Weil in Deutschland keine Halterhaftung gilt, also nicht der Halter, sondern nur der tatsächliche Fahrer für eine Verkehrsordnungswidrigkeit belangt werden kann, gibt es anstelle des Bußgeldbescheides den Anhörungsbogen.
Dieser spielt im Bußgeldverfahren eine wichtige Rolle, denn er soll helfen, den eigentlichen Verkehrssünder zu ermitteln. Dieser Ratgeber geht der Frage auf den Grund, welche Rolle der Anhörungsbogen für die Verjährung vom Bußgeldbescheid spielt.
Lesen Sie nach, wann beim Anhörungsbogen von Verjährung gesprochen wird und wann dieser die Verjährungsfrist wirksam unterbricht.
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Video: Wissenswertes zum Anhörungsbogen
Welche Rolle spielt der Anhörungsbogen bei der Verjährung im Bußgeldverfahren?
Wenn der Fahrer auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig identifizierbar ist, erhält der Halter des geblitzten Fahrzeugs zunächst einen Anhörungsbogen. Damit wird § 55 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) Genüge geleistet, der dem Betroffenen das Recht einräumt, sich zu einem Vorwurf zu äußern.
Ein Bußgeldbescheid verjährt bekanntlich nach einer Frist von drei Monaten. Hat die Behörde innerhalb dieser Frist keinen Bußgeldbescheid ausgesandt, gilt dieser als verjährt. Kommt es im Bußgeldverfahren zur Anhörung, wird die Verjährung durch den Anhörungsbogen beeinflusst.
Die Verjährung wird durch den Anhörungsbogen in der Regel unterbrochen. Dabei genügt bereits die Anordnung in der Behörde, dem Betroffenen den Bogen zuzusenden. Die Behauptung, den Anhörungsbogen nicht erhalten zu haben, hilft hier deshalb nicht.
Der Anhörungsbogen unterbricht die Verjährung
Ein Bußgeldbescheid verjährt nach drei Monaten. Der Anhörungsbogen unterbricht diese Verjährung in der Regel. Wirksam ist die Unterbrechung aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Aus dem Schreiben zur Anhörung muss eindeutig hervorgehen, dass der Vorwurf sich an den Empfänger, als Tatverdächtigen, richtet. Dies ist eine entscheidende Voraussetzung für die Unterbrechung der Verjährung durch den Anhörungsbogen.
Fehlt der Tatvorwurf oder ist er nicht eindeutig gegen den Empfänger gerichtet, bedeutet der Anhörungsbogen für die Verjährung keine wirksame Unterbrechung.
Haben Sie selbst einen Anhörungsbogen erhalten, sehen Sie deshalb genau hin: Richtet sich das Bußgeldverfahren gegen Sie als Tatverdächtigen oder werden Sie hier nur als Zeuge (z.B. durch den Zeugenfragebogen) herangezogen?
Wirksam ist die Unterbrechung der Verjährung durch den Anhörungsbogen nämlich nur für denjenigen, auf den sich die Unterbrechungshandlung bezieht.
FAQ: Verjährung des Anhörungsbogens
Der Anhörungsbogen zu einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr muss innerhalb von drei Monaten nach der Tat bei Ihnen eingehen. Kommt dieser oder der Bußgeldbescheid später an, ist das jeweilige Schreiben womöglich verjährt.
In der Regel ja. Allerdings gibt es von jeder Regel Ausnahmen. Welche das in diesem Fall sind, können Sie hier nachlesen.
Wann das der Fall ist, haben wir in diesem Ratgeber für Sie zusammengetragen.