E-Bikes erfreuen sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Es ist für den Fahrer ja auch so viel einfacher, wenn er sich nicht nur auf die eigene Muskelkraft verlassen muss, sondern von einem Motor unterstützt wird. Berge, unebenes Terrain und lange Strecken lassen sich leichter bewältigen, was sogar Sportmuffel dazu verleitet, öfter aufs Rad zu steigen.
Aber gilt das E-Bike rechtlich als normales Fahrrad? Oder müssen andere Vorschriften beachtet werden? Werden gesetzliche Unterschiede zwischen verschiedenen Typen von Elektrofahrrädern gemacht? Dies erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Was spricht für das E-Bike?
Der Begriff „E-Bike“ (oder „eBike“) steht für „Elektro-Fahrrad“. Dabei handelt es sich um ein Fahrrad, das nicht allein durch das Treten in die Pedale bewegt wird, sondern mit elektrischer Unterstützung angetrieben werden kann.
Dies schont die Kräfte des Radfahrers, wodurch er
- weitere Strecken zurücklegen kann,
- nicht so schnell ins Schwitzen kommt,
- leichter bergauf fahren kann,
- sich bei mangelnder Fitness nicht überfordert und
- schneller ans Ziel kommt.
Inzwischen kann fast jeder Fahrradtyp mit einem Motor ausgestattet werden, z. B. als E-Mountainbike, als E-Rennrad oder auch als E-Citybike. Der E-Bike-Motor kann am Vorderrad, mittig am Fahrrad über dem Tretlager oder am Heck montiert werden. Um diesen zu betreiben, verfügt jedes E-Bike über einen Akku, der regelmäßig aufgeladen werden muss.
Die Reichweite des Akkus ist von verschiedenen Faktoren wie z. B. Gewicht des Fahrers, Witterungs- und Bodenverhältnissen, Fahrstil, Reifendruck und Zustand der Kette, abhängig.
So ist es möglich, dass ein E-Bike 100 km weit gefahren werden kann, ohne dass der Akku nachgeladen werden muss. Genauso gut kann aber auch nach 50 km schon der Strom ausgehen.
E-Bike, Pedelec und S-Pedelec: Was ist was?
Obwohl umgangssprachlich inzwischen fast jedes Fahrrad mit elektrischem Antrieb als „E-Bike“ bezeichnet wird, gibt es tatsächlich drei verschiedene Typen.
Die meisten E-Bikes, die verkauft werden, sind eigentlich sog. Pedelecs („Pedal Electric Cycles“). Bei diesen Rädern unterstützt der Motor den Radler zwar, dieser muss aber trotzdem noch in die Pedale treten, damit der elektrische Antrieb sich zuschaltet. Sensoren messen, wie viel Fahrunterstützung durch den Motor benötigt wird. Pedelecs haben eine zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.
Ein Pedelec mit einer höheren Geschwindigkeit wird als „S-Pedelec“ („Speed-Pedelec“) bezeichnet. Der E-Bike-Motor kann den Radler hier bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützen und ist auf eine Leistung von 4000 Watt beschränkt.
Ein E-Bike im engeren Sinn unterstützt den Radler nicht nur, wenn er in die Pedale tritt, sondern kann bei Bedarf auch von alleine fahren. Es ist daher mit einem Mofa zu vergleichen. Der selbstständige Elektroantrieb kann mittels Drehgriff oder Schaltknopf eingeschaltet werden und ist auf eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und eine Motorleistung von 500 Watt beschränkt.
Welche Gesetze gelten für welchen E-Bike-Typ?
Die Unterscheidung zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec ist deshalb wichtig, weil sie rechtlich betrachtet als verschiedene Fahrzeugarten gelten. Daher gelten für die verschiedenen E-Bike-Typen verschiedene gesetzliche Vorschriften.
Während das Pedelec vom Gesetzgeber wie ein normales Fahrrad behandelt wird, gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und damit als Kraftfahrzeug.
Ob das E-Bike als Fahrrad oder als Kleinkraftrad einzustufen ist, ist in der Rechtsprechung umstritten, denn einerseits schafft der Motor meist maximal 25 km/h, aber andererseits kann es eben selbstständig fahren.
Alkohol auf dem E-Bike
Auf dem Pedelec dürfen Fahrradfahrer mit bis zu 1,6 Promille unterwegs sein, ehe sie sich strafbar machen. Bei auffälliger Fahrweise oder einem Unfall ist allerdings schon ein Wert ab 0,3 Promille ausreichend. Auf dem E-Bike oder dem S-Pedelec ist das Fahren ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille eine Straftat.
Beleuchtung beim E-Bike
Funktionierende Scheinwerfer und Schlussleuchte sind für jede Art von Fahrzeug im Straßenverkehr Pflicht. Fahrer von S-Pedelecs sind jedoch verpflichtet, auch am Tag mit Licht zu fahren – wie bei einem Motorrad. Zudem müssen seit 2018 alle Scheinwerfer von E-Pedelecs dem EU-Standard ECE 113 entsprechen.
Für welche Art von E-Bike ist ein Führerschein nötig?
Da Pedelecs als normale Fahrräder gelten, brauchen Radfahrer für diese keinen Führerschein. Demzufolge ist auch kein Mindestalter erforderlich, weshalb selbst Kinder mit Pedelecs unterwegs sein dürfen.
Für das E-Bike ist ein Mofa-Führerschein erforderlich, der bereits mit 15 Jahren erworben werden kann.
Um mit einem S-Pedelec zu fahren, wird ein Führerschein der Klassen AM oder der Klasse B benötigt. Deshalb muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein. Wurde er allerdings vor dem 1. April 1965 geboren, braucht er keinen Führerschein, sondern muss beim Fahren mit dem S-Pedelec lediglich seinen Personalausweis mit sich führen.
Besteht Helmpflicht auf dem E-Bike?
Generell ist das Tragen eines Helms beim Fahrradfahren immer ratsam, besonders wenn mit hoher Geschwindigkeit oder im dichten Stadtverkehr gefahren wird. Dazu verpflichtet ist ein Radfahrer nicht. Da das Pedelec rechtlich als Fahrrad gilt, besteht für dieses in Deutschland keine Helmpflicht für Radfahrer.
Anders sieht es beim E-Bike und S-Pedelec aus. Hier ist das Tragen eines Helms gesetzlich verordnet. Dabei nicht vorgeschrieben, welche Art von Helm getragen werden muss. Dem Gesetzgeber reicht deshalb ein gewöhnlicher Fahrradhelm aus.
Darf ein E-Bike auf dem Radweg gefahren werden?
Für Pedelecs gelten hinsichtlich der Radwegbenutzung die gleichen Regeln wie für normale Fahrräder:
- Ist ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden, muss dieser vom Pedelec-Fahrer genutzt werden.
- Ist ein Radweg vorhanden, dieser aber nicht als benutzungspflichtig gekennzeichnet, steht es dem Radfahrer frei, auf dem Radweg oder auf der Straße zu fahren.
- Der Gehweg und die Fußgängerzone sind prinzipiell tabu, sofern nicht ein entsprechendes Schild die Nutzung für Fahrräder ausdrücklich erlaubt.
E-Bikes (und Mofas) müssen innerorts auf der Straße fahren, außerhalb von Ortschaften dürfen sie auch Radwege nutzen. Das Fahren auf dem Gehweg ist grundsätzlich verboten.
S-Pedelecs dürfen nur auf der Straße gefahren werden. Selbst Fahrradstraßen sind tabu, es sei denn, sie sind für Kraftfahrzeuge freigegeben.
Welche Versicherung wird beim E-Bike benötigt?
Pedelecs sind nicht versicherungspflichtig. Aufgrund des hohen Anschaffungspreises kann es jedoch sinnvoll sein, sie über die Hausratversicherung gegen Diebstahl abzusichern. Es ist zudem möglich, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch Schäden absichert, die beim Fahren mit dem Pedelec verursacht werden. Dies ist aber keine Pflicht.
Für ein E-Bike oder ein S-Pedelec wird hingegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt. Der Fahrer erhält dabei für sein Fahrrad ein Versicherungskennzeichen, welches am Fahrzeug angebracht und beleuchtet werden muss. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, eine Kaskoversicherung für das E-Bike bzw. das S-Pedelec abzuschließen.
FAQ: E-Bike
Das, was die meisten Leute als „E-Bike“ bezeichnen, ist eigentlich ein Pedelec, ein Fahrrad mit Hilfsmotor, der den Radler bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt. Es gilt rechtlich als Fahrrad. Ein E-Bike ist ebenfalls auf eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, kann aber auch von alleine fahren. Deshalb gilt es als Kleinkraftrad.
Auf einem Pedelec sind bis zu 1,6 Promille erlaubt, auf einem E-Bike oder S-Pedelec liegt die Promillegrenze bei 0,5.
Die Helmpflicht besteht nur auf dem eigentlichen E-Bike und dem S-Pedelec. Auf einem Pedelec benötigen Sie keinen Helm.
habe da mal eine Frage braut man für das e bike der Marke richt bit top 012 ein Führerschein?
Hallo Jürgen H.
Das Mofa fährt selbst daher Helmpflicht.
E Bike Pedelec fährt nicht von selbst daher keine Helmpflicht Ausnahme S Pedelec und E Bike diese sind Gesetzlich verpflichtet einen Helm zu tragen.
Mit Freundlichen Grüßen
Frage: warum muss ich auf einem Mofa (25km/h) einen Motorradhelm tragen, aber auf einem Ebike oder Pedelec nicht?