Zuparken: Ist das strafbar?

In der unten stehenden Bußgeldtabelle finden Sie alle Bußgelder, die seit dem 09.11.2021 für das Zuparken verhängt werden können.

TatbestandBußgeld in €Punkte
Sie haben an unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen, in scharfen Kurven, auf Fuß­gän­­ger­über­­wegen, 5 Meter vor bzw. 10 Meter nach Licht­­­zeichen oder im Halte­­verbot geparkt35
… und jemanden dabei behindert55
… und parkten dort länger als eine Stunde55
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben55
Sie haben auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen geparkt55
… und jemanden dabei behindert701
… und parkten dort länger als eine Stunde701
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben801
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden gefährdet haben801
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie einen Unfall verursacht haben1001
Sie haben an einer Engstelle geparkt und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert1001
Sie haben vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt55
… und dabei Einsatzfahrzeuge behindert1001
Sie haben auf einer Sperrfläche geparkt25
… und jemanden dabei behindert25
… und parkten dort länger als 15 Minuten30
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben35
Sie haben in zweiter Reihe geparkt55
… und jemanden dabei behindert801
... und jemanden dabei gefährdet901
... und dabei einen Unfall verursacht1101
… und parkten dort länger als 15 Minuten851
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben901
Sie haben unzulässig in einer verkehrsberuhigten Zone geparkt10
… und jemanden dabei behindert15
… und parkten dort länger als drei Stunden20
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben30
Sie haben 5 Meter vor einer Kreu­zung oder Einmün­dung, vor Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten, im Bereich von Taxi­­­ständen, vor und hinter Andreas­­­kreuzen oder über einem Schacht­­deckel geparkt10
… und jemanden dabei behindert15
… und parkten dort länger als drei Stunden20
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben30
Sie haben ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. die Park­­dauer überschritten
... bis 30 Minuten20
... um eine Stunde25
... um zwei Stunden30
... um drei Stunden35
... um mehr als drei Stunden40
Sie haben auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt55
Sie haben nicht platzsparend geparkt10
Sie haben einem Berechtigten eine Parklücke weggenommen10
Sie haben in einem Fußgängerbereich geparkt55
… und jemanden dabei behindert70
… und parkten dort länger als 3 Stunden70
Sie haben den Abfahrtsweg eines anderen Kfz durch das Parken oder Abstellen Ihres Fahrzeuges versperrt20
Sie haben unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht geparkt25
Sie haben in einem geschüt­­zten Bereich während nicht zugelas­­sener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 Tonnen oder einem An­­hänger über 2 Tonnen geparkt30
Sie haben einen An­­hänger ohne Zug­­fahr­zeug länger als zwei Wochen ge­­parkt20
Sie haben im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt55
... und jemanden dabei behindert701
Sie haben auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt701
Sie haben an Stellen geparkt, an denen das Halten verboten ist25
... und jemanden dabei behindert40
… und parkten dort länger als eine Stunde40
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben50
Sie haben unberechtigt auf Bus­sonder­fahrstreifen und an Halt­estellen geparkt55
... und jemanden dabei behindert70
... und jemanden dabei gefährdet80
... und dabei einen Unfall verursacht100
… und parkten dort länger als 3 Stunden70
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben80
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden gefährdet haben80
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie einen Unfall verursacht haben100
Sie haben unberechtigt auf einem Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt55
Sie haben unberechtigt auf einem Park­platz für Carsharing-Fahr­zeuge geparkt55
Sie haben andere Verkehrsteilnehmer beim Ein- oder Aussteigen gefährdet40
… und dabei eine Sachbeschädigung verursacht50

Bußgeldrechner Halten und Parken

Im Video: Alles zu „Falschparker abschleppen lassen“

Falschparker abschleppen lassen: Informationen dazu auch im Video.
Falschparker abschleppen lassen: Informationen dazu auch im Video.

Auf dem öffentlichen Parkplatz oder Privatparkplatz zugeparkt worden: Was tun?

Wie muss ich vorgehen, wenn andere Autofahrer mich zuparken?
Wie muss ich vorgehen, wenn andere Autofahrer mich zuparken?

Was genau passiert beim Zuparken? Kommen Sie mit dem Auto aus einer Parklücke nicht mehr heraus, weil ein anderer Autofahrer sein Fahrzeug so abgestellt hat, dass Ihnen ein Ausparken unmöglich ist, wurden Sie zugeparkt.

Doch nicht nur auf einem Parkplatz können Sie zugeparkt werden. Auch wenn sich Autofahrer mit ihrem Fahrzeug vor eine Einfahrt stellen und Sie deshalb nicht herausfahren können, wird das als Zuparken bezeichnet.

Was können Sie tun, wenn andere Fahrzeugführer Ihr Auto zuparken? Erwartet den Falschparker ein Bußgeld? Mein privater Stellplatz wurde zugeparkt: Kann ich den Falschparker abschleppen lassen? Was passiert, wenn Sie eine Feuerwehrzufahrt oder einen Blitzer zuparken?

Auf einem Parkplatz eingeparkt: Was kann ich tun?
Auf einem Parkplatz eingeparkt: Was kann ich tun?

Wenn andere Autofahrer Sie auf einem öffentlichen Parkplatz zuparken, sollten Sie auf keinen Fall auf eigene Faust einen Abschleppdienst rufen, da Sie grundsätzlich nicht dazu berechtigt sind, das Abschleppen von Fahrzeugen auf öffentlichen Flächen zu veranlassen.

Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO), und somit auch für die Einhaltung der Vorschriften bezüglich des Haltens und Parkens, ist auf öffentlichen Flächen die Polizei oder das Ordnungsamt zuständig.

Damit Sie am Ende also nicht selbst die Abschleppkosten tragen müssen, sollten Sie auf einem öffentlichen Parkplatz immer zuerst die Polizei oder das Ordnungsamt hinzuziehen.

Wie viel Abstand beim Parken eingehalten werden muss, erfahren Sie in diesem Video:

Welcher Mindestabstand muss beim Parken eingehalten werden? Erfahren Sie es hier im Video.
Welcher Mindestabstand muss beim Parken eingehalten werden? Erfahren Sie es hier im Video.

Was aber, wenn mein privater Parkplatz zugeparkt wurde?

Generell gilt: Wenn andere Sie auf Ihrem privaten Parkplatz zuparken, können Sie diese abschleppen lassen. Hat Sie ein anderer Autofahrer zugeparkt, empfiehlt es sich aber nicht immer, gleich einen Abschleppdienst zu rufen, da es durchaus sein kann, dass Sie am Ende selbst auf den Kosten sitzen bleiben.

Bevor Sie den Abschleppdienst rufen, sollten Sie unbedingt prüfen, ob sich ein Abschleppen nicht doch vermeiden lässt, indem Sie beispielsweise versuchen, den Fahrer ausfindig zu machen und diesen darum zu bitten, sein Fahrzeug umzuparken.

Wurde Ihr Auto zugeparkt, kann eine Nötigung vorliegen. Dies ist aber nur der Fall, wenn dies unter einem Vorsatz geschehen ist, der dem Beschuldigten nachgewiesen werden muss.

Einfahrt oder Garageneinfahrt zugeparkt: Was kann ich tun?

Meine Garage wurde zugeparkt: Was kann ich tun?
Meine Garage wurde zugeparkt: Was kann ich tun?

Wenn andere Autofahrer Ihre Einfahrt des Öfteren zuparken, können Sie ein Schild auf Ihrem privaten Grundstück aufstellen, das diese darauf hinweist, dass die Einfahrt freizuhalten ist und abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden können.

  • Parken Sie vor einer Einfahrt, kann das mit einem Verwarngeld von 10 Euro und bei einer Behinderung anderer Straßenverkehrsteilnehmer mit einem Verwarngeld von 15 Euro geahndet werden.
  • Parken Sie vor der Einfahrt länger als drei Stunden, kann sich das Verwarngeld auf 20 Euro und bei einer Behinderung sogar auf 30 Euro erhöhen.

Feuerwehrzufahrt oder Blitzer zuparken: Was droht mir?

Wenn Sie eine Feuerwehrzufahrt zuparken, kann dafür ein Verwarngeld von 55 Euro verhängt werden. Behindern Sie dadurch Einsatzfahrzeuge, droht sogar ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Ist das Zuparken eines Blitzers strafbar? Wenn Sie einen Blitzer zuparken, liegt keine Nötigung vor. Sie behindern damit zwar unter Umständen die Geschwindigkeitsmessung, jedoch wird das Zuparken eines Blitzers auch nicht als Störung öffentlicher Betriebe angesehen. Strafbar machen Sie sich also in diesem Fall nicht.

FAQ – Zuparken

Zugeparkt – Was können Sie tun?

Wurden Sie zugeparkt, sollten Sie das Ordnungsamt oder die Polizei rufen (Achtung! 110 ist nur für Notfälle).

Wann ist Zuparken eine Nötigung?

Nötigung liegt bei Vorsatz vor – sprich, wenn mit Absicht ein anderes Auto zugeparkt wurde.

Was passiert, wenn eine Feuerwehrzufahrt zugeparkt ist?

Handelt es sich um eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt, kann das mit dem Abschleppen Ihres Fahrzeugs sowie einem Bußgeld von bis zu 100 Euro enden.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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