Bußgeldtabelle: Promillegrenze als LKW-Fahrer überschritten
Bußgeldrechner: Promillegrenze überschritten
Wie viel Promille habe ich eigentlich?
Hier können Sie mit unserem Promillerechner ermitteln, wie viel Promille Sie nach bestimmten Getränken haben könnten.
Lastwagen sind imposante Fahrzeuge, die um ein vielfaches größer und schwerer sind als ein gewöhnliches Auto. Auf einer zweispurigen Fahrbahn kostet es viele PKW-Fahrer einiges an Überwindung, einen Lastwagen zu überholen: Ein Schlenker des Transporters und schon kommt es zum Unfall. Im Jahr 2015 kam es laut dem Statistischen Bundesamt zu 32.500 Unfällen mit Personenschaden, an denen LKW beteiligt waren. In über der Hälfte der Fälle trug der LKW-Fahrer auch die Schuld.
Deshalb überrascht es nicht, dass die gesetzliche Promillegrenze auch für LKW-Fahrer gilt. Hier erfahren Sie, was Sie zu erwarten haben, wenn Sie die Promillegrenze als LKW-Fahrer überschreiten, wie hoch das Bußgeld für LKW-Fahrer ausfällt und was für Sonderregelungen ansonsten für Lastwagenfahrer im Straßenverkehr gelten.
Inhaltsverzeichnis
Wo liegt die Promillegrenze für LKW-Fahrer?
Wie für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer auch, liegt die Promillegrenze für Lastwagenfahrer in Deutschland bei 0,5 Promille Blutalkohol. Dieser Wert wird in § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) festgelegt. Genau steht dort:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
Das Wort „Promille“ bedeutet „pro Tausend“. Ein Promille ist demnach ein Tausendstel von etwas. Die Konzentration von Alkohol im Blut von Kraftfahrern darf also ein halbes Tausendstel nicht überschreiten.
Das klingt nach wenig, doch bekanntlich können bereits geringe Mengen an Alkohol im Blut die menschliche Reaktionsfähigkeit und Wahrnehmung stark beeinträchtigen. Laut Statistik des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) enden Alkoholunfälle überdurchschnittlich oft tödlich für einen Beteiligten.
Was sind die Konsequenzen für LKW-Fahrer?
Die Konsequenzen für das Überschreiten der Promillegrenze können für LKW-Fahrer sehr schwer ausfallen. Gesetzlich sind aber für PKW- und LKW-Fahrer dieselben Bußgelder angesetzt. Das bedeutet: Bereits beim ersten Verstoß zwischen 0,5 und 1,09 Promille erwarten den Fahrer 500 € Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Beim zweiten und dritten Verstoß erhöht sich das Bußgeld noch einmal um jeweils 500 € und das Fahrverbot wird auf drei Monate erweitert. Soweit sind die Folgen für alle Kraftfahrer gleich.
Doch während die gesetzliche Promillegrenze für LKW-Fahrer dieselbe ist, muss beachtet werden, dass die meisten LKW-Fahrer Berufsfahrer sind. Deshalb gelten für sie darüber hinaus vom Arbeitgeber vorgegebene, betriebliche Anweisungen. So kann Alkohol am Steuer negative Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben und sogar einen Kündigungsgrund darstellen.
Darüber hinaus ist es für Berufsfahrer meist noch dramatischer, ihren Führerschein zu verlieren oder ein Fahrverbot auferlegt zu bekommen. Hier kann die gesetzliche Sanktion also schnell einen Einkommensausfall zur Folge haben und damit die gesamte Existenz bedrohen.
Alkohol im Straßenverkehr kann eine Straftat bedeuten
In besonders schweren Fällen kann eine Fahrt unter Alkoholeinfluss auch eine Straftat bedeuten. Hierfür gilt die gesetzliche Grenze von 1,1 Promille als Grenzwert. Eine Person, die 1,1 Promille Alkohol im Blut hat, gilt als fahruntauglich. Wer sich nun trotzdem hinters Steuer setzt, kassiert drei Punkte in Flensburg und muss den Führerschein abgeben.
Außerdem wird das Vergehen nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) als Straftat geahndet und das Strafmaß vor Gericht entschieden. Die Folgen können deshalb nicht genau vorhergesagt werden und sind in jedem Einzelfall neu zu verhandeln.
Schon bei einer Promillegrenze von 0,3 können LKW-Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer eine Straftat begehen, wenn durch ihren Rausch und ihr Verhalten eine Gefährdung für andere Fahrer entstanden ist.
Absolutes Alkoholverbot bei Gefahrguttransporten
Es gibt eine Ausnahme, in der eine Promillegrenze besonders für LKW-Fahrer gilt: Wer an einem Gefahrguttransport teilnimmt, für den gilt ein absolutes Alkoholverbot. Laut § 28 der „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiffahrt“ (GGVSEB) liegt bei einem Gefahrguttransport bereits unter der Promillegrenze von 0,5 für LKW-Fahrer eine Ordnungswidrigkeit vor.
Erhöhte Sicherheit für LKW-Fahrer: Promillegrenze, Tests und Schulungen
Das für LKW-Fahrer und vor allem Berufsfahrer verschärfte Sicherheitsmaßnahmen herrschen, zeigen besonders die zusätzlichen Tests und Schulungen, die sie regelmäßig ableisten müssen.
Zwar gilt dieselbe Promillegrenze für LKW-Fahrer und PKW-Fahrer, doch gibt es für alle Berufskraftfahrer seit 2009 eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen.
Alle fünf Jahre muss jeder Fahrer eine Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden absolvieren. Zu dieser Weiterbildung gehören verschiedene Ausbildungseinheiten, darunter auch ein Fahrsicherheitstraining.
Bereits bei der Vorbereitung auf den LKW-Führerschein müssen LKW-Fahrer schärfere Bestimmungen hinnehmen. Anlagen 5 und 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) besagen, dass LKW-Fahrer der Führerscheinklassen C und CE alle fünf Jahre ärztliche Körper- und Augenuntersuchen ablegen müssen. So soll gewährleistet werden, dass LKW-Fahrer den „besonderen Anforderungen“ entsprechen, die in den Bereichen
- Belastbarkeit
- Orientierugnsleistung
- Konzentrationsleistung
- Aufmerksamkeitsleistung
- Reaktionsfähigkeit
an sie gestellt werden.
Wann kann Alkohol ein Kündigungsgrund sein?
Die Überwältigende Mehrheit aller LKW-Fahrer auf deutschen Straßen bilden die Berufsfahrer. Daher sind besonders LKW-Fahrer auf ihren Führerschein angewiesen. Aber auch, wenn der Führerschein nicht weg ist, kann Alkohol am Steuer das Arbeitsverhältnis gefährden. Doch ab wann kann die Missachtung der Promillegrenze für LKW-Fahrer ein Kündigungsgrund sein?
Pauschal lässt sich diese Frage nicht eindeutig beantworten, denn ein absolutes Alkoholverbot kann vom Arbeitgeber im Arbeitsvertrag festgelegt sein – muss es aber nicht. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist rechtens, wenn während der Arbeitszeit Alkohol konsumiert wurde, obwohl dies im Arbeitsvertrag verboten war.
Wenn allerdings durch den Alkoholkonsum eine Gefährdung im Straßenverkehr vorlag oder die Arbeit nicht vertragsgemäß verrichtet werden konnte, kann eine Kündigung auch ausgesprochen werden, wenn im Vertrag keine Promillegrenze für den LKW-Fahrer angegeben war.
Mit großen Fahrzeugen geht große Verantwortung einher
Obwohl die gesetzliche Promillegrenze für LKW-Fahrer dieselbe ist wie für PKW-Fahrer, sind die Zusatzqualifikationen und die regelmäßigen Untersuchungen, die LKW-Fahrer durchlaufen müssen, ein Zeichen dafür, dass auch das Gesetz die Gefahr anerkennt, die von einem unverantwortlich geführten Lastwagen ausgeht.
Im Zweifelsfall können Fahrer für wenig Geld einen Alkoholtester in der Apotheke kaufen.
FAQ: Promillegrenze im LKW
Nein, gesetzlich gilt für LKW-Fahrer die gleiche Promillegrenze wie für PKW- oder Motorradfahrer.
Ja, wenn es sich um einen Gefahrguttransport besteht ein striktes Alkoholverbot gemäß GGVSEB. Zudem können Arbeitgeber ebenfalls eine 0,0-Promillegrenze für ihre Fahrer festlegen.
Nein, der Bußgeldkatalog sieht keine besonderen Bußgelder vor. Was LKW-Fahrer bei einem Verstoß zu erwarten haben, zeigt die Bußgeldtabelle hier.