Bußgeldkatalog „Polizei“ – Richtiges Verhalten in einer Verkehrskontrolle

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Polizei 2024, der die Bußgelder bei Polizeikontrollen definiert.

TatbestandBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Führerschein / Fahrzeugschein nicht mitgeführt oder vorgezeigt10 €
Warndreieck und Verbandskasten nicht mitgeführt bzw. vorgezeigt15 €
Warnweste nicht mitgeführt15 €
Verkehrsregelnde Weisungen oder Anweisung zur Durchführung einer Verkehrskontrolle der Polizei nicht befolgt20 €
Einem Einsatz-Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nicht freie Bahn geschaffen20 €
Haltegebot der Polizei nicht befolgt70 €1

Bußgeldrechner: Polizeikontrolle

Video: Was ist bei der allgemeinen Verkehrskontrolle erlaubt?

In diesem Video erfahren Sie, was die Polizei bei der Verkehrskontrolle überprüfen darf.
In diesem Video erfahren Sie, was die Polizei bei der Verkehrskontrolle überprüfen darf.

Verhaltensregeln bei der allgemeinen Verkehrskontrolle

Bei einer Polizeikontrolle müssen Sie in der Regel Ihren Führerschein vorzeigen.
Bei einer Polizeikontrolle müssen Sie in der Regel Ihren Führerschein vorzeigen.

Größtenteils werden keine hohen Strafen fällig, wenn ein Autofahrer Fehler bei der Kontrolle begeht. Lediglich bei Missachtung eines Haltegebots durch die Ordnungshüter wird es mit einem Bußgeld von 70 Euro teuer und wirkt sich mit einem Punkt in Flensburg auch nicht positiv auf das Verkehrszentralregister aus.

Kommt es nun also tatsächlich zu einer Polizeikontrolle, sind einige Verhaltensregeln zu beachten. Zum einen darf die betreffende Person nicht aus dem Fahrzeug steigen, sondern sollte hinter dem Steuer sitzen bleiben und die Hände möglichst auf dem Lenkrad platzieren.

Zum anderen sollte die Frage nach dem Führerschein und den Fahrzeugpapieren abgewartet werden, bevor jemand die Papiere heraussucht. Durch diese beiden Aspekte und durch einen höflichen Ton dürften die Polizeibeamten sich nicht bedroht fühlen.

Um immer auf eine allgemeine Verkehrskontrolle vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich, dass der Fahrer vor dem Beginn der Fahrt zu überprüft, dass er den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit sich führt. Oftmals ist die Überprüfung mit der Führerscheinkontrolle bereits beendet. Weigert sich der Betroffene, die Papiere vorzuzeigen oder hat diese schlicht und einfach vergessen, droht ein Bußgeld von 10 Euro.

Alkoholtest durch die Polizei – Was ist zu beachten?

Besonders häufig wird eine Polizeikontrolle durchgeführt, wenn etwa der Verdacht besteht, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss steht. Fällt er beispielsweise durch eine unsichere Fahrweise auf, dann besteht ein sogenannter Anfangsverdacht. Die Polizisten können dann eine Atemalkoholkontrolle – umgangssprachlich auch als „Pusten“ bekannt – durchführen. Der Fahrer muss dieser jedoch nicht zustimmen. Besteht ein begründeter Verdacht auf eine Trunkenheitsfahrt, wird der Betroffene dann zur Wache oder zu einem Krankenhaus mitgenommen, wo ein Arzt die Blutentnahme durchführt. Die Polizei darf eine solche Untersuchung auch ohne richterlichen Beschluss anordnen, wenn der Verdacht einer rauschbedingten Straftat im Straßenverkehr besteht. Die Befugnis ergibt sich aus § 81a Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung (StPO).

Darf die Polizei mein Auto durchsuchen?

Bei einer Verkehrskontrolle sollten Sie stets freundlich bleiben.
Bei einer Verkehrskontrolle sollten Sie stets freundlich bleiben.

Neben der Fahrtüchtigkeit des Verkehrsteilnehmers wird bei einer Polizeikontrolle oftmals auch die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges auf die Probe gestellt. Zum einen kann die Gültigkeit der Prüfplakette verifiziert werden.

Zum anderen kann auch kontrolliert werden, ob die gesetzlich festgelegte Reifenprofiltiefe von mindestens 1,6 mm eingehalten wird. Die Ordnungshüter dürfen sich zudem vergewissern, ob ein Warndreieck und ein Verbandkasten im Auto mitgeführt werden. Wurde eines dieser zwei wichtigen Utensilien vergessen, wird ein Bußgeld von 15 Euro fällig.

Während die Polizeibeamten das Vorhandensein von Verbandskasten und Warndreieck überprüfen dürfen, ist eine generelle Durchsuchung des Kofferraums, des Handschuhfachs oder des Gepäcks jedoch nicht erlaubt. Dies ist nur mit einem Durchsuchungsbefehl möglich. Seien Sie sich dieser Rechte bei einer Polizeikontrolle bewusst.

Darf die Polizei mich durchsuchen?

Grundsätzlich ist es der Polizei nicht erlaubt, Sie zu durchsuchen. Jedoch gibt es diverse Paragraphen, die dieses Verbot bei einer Polizeikontrolle einschränken. Wenn Sie sich beispielsweise an einem Ort befinden, an dem häufig Straftaten verübt werden, ist eine Durchsuchung rechtens. Außerdem sind die Regeln in jedem Bundesland verschieden. Die Frage: „Was darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle?“ kann also unterschiedlich beantwortet werden.

Die Kontrolle der Personalien

Auch wenn die Polizisten Autorität ausstrahlen und möglicherweise einschüchternd wirken, müssen Autofahrer nicht jede Weisung befolgen. Jeder Bürger hat bei einer Verkehrskontrolle gewisse Rechte. Zuerst einmal herrscht in Deutschland laut dem Personalausweisgesetz keine Mitführpflicht für den Personalausweis. Dieser muss also bei einer Ausweiskontrolle nicht vorgezeigt werden. Seine Personalien hingegen muss der Verkehrsteilnehmer preisgeben.

Dürfen Ordnungshüter ein Handy kontrollieren?

Weiterhin hat die Polizei kein grundsätzliches Recht, das Handy zu durchsuchen. Dies ist im Rahmen einer Polizeikontrolle nur möglich, wenn ein plausibler Grund vorliegt. Wurden Sie beispielsweise mit dem Handy am Steuer erwischt und besteht der Verdacht, dass Sie eine App, die vor Blitzern warnt, benutzt haben, ist eine Überprüfung erlaubt.

Verdachtsabhängige Verkehrskontrolle

Auch Lkw können einer Polizeikontrolle unterzogen werden.
Auch Lkw können einer Polizeikontrolle unterzogen werden.

Die Frage, ob jemand denn wisse, warum er angehalten wurde, sollte grundsätzlich verneint werden. Gesteht der Betroffene bei einer Polizeikontrolle, vorsätzlich gehandelt zu haben, kann das verhängte Bußgeld auf das Doppelte ansteigen, insofern es sowieso schon über 35 Euro lag.

Dabei werden auch die Aussagen des Beifahrers in Betracht gezogen. Folglich sollte dieser keine unüberlegten Kommentare vor den Ordnungshütern machen.

Außerdem muss ein Fahrer die Weisungen zum Testen der Fahrtüchtigkeit in einer verdachtsabhängigen Verkehrs­kontrolle nicht befolgen. Diese Tests sollen eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat beweisen und werden möglicherweise gegen den Fahrer verwendet. Am optimalsten ist es dabei weiterhin, keine Aussagen zu dem Verdacht der Polizei zu machen.

Verkehrskontrolle bei einem Lkw

Handelt es sich bei der kontrollierten Person um einen Fahrer eines Lkw oder eines Omnibusses mit über 3,5 Tonnen oder mit mehr als acht Sitzplätzen, kommen zu den Aspekten aus der Polizeikontrolle für Pkw noch einige spezifische hinzu. Hierbei werden die Lenk- und Ruhezeiten mittels Fahrtenschreiber, auch EG-Kontrollgerät genannt, überprüft. Die Lenkzeit beschreibt den Zeitraum, in welchem der Fahrer tatsächlich hinter dem Steuer sitzt. Diese darf nicht auf über 4,5 Stunden ausgedehnt werden. Hat der Lkw-Fahrer eine Lenkzeit von 4,5 Stunden erreicht, muss er eine Rast – auch Lenkzeitunterbrechung genannt – von mindestens 45 Minuten einlegen.

Überprüfung der Ladungssicherung

Von besonderer Gefahr für die Verkehrssicherheit ist eine unzureichende Ladungssicherung. Deshalb wird diese im Rahmen einer Polizeikontrolle bei Lkw oft geprüft und gegebenenfalls eine Weiterfahrt auf der Straße untersagt. Außerdem drohen dem Fahrer ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Demjenigen, der die Fahrt angeordnet hat, drohen sogar 270 Euro Bußgeld und ein Punkt.

FAQ: Polizeikontrolle

Muss ich einem Haltegebot der Polizei Folge leisten?

Ja. Missachten Sie das Haltegebot, geht das üblicherweise mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg einher.

Darf die Polizei einen Drogen- oder Alkoholtest von mir verlangen?

Ja, aber Sie können den Drogentest bzw. eine Atemalkoholkontrolle verweigern. In so einem Fall müssen Sie allerdings häufig mit einer entsprechenden Blutuntersuchung auf dem Polizeirevier rechnen.

Muss ich meinen Personalausweis auf Verlangen vorzeigen?

Nein, denn in Deutschland gibt es keine Pflicht zum Mitführen des Personalausweises. Sie müssen allerdings Ihre Personalien nennen, wenn ein Polizist Sie dazu auffordert.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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82 Kommentare zu “Bußgeldkatalog „Polizei“ – Richtiges Verhalten in einer Verkehrskontrolle

  1. Khan

    Hallo,ich fahre in Bundesstraße und 70 ist erlaubt. Und ich fahre 95.jetzt ich 4 jahre probezeit wegen ich habe ein fehler in mein erste jahre.ich habe ein frage Polizei Kontrolle hat mir einpapier unterschreiben und sagt stafe komm von stadt.mein frage ist was strafe bekommen und kann mpu auch machen und viel veil tage strafe bekomm jetzt ein monat forbei
    Danke
    Khan

  2. Cakso

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ,ich wohne in Stuttgart.
    Ich komme aus Ausland und meine Sprache ist nicht Perfekt aber ich verstehe schon.Ich möchte mit Ihnen eine hässliche Erfahrung mit der Polizei teilen.
    Montag 26.09.2022 Der Polizist hielt mich an und sagte, dass ich über Rot gefahren sei.
    Vielleicht tat ich es, weil ich die Nacht zuvor müde war, weil ich die ganze Nacht mit meinem Sohn verbracht hatte, der krank war.
    Wenn ich schuldig bin, werde ich meine Strafe bezahlen. Ich war mehr überrascht von der Reaktion des Polizisten am Ende.
    Er fragte mich, ich zitiere: Fahren Menschen in Ihrem Land über rote Ampeln?
    Fahren Sie in Ihrem Land über eine rote Ampel?
    Das war ein schock für mich, so etwas hätte ich von einem polizisten nicht erwartet.
    Ich habe wegen diesen Worten zwei Nächte nicht geschlafen, ist das sonst normal?
    Danke
    Mit freundlichen Grüßen.

  3. Manuel F

    Ich würde angehalten. Weil die Beamten vermutet haben das ich mit mein Handy am tippen war. Nur weil ich an denn Ampel nach unten geschaut habe weil mein Frühstücks Tasche vom Sitz auf den Boden gefallen ist. ich hatte mein Handy auf der Ablage von mein Arbeitsbus. Und ich denn Beamte auch denn Handy angeboten habe um nach zu sehen ob ich am tippen war. Der hat gesagt das interessiert im nicht. Dürfen die auf Vermutungen mir eine Strafe geben?

  4. Tobias

    Ich wurde vor kurzem angehalten ohne das gesagt wurde weshalb und es wurde direkt mit aggressiver stimme der Autoschlüssel verlangt , zu dem ganzen wurde trotz vorzeigen des führerscheins eine anzeige wegen fahren ohne führerscheins geschaltet und ich hab echt jeden mist den die wolltem mitgemacht samt urintest.

  5. Jules

    hallo,
    ich bin letztens auf der Autobahn gefahren. Geschwiendigkeitsbegrenzung war aufgehoben. nach zwei Kilometer gabe es mehrer kurz hintereinander folgende Begrenzungen. Da ich schnell war habe ich das Auto ausrollen lassen. In einer Einbuchtung hat ein Streifenwagen gesessen. Der Polizist am Steuer hatte ein Lasermessgerät in der Hand. Zählt das auch wie ein Blitzer oder darf das die Polizei nur zur Feststellung benutzen und hätte mich rausziehen müssen? Was genau ist hier rechtlich?
    Vielen Dank im Voraus.

  6. Leni

    Hallo,
    Dürfen meine personlichen Sachen durchsucht werden, wenn ich mich in einer polizeilichen Verkehrskontrolle ohne Fahrerlaubnis und Personalausweis befinde?

  7. Hasan

    2015führerschein gemacht und Noch in der Probezeit. Probezeit normal endete am Ende Oktober 2017 .
    Aber ich bin 26 Km Zuviel gefahren von Über Verbindung Autobahn Stadt also Autobahn endet fängt Stadtteil an mit 50 gefahren werden aber ich 26 km Zuviel.
    Erste mal in der Probezeit und ich habe schreiben bekommen und ich sollte MPU machen muss und auch Probezeit Verlängerung .
    Beim ersten mal ist das Rechtlich.
    Beim ersten mal Zuviel und Probezeit Verlängern ist das nicht in Ordnung Oder?
    Ärgerlich weil 2017 Oktober meine Probezeit Ende gewesen.
    Was muss ich da gegen machen.
    Ich habe MPU Teil genommen und vorgelegt aber trotzdem meine Probezeit 2 Jahre verlängert

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Hasan,
      die Verlängerung der Probezeit erfolgt nach dem ersten A-Verstoß in der Probezeit. Diese lässt sich auch durch die Teilnahme an einer MPU nicht verkürzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  8. Stephan

    Hallo
    Wurde mit Hohe Geschwindigkeit geblitzt in den Schweiz. Motorad ist mit Schweizer Schildnummer was muss ich Rechnen, wird Fahrverbot in den Schweiz oder Deutschland .

  9. Phil

    Hallo ,

    Ich wurde gestern mit einem quad (250 ccm) von der Polizei angehalten worden.
    Sie meinten bei der allgemeinen Kontrolle ob ich ein versicherungsnachweis dabei hätte. Dies verneinte ich.
    Dann hat die Polizei bei dem quad die TÜV Plakette abgekratzt. Mir wurde die weiterfahrt untersagt.

    Meine Frage :

    Seit wann muss ich ein versicherungsnachweis mit führen??????

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Phil,
      ist Ihr Quad als Pkw zugelassen, unterliegen Sie der Verpflichtung einen Versicherungsnachweis mitzuführen. Bei einer Zulassung als „Leicht-Kfz bis 45 km/h“ reicht hingegen ein Versicherungskennzeichen aus.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  10. Cirba

    Ich wollte fragen , ob LKW Fahre 45h pause kann in LKW verbringen?
    Danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Cirba,
      die wöchentliche Ruhezeit darf nicht im Lkw verbracht werden. So besagt es ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof. Ein entsprechender Gesetzesentwurf in Deutschland sieht bei einem Verstoß pro Stunde ein Bußgeld von 60 bis 180 Euro je Stunde vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  11. Anni

    Ich bin sehr verunsichert. Gestern habe ich von einer auf die andere Autobahn gewechselt und bin direkt auf der rechten Spur geblieben, da ich nach 3 km abfahren wollte. Mein Tempo lag bei erlaubten 120 km daher eh unter 100 und dann später langsamer. Im Rückspiegel habe ich die Autobahnpolizei kommen sehen, die blinkte. Ich bin davon ausgegangen, dass er Verkehrssünder rausgefischt hatte, die ihm folgten und habe dem Vorgang keine weitere große Beachtung geschenkt. Die letzten Meter ist er dann wohl neben mir gefahren. Auch das hat mich nicht beunruhigt, da ich davon ausgehe, dass sich ein Polizeiauto vor einen schiebt, wenn er was möchte. Nun sagte mir ein nachfolgender Autofahrer an der Ampel, man hätte mich die letzten Meter wohl gefilmt. Der Polizeiwagen hätte wohl die A1, auf der ich ja nur kurz gefahren bin, gesichert und ich hätte mich auch zurückfallen lassen müssen. Was kommt nun auf mich zu?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Anni,

      Sie können der Tabelle zum Bußgeldkatalog Polizei 2017 auf dieser Seite die Informationen über Sanktionen für die entsprechenden Verstöße entnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. Anja

    Mein Sohn ist mit seinem Leichtkraftrad gestürzt, das Motorrad hat dabei eine Mauer beschädigt. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen und heute erhält er einen Bußgeldbescheid über 145Euro und 1 Punkt, da er mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen wäre. Er war aber nicht zu schnell.Was können wir da jetzt tun? Er ist noch in der Probezeit.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Anja,

      wenn der Vorwurf lautet, mit „nicht angepasster Geschwindigkeit“ gefahren zu sein, bedeutet dies nicht, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde. Sondern es bedeutet, dass eine Person die Geschwindigkeit nicht an die jeweiligen Straßenverhältnisse angepasst hat, also bspw. in Kurven oder bei Glatteis nicht langsamer gefahren ist. Wenn wegen nicht angepasster Geschwindigkeit ein Unfall gebaut wurde, kann es sein, dass dies als A-Verstoß gewertet wird, so dass die Probezeit um zwei Jahre verlängert wird und Ihr Sohn an einem Aufbauseminar teilnehmen muss. Sie können sich jedoch auch von einem Anwalt beraten lassen, ob es Sinn macht, in diesem Fall Einspruch zu erheben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  13. Hascherl

    Hallo ihr lieben Leuts,

    Ich habe vor 10 Jahren meinen Führerschein in Deutschland gemacht. War jetzt 3 Jahre in den USA und musste dort den Deutschen abgeben. Nun bin ich seid 10Monaten wieder in D. Hatte mehrmals Kontakt um den Deutschen FS vom Amerikanisch wieder ausgehändigt zu bekommen, war aber nicht mehr auffindbar.

    So nun habe ich trotzig beschlossen das ich nicht einsehe das Geld erneut zu bezahlen. Aaaaber ich lese ja hier das es sich nach mehr als 6 Monaten um eine Straftat handelt.

    Also die Frage, was kommt auf mich zu? Denn auch beim Antrag wird ja nun rauskommen, dass der amerikanische FS hier seit 4 Monaten nicht mehr gültig ist.

    Wie soll ich vorgehen, was erwartet mich wenn ich erwischt werde?

    Vielen Dank!
    Grüßlies

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Hascherl,

      wenn Ihnen nicht die Fahrerlaubnis von einer deutschen Behörde entzogen wurde, dann dürfen Sie in Deutschland immer noch Auto fahren. Die Fahrerlaubnis der Klasse B gilt normalerweise ein Leben lang, lediglich bei anderen Klassen wie der Klasse C für Lkw muss die Fahrerlaubnis verlängert werden. Wenn Sie allerdings keinen Führerschein mit sich führen, dann wird ein Bußgeld von 10 Euro fällig, wenn Sie ohne den Führerschein erwischt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. Hartmann

    Ich wurde kontrolliert (einfach so, machen die öfters bei uns im Ort) und hatte meinen Führerschein vergessen. Die Beamten haben sowohl meinen Personalausweis, als auch meine Fahrzeugpapiere eingezogen. Sie wollten 10 Euro in Bar. Ich hatte kein Geld dabei, und fragte bezüglich einer Überweisung. Das wollten sie nicht. Sie schickten mich nach Hause, meinen Führerschein holen (nur so wollten sie mir meine Papiere wiedergeben). Als ich wiederkam waren sie bereits weg.
    Dann hat mich mein Arbeitskollege angerufen, weil die Polizei bei mir auf der Arbeit angerufen hat, und meinte ich solle meine Sachen auf dem Revier abholen und 30 Euro bezahlen. Ist das so in Ordnung?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Hartmann,

      wenn Sie ohne Führerschein mit dem Auto unterwegs sind, müssen Sie ein Verwarngeld von 10 Euro bezahlen. Sie sollten die Polizei selbst fragen, weshalb sie nun 30 Euro von Ihnen verlangt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    2. Thomas V

      Die dürfen dich nicht nachhause schicken wegen dem Führerschein genauso wenig dürfen die mit zu dir nachhause kommen.
      Da machen die sich selbst strafbar

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