken“ versteht. Wenn Sie Ihr Fahrzeug im Straßenverkehr anhalten, wird nämlich zwischen halten und parken unterschieden. Der Unterschied wird in § 12 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erklärt:
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Wenn Sie also Ihr Fahrzeug für weniger als drei Minuten irgendwo abstellen, dann halten Sie nur. Sollten Sie es in dieser Zeit aber verlassen, gilt es als Parken und dementsprechend kann Ihr Bußgeld anders ausfallen. Auch gibt es Stellen, an denen zwar das Parken verboten ist, das Halten jedoch erlaubt. Hier müssen Sie auf die verschiedenen Verkehrszeichen für Parkverbot und Halteverbot achten, die relativ häufig verwechselt werden und bei Autofahrern für Verwirrung sorgen.
Verwechslungsgefahr: Beide Parkverbotssschilder mit Erklärung vorgestellt
Unterschieden wird zwischen den Schildern für eingeschränktes Halteverbot und für absolutes Halteverbot. Wichtig ist, dass in Bereichen, in denen eins der beiden Schilder steht, in jedem Fall ein absolutes Parkverbot gilt. Die Schilder unterscheiden sich nur darin, ob gehalten werden darf oder nicht.
Eingeschränktes Halteverbot
Unter Schildern, die ein eingeschränktes Halteverbot markieren, darf in der Regel noch gehalten werden. Meist stehen diese Schilder aber an Stellen, an denen Verkehr herrscht, der Vorrang hat, so zum Beispiel an Taxihaltestellen. Hier dürfen Sie zwar halten, um beispielsweise Personen abzuholen, aber nicht parken, also das Auto verlassen oder länger als drei Minuten stehen bleiben. Wenn Sie länger dort stehen blieben, würden Sie nämlich den Transportverkehr behindern, indem Sie einem Taxifahrer den Halteplatz versperren.
Umgangssprachlich wird das Schild für ein eingeschränktes Haltverbot auch oft als Parkverbotsschild (auch Parkverbotstafel) bezeichnet.
Das Schild erkennen Sie daran, dass es nur einen roten Querbalken hat.
Absolutes Halteverbot
Unter Schildern, die ein absolutes Halteverbot markieren, dürfen Sie weder parken noch halten. Sie werden umgangssprachlich auch einfach als Halteverbotsschilder bezeichnet. Sie erkennen sie daran, dass sie zwei Querbalken zeigen, die zusammen ein Kreuz bilden.
Eine wichtige Eselsbrücke: Die Schilder sind sich sehr ähnlich, aber mit einer Erinnerungshilfe leicht auseinanderzuhalten:
Ein eingeschränktes Halteverbotsschild zeigt einen Balken, weil es nur eine Sache verbietet: Das Parken.
Das absolute Halteverbotsschild zeigt zwei Balken, da es zwei Sachen verbietet: Das Parken und das Halten.
Parkverbot mit Pfeil – Richtungsangaben auf dem Schild fürs Parkverbot
Dass ein Parkverbot zu Ende ist oder wo der Bereich mit Parkverbot seinen Anfang hat, erkennen Sie an den weißen Pfeilen, die oft oben und unten in den Schildern eingezeichnet sind.
Die Pfeile zeigen die Richtung an, in die sich vom Schild aus das Parkverbot erstreckt. Beginn des Verbots ist das Schild selbst, es erstreckt sich in alle Pfeilrichtungen. Damit die Pfeile aus der Ferne besser auseinanderzuhalten sind, sind Pfeile, die nach links zeigen, oben auf dem Schild angebracht und Pfeile, die nach rechts zeigen, unten.
Deshalb dürfen Sie sich rechts vom Schild an die Straße stellen.
Die Schilder werden von der Fahrbahn aus gelesen. Deshalb gelten die Richtungsangaben nur, wenn Sie von der Straße aus auf das Schild schauen. Wenn also ein Parkverbotsschild mit Pfeil vom Wind umgedreht wurde, lesen Sie es trotzdem so, als wäre es auf die Fahrbahn gerichtet.
Parkverbot mit Zeiteinschränkung
Es ist auch möglich, dass ein Parkverbot mit einer Uhrzeit versehen ist. Das Verbot gilt dann nur innerhalb des angegebenen Zeitrahmens. Danach wird das Parkverbot wieder aufgehoben. Die Uhrzeit ist meist in Verbindung mit festen Wochentagen angegeben, aber auch für einen festen Zeitraum wie „01.03.2017-31.05.2018“ möglich.
Die Angabe findet sich auf einem weißen, rechteckigen Schild, das unter dem Parkverbotsschild angebracht ist.
Wo dürfen Sie im Straßenverkehr parken?
Nachdem nun die wichtigsten Schilder und der Unterschied zwischen Parken und Halten erklärt sind, bleiben zwei Fragen offen: Wo darf man dann eigentlich parken? Und gibt es auch Stellen im Straßenverkehr, an denen ein Parkverbot gilt, obwohl keines der beiden Schilder dort steht?
Beide Fragen lassen sich nur zusammen beantworten. Denn es gibt viele verschiedene Regeln dazu, wo geparkt werden darf und wo Parkverbot herrscht. Ein Halteverbotsschild wird meist nur dann aufgestellt, wenn ein Parkverbot gelten soll, obwohl keine der anderen Parkverbotsregeln gilt. Deshalb kann auch ein Parkverbot bestehen, wenn keines der beiden Schilder zu sehen ist.
Grundsätzlich ist Parken laut StVO überall da erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist, deshalb ist es wichtig, die unterschiedlichen Verbotszonen und -regeln zu kennen.
Allgemeine Regeln
Im Allgemeinen gilt, dass Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen und den Verkehr nicht behindern dürfen. Das bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug auch auf der Fahrbahn abstellen müssen. Gehwege gehören nicht zur Fahrbahn. Allerdings gibt es hier Ausnahmen, wenn ein Schild ausdrücklich erlaubt, dass auf einem Gehweg – meist in einer engen Straße – geparkt werden darf.
Parkverbot nach § 12 StVO
Der Paragraph 12 beschreibt mehrere Situationen, in denen das Parken auf der Straße unzulässig ist:
- Fünf Meter vor und hinter dem Beginn einer Kreuzung
- Wenn durch das Parken eine gekennzeichnete Parkfläche versperrt und unbenutzbar wird
- Vor Grundstücksauffahrten
- Über Kanalisationsdeckeln
- Vor abgesenkten Bordsteinen
Parkverbot durch andere Verkehrsschilder
Ein Parkverbot durch ein Schild einer anderen Art ist auch möglich. Sie dürfen zum Beispiel nicht an Bushaltestellen parken, daher bedeutet ein Bushaltestellenschild automatisch Parkverbot 15 Meter vor und hinter dem Schild.
Außerdem können gezackte oder gestrichelte Linien am Straßenrand, die im Prinzip einen Parkplatz „durchstreichen“, auf ein Parkverbot hinweisen.
Auch vor und hinter Andreaskreuzen dürfen Sie nicht parken. Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie fünf Meter Abstand halten, außerhalb von Ortschaften sogar 50 Meter.
Bußgelder bei Missachtung des Parkverbots
Sollten Sie ein Parkverbot missachtet haben, fallen die Bußgelder oft unterschiedlich aus. Entscheidend ist, an welcher Stelle im Straßenverkehr sie gegen das Verbot verstoßen haben und ob durch Ihre Missachtung eine Behinderung des Verkehrs vorlag.
Wenn Sie ohne Behinderung unzulässig geparkt haben, müssen Sie in der Regel mit einem Bußgeld von 35 € rechnen. Wenn eine Behinderung vorlag, Sie also beispielsweise die Straße ein Stück versperrt haben, erhöht sich das Bußgeld auf 55 €.
Es ist auch entscheidend, wie lange Sie im Parkverbot standen. Wenn Sie länger als eine Stunde falsch geparkt haben, erhöht sich Ihr Bußgeld.
Die Schwere der Behinderung entscheidet über Ihr Bußgeld und andere Folgen
Wie die Bußgeldtabelle verrät, sind die Bußgelder am höchsten, wenn durch Ihren Verstoß ein Rettungsfahrzeug behindert wurde oder Sie eine Rettungszufahrt versperrt haben.
Wenn es um Leben und Tod geht, zählt jede Sekunde, und wenn die Feuerwehr auf den Innenhof eines Gebäudes fahren muss, um einen Brand zu löschen, muss dieser Zugang frei sein. Die wenigen Minuten, die Sie brauchen, um Ihr Auto aus der Einfahrt zu fahren, können schon zu viel sein. Aus demselben Grund ist auch der fließende Verkehr gezwungen, eine Rettungsgasse zu bilden.
Die Missachtung eines Parkverbots vor Rettungseinfahrten oder auf Rettungswegen kann im Ernstfall Menschenleben kosten. Deshalb ist der Bußgeldkatalog hier besonders hart. Wenn Sie vor einer Rettungszufahrt parken, wird ein Bußgeld von 55 € fällig. Lag tatsächlich eine Behinderung vor, werden es sogar 100 €. Zusätzlich erhalten Sie einen Punkt in Flensburg.
Wenn Sie außerhalb einer Zufahrt durch Falschparken ein Rettungsfahrzeug behindern, wird immer ein Bußgeld von 100 € kassiert und ein Punkt in Flensburg berechnet.
FAQ – Parkverbot
Ein eingeschränktes Parkverbot gibt es nicht. Der Begriff wird häufig mit dem eingeschränkten Halteverbot verwechselt. Im eingeschränkten Halteverbot dürfen Sie nicht parken. Halten (bis zu 3 Minuten) ist erlaubt.
Ja, aber nicht länger als 3 Minuten.
Parken im Parkverbot kann bis zu 110 Euro kosten.
Ich vermisse bezgl. Halte und Parkverbot eine wichtige Information:
Wie verhält es sich beim verbotenen Parken auf so genannten Anwohner- oder Bewohnerparkplätzen?
Ist dort das dreiminütige Halten erlaubt?
Was kostet Falschparken dort, es wird ja keinesfalls ein der fließende Verkehr behindert?