Belgien lässt sich von Deutschland aus mit dem Auto gut erreichen und auch erkunden. Doch auch hier können Unachtsamkeit oder Unkenntnis der geltenden Vorschriften zu Unfällen führen oder einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen. Das kann die Urlaubsfreude zumindest eintrüben wenn nicht gar beenden. Fragen nach dem richtigen Vorgehen und der zur Schadensregulierung sind dann nur allzu verständlich.
Wie sich Betroffene beim Unfall in Belgien richtig verhalten, was in Bezug auf die Regulierung wichtig ist und weitere Informationen zum Thema finden sich im nachfolgenden Ratgeber. Darüber hinaus werden auch bestimmte Regelungen zum Abschleppen nach einem Autounfall in Belgien betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
Das richtige Verhalten bei einem Verkehrsunfall in Belgien
Unser Nachbarland Belgien lockt nicht mit einer schönen Küste oder leckeren Waffeln, auch Städte wie Gent oder Antwerpen sind immer eine Reise wert. Wird das Land per Auto oder Leihwagen erkundet, sollten die geltenden Verkehrsregeln in Belgien bekannt sein. Denn das Wissen um die Vorschriften kann das Unfallrisiko durchaus minimieren.
Doch Fehler können immer passieren, sei es durch eine Ablenkung ob der neuen Eindrücke, durch Ortsunkenntnis oder einfach weil andere sich unerwartet verhalten. Das kann auch in Belgien zum Unfall führen. Reisende sollten sich daher schon vor Beginn des Urlaubs damit befassen, was zu tun ist. Vor allem, sollten sie vorbereitet sein, wenn es um das Thema PKW- oder LKW-Unfall geht. In Belgien gelten diesbezüglich auch bestimmte Vorschriften.
Grundsätzlich gelten auch in Belgien die gleichen Regelungen wie in Deutschland. Zunächst ist die Unfallstelle durch ein Warndreieck abzusichern. Verlassen Fahrer das Auto außerhalb geschlossener Ortschaften, muss eine Warnweste getragen werden. Das insbesondere auch dann zu beachten, wenn der Unfall in Belgien auf einer Autobahn oder Landstraße geschehen ist. Nach der Sicherung sollten die Schäden begutachtet bzw. sich zuerst um verletzte Unfallbeteiligte gekümmert werden. Dabei ist es wichtig, dass sich keiner der Beteiligten selbst in Gefahr bringt.
Weitere wichtige Schritte beim Unfall in Belgien
Nach einem Unfall, auch in Belgien, ist es wichtig, die Daten aller Beteiligten zu notieren und den Unfall so gut wie möglich zu dokumentieren. Dazu zählen unter anderem die Namen und Anschriften, die Kennzeichen der Fahrzeuge sowie auch eine Unfallskizze oder Fotos.
Es ist empfehlenswert für Urlauber einen „Europäischen Unfallbericht“ im Fahrzeug dabei zu haben, der dann ausgefüllt werden kann. In der Regel gibt es diese Formulare in mehreren Sprachen bei den Autoclubs, den Versicherungen oder auch TÜV oder der DEKRA. Dieser Bericht kann ebenfalls später für die Schadensregulierung bedeutsam sein. Wurde bei einem Unfall in Belgien die Polizei verständigt, sollten alle Beteiligte so lange an der Unfallstelle verbleiben, bis die Aufnahme durch die Beamten abgeschlossen ist.
Achtung: Nach dem Unfall darf Belgien das beschädigte oder defekte Auto auf der Autobahn bzw. einer Schnellstraße nicht abgeschleppt werden. Nur durch spezialisierte Unternehmen, die Abschleppvorrichtungen mit einer ECE-Zulassung verwenden, darf das erfolgen. Schleppen Betroffene ein Fahrzeug privat ab, kann das teuer werden und einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland zur Folge haben.
Wie sieht die Schadensregulierung nach einem Unfall in Belgien aus?
Was müssen betroffene Urlauber nach einem Unfall in Belgien tun, damit die eventuell entstandenen Schäden reguliert werden? Es gibt in der Regel zwei Möglichkeiten in einem solchen Fall Ansprüche anzumelden. Deutsche Unfallbeteiligte können sich an die belgische Versicherung vor Ort richten oder einen Regulierungsbeauftragten anrufen. Letzteres hat den Vorteil, dass der Geschädigte bzw. Unfallbeteiligte nach einem Unfall in Belgien die Regulierung nicht allein bewältigen muss.
FAQ: Unfall in Belgien
Nein, in Belgien gelten in der Regel die gleichen Vorschriften zum Verhalten nach einem Unfall wie in Deutschland.
Betroffene können die Schadensregulierung vor Ort vornehmen lassen oder mit Hilfe eines Regulierungsbeauftragten von Deutschland aus.
Da der Unfall in Belgien geschah, gelten die belgischen Gesetze und Vorgaben. Das gilt auch für Ansprüche wie Schmerzensgeld.