Im Bußgeldbescheid enthaltene Gebühren

Der deutsche Bußgeldkatalog bemisst alle Vergehen, die Verkehrssünder im Straßenverkehr begehen können. Sind Sie zu schnell unterwegs und wurden geblitzt? Oder haben Sie Ihr Fahrzeug falsch abgestellt? Schnell verschickt die zuständige Behörde hohe Bußgelder. Der Bußgeldkatalog zeigt Verkehrssündern Bußgelder und weitere Maßnahmen auf, die die Fahrer nach Erhalt des Bußgeldbescheides prüfen können. Doch warum sind die Summen auf dem Bescheid und im Tatbestandskatalog unterschiedlich?

Welche Gebühren kommen bei einem Bußgeldbescheid dazu?

Der Bußgeldbescheid enthält Gebühren von mindestens 25 Euro
Der Bußgeldbescheid enthält Gebühren von mindestens 25 Euro

Nach der Begehung einer Tat hat die zuständige Bußgeldbehörde in der Regel drei Monate Zeit, um den Bußgeldbescheid zu verschicken. Kommt er dann an, enthält er nicht nur die Personalien des vermeintlichen Täters, sondern erklärt auch, was das konkrete Vergehen ist und was ihm zur Last gelegt wird.

Zudem finden Kfz-Fahrer auch die geforderte Geldbuße im Schreiben. Der Bußgeldbescheid enthält zudem eine 25 Euro hohe Gebühr. Wie kommt das? Und muss ich die im Rahmen vom Bußgeldverfahren bezahlen?

In der Tat. Der Bußgeldbescheid umfasst Gebühren und Auslagen, die der vermeintliche Verkehrssünder zahlen muss. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ist die gesetzliche Grundlage für die Bußgeld-Gebühren:

Im Verfahren der Verwaltungsbehörde bemißt sich die Gebühr nach der Geldbuße, die gegen den Betroffenen im Bußgeldbescheid festgesetzt ist. (Quelle: § 107 Abs. 1 S. 1)

Laut Paragraph 107 müssen die im Bußgeldbescheid enthaltenen Gebühren fünf Prozent von der Geldbuße betragen; mindestens jedoch 25 Euro. Das ist auch der Grund, weshalb der Bußgeldbescheid in der Regel eine Gebühr von 25 Euro enthält. Dazu kommen aber oft noch weitere Beträge. Die Maximalsumme der Gebühren bei einem Bußgeldbescheid beträgt laut Gesetz 7.500 Euro.

Weitere Kosten im Bußgeldbescheid

In dem Zeitraum von der Tatbegehung bis zum Erhalt des Bußgeldbescheides ermittelt die Behörde. Dabei befragt sie Zeugen und sammelt Beweise. Diese Kosten für die Ermittlungen werden an den vermeintlichen Täter weitergeleitet.

Das OWiG benennt verschiedene Auslagen, die als Kosten im Bußgeldbescheid stehen können (u.a.):

  • Ausgaben für Telegramme
  • Gebühren für die Zustellung per Einschreiben oder Postzustellurkunde (PZU)
  • Geldbeträge für die Personenbeförderung

Eine Postzustellurkunde (PZU) verursacht gemäß Gebührenordnung Auslagen in Höhe von 3,50 Euro im Bußgeldbescheid. Aus diesem Grund stehen im Bußgeldbescheid häufig Gebühren und Auslagen in einem Umfang von 28,50 Euro (Basis-Bußgeldbescheid-Gebühr: 25 Euro plus Auslagen für die PZU).

Das Verschicken von Akten, beispielsweise im Rahmen der Beantragung auf Aktensicht von einem Verkehrsanwalt, kostet Gebühren von 12 Euro, die nicht im Bußgeldbescheid zu finden sind. Diese müssen gesondert bezahlt werden. Die Rücksendung ist im Preis inbegriffen. Sollten die Dokumente elektronisch übermittelt werden, kostet der Versand fünf Euro.

Ausnahme: Park- und Haltevergehen

Die im Bußgeldbescheid enthaltene Gebühr reduziert sich bei einem Parkverstoß in der Regel auf 20 Euro
Die im Bußgeldbescheid enthaltene Gebühr reduziert sich bei einem Parkverstoß in der Regel auf 20 Euro

Die im Bußgeldbescheid enthaltenen Gebühren müssen nicht zwingend mindestens 25 Euro hoch sein. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ernennt eine Ausnahme, welche Park- und Haltverstöße umfasst.

Paragraph 25a regelt, dass der Halter des Fahrzeuges eine Gebühr von 20 Euro zahlen muss, falls der Fahrer nicht innerhalb der Frist bis zur Verjährung bestimmt werden kann oder die Auskunft über die Identität des Fahrers einen „unangemessenen Aufwand“ erfordern würde.

In der Regel muss ein Parksünder keine Gebühren zahlen, da das Knöllchen direkt an der Windschutzscheibe des Autos klebt. Zahl er den Betrag jedoch nicht binnen der festgesetzten Frist (in der Regel 14 Tage), wird ein Bußgeldbescheid samt Gebühren verschickt. Hier finden Sie dann die 28,50 Euro wieder.

Weitere Regelungen im Bundesgebührengesetz

Das Bundesgebührengesetz (BGebG) regelt gemeinsam mit dem OWiG Gebühren und Auslagen, die im Bescheid enthalten sind. Hierbei finden Sie im Paragraph 12 des BGebG einen Absatz, der erklärt, dass die Behörde auch die Kosten, die sie u.a. für Zeugen, Gutachter oder Übersetzer gebraucht hat, auf den Täter umlegen kann.

Jedoch kann die Behörde auch veranlassen, dass der Betroffene nur einen Teil der im Bußgeldbescheid enthaltenen Gebühren zahlen muss. Ferner kann sie auch gar keine Summe erheben.

FAQ: Gebühren im Bußgeldbescheid

Gibt es bei einem Bußgeldbescheid immer Gebühren?

Ja. Das liegt daran, dass das Bußgeldverfahren ein bürokratischer Akt ist.

Wie hoch sind die Gebühren des Bußgeldbescheids?

In welcher Höhe die Gebühren beim Bußgeldbescheid ausfallen, hängt davon ab, wie hoch die Geldbuße ist. Fünf Prozent von dieser werden als Gebühren veranschlagt. Mindestens betragen sie jedoch 25 Euro.

Welche Kosten können außerdem auf mich zukommen?

Neben den Gebühren gibt es häufig auch Auslagen. Die Postzustellung des Bescheids kostet beispielsweise 3,50 Euro. Welche Auslagen es weiterhin gibt, erfahren Sie hier.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

18 Kommentare zu “Im Bußgeldbescheid enthaltene Gebühren

  1. Sarah

    Hallo,

    ich habe eine Anhörung aufgrund Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten. Ich habe dann die anfallenden 70 € direkt überwiesen und dies so im Anhörungsbogen angegeben. Ich hatte die Hoffnung so um die Gebühren herumzukommen. Allerdingskamm nun doch der Bußgeldbescheid inkl. Gebühren. Kann ich diese Gebühren nun anfechten?

    Danke + Grüße

  2. Özkan

    Ich bin 18 km/h zu schnell gefahren weil ich das Schild hinterm Baum versteckt, nicht sehen konnte. Jetzt muss ich einmal 70€ plus 25€ Gebühr zahlen? Warum bekommt sofort eine Gebühr?

  3. Hausen

    Hallo,

    Ich soll 12 Km/h innerorts zu viel gefahren sein. Ich überwache mein Fahrzeug mit Hard und Software. Das Fahrtenbuch ist finanzamtkonform und die Daten werden auch von Versicherungen genutzt. Laut GPS-Überwachung, war ich nicht zu schnell.

  4. Zbigniew S

    Hallo ich habe ein Bußgeld im höhe 85 Euro gekriegt im Ostern bin ich zu schnell gefahren ich habe ein Brief von
    Polizei BB gekriegt mit Bild aber bis heute habe ich noch nicht was gekriegt die wie lange kann es dauern bis die Sache vergessen wird

  5. Ali M

    Es ist eine Frechheit, die Bürger dermaßen abzuzocken.
    Wegen falsch Parken soll ich 53,80 bezahlen.
    Jemand sollte das ganze BGebG stopen.
    Ggf. vor dem obersten BundesGericht klagen.

  6. Ulrich B.

    habe ein Knöllchen (€ 10) zu spät bezahlt, aber vor Eintreffen des Bußgeldbescheides per Zustellbescheid; muss ich die Gebühren + Auslagen bezahlen, obwohl die Hauptforderung doch schon erledigt ist?

  7. Mohamed N.

    Was soll diese neue ordnung sein ? Busgeld festgeschrueben und darauf noch Gebühren von 28,5 euro Auslagen. Irgendwas unklar . ist das normal ? Gab es diese Reglung schon immer. Wie ist das mit kleineren Sünden, die nur 20 – 55 euro kosten, sind für sue auch zuschläge von Gebühren etch. Höffentlich nicht. Sonst macht autobesitzen keine spass mehr und die Kassen werden dadurch ärmer. Denkt darüber nach !!!!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Mohamed,

      dass zu einem Bußgeld Gebühren und Auslagen hinzukommen können, ist im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) festgelegt. Der Mindestbetrag von 25€ für Gebühren beim Bußgeldbescheid gilt grundsätzlich auch für geringe Beträge. Ausnahmen gibt es beispielsweise für Park- und Haltevergehen. Auch bei einem Verwarngeld für geringfügige Verstöße gegen Verkehrsvorschriften kommen keine Kosten hinzu. Dass die zusätzlichen Gebühren ärgerlich sind, ist natürlich verständlich.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  8. Stefan

    Hallo,

    habe ein Bußgeldbescheid in Höhe von 20,00€ erhalten für ein Parkverstoß,. Zusätzlich sind Auslagen und Gebühren von 49,50€ angegeben. Wie kommen diese Auslagen und Gebühren zu Stande? Ist dieser Bußgeldbescheid rechtens?
    Die Auslagen kommen mir etwas unangemessen vor.

    Vieln Dank.

  9. Marc

    Hallo zusammen,

    Bisher habe ich gelesen, dass erst über 55 Euro Gebühren und Auslagen i.H.v. 28,50 Euro anfallen.
    Aktuell habe ich ein Schreiben über eine Ordnungswidrigkeit auf dem Tisch: Fahren mit dem Fahrrad mit einem Handy in der Hand. Hierfür wurde eine Forderung von 55 Euro berechnet. Hinzu die Gebühren und Auslagen.
    Ist dieses Vorgehen erlaubt?
    Hätte ich die Gebühren und Auslagen umgehen können, wenn ich die 55 Euro direkt bezahlt hätte?
    Viele Grüße
    Marc

  10. Anonym

    Hallo,

    gestern wurde ich in einem öffentlichen Park beim Konsumieren von Cannabis vom Ordnungsamt aufgegriffen.
    Ich hatte nichts bei mir, man kann mir also lediglich den Konsum vorwerfen, welcher aber ja eigentlich in Dutschland nicht strafbar ist.
    Der Mitarbeiter, welcher meine Personalien aufgenommen hatte, hat mir dann angeboten, ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro zu zahlen. Das habe ich abgelehnt, auch weil ich keine 50 Euro bei mir hatte.
    Mir wurde dann mitgeteilt, dass es zur Anzeige kommt und eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 28,50 Euro auf mich zukommt.
    Meine Frage ist nun: Ist das so rechtens? Wie gehe ich am besten weiter vor? Die Schikane hinnehmen und zahlen und doch lieber wehren?

    Ich hoffe auf konstruktive und baldige Antwort.

    Liebe Grüße

  11. Erik

    Hallo,
    mein KFZ wurde abgeschleppt, da es im absoluten Halteverbot stand.
    Ich habe daher ein Verwarnungsgeld von 25€ bekommen und muss zudem Abschleppkosten von 160€ zahlen sowie eine Verwaltungsgebühr in der Höhe von 175€. Mir erscheint die Verwaltungsgebühr unrechtmäßig hoch. Macht es Sinn dagegen Einspruch zu erheben?
    Vielen Dank im Vorraus
    Erik

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Erik,

      zur Einschätzung wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    2. Julia

      Ich habe ein ähnliches Problem. Bist du dagegen vor gegangen und wie ist es aus gegangen?

  12. Uwe

    Guten Tag,

    habe einen Bußgeldbescheid über 98 € und 1 Punkt erhalten wegen :
    Nichtbefolgen des Zeichen des Polizeibeamten § 36 Abs 1,2 §49StVO §24StVG; 129 BKat

    Folgendes hatte sich ereignet:
    Ich fuhr auf der BAB1 Richtung Dortmund kurz hinter der Leverkusener Brücke als vor mir ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht langsam fuhr. Das Polizeifahrzeug fuhr auf der mittleren von 3 Spuren. Wie allen Anderen fuhr auch ich erstmal langsamer und beobachtete. Nach wenigen hundert Metern öffnete das Polizeifahrzeug zusätzlich beide Türen, wechselte auf die linke Spur und fuhr noch langsamer. Letzendlich hielt es ganz links an und ich fuhr auf der rechten Fahrspur langsam vorbei. Im Rückspiegel sah ich wie ein Beamter ausstieg und einen Gegenstand am Mittelstreifen aufsammelte. Kurz danach überholten mich die Beamten, hielten mich an und beschuldigten mich Sie durch mein Weiterfahren gefährdet zu haben.
    Für mich war das Verhalten der Beamten vorher nicht eindeutig (keine rote Kelle), so daß ich nicht anhielt, zudem war ich ganz rechts und diese ganz links also mit einigen Meter Abstand dazwischen als ich langsam vorbeifuhr.

    Frage :
    Ist diese Bußgeldbescheid angemessen obwohl die Situation für mich unklar war? oder muß ich das akzeptieren (frei nach dem Motto „Unwissenheit / Dummheit schützt vor Strafe nicht“)

    Vielen Dank für Ihre Antwort im Vorraus
    Uwe

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Uwe,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt und wägen Sie mit diesem das weitere Vorgehen ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  13. S. Christian

    Hallo, Als Luxemburger habe ich einen Informationsbrief (auf französisch geschrieben: Lettre d’Information) der Stadt Remscheid erhalten, wegen überhöhter Geschwindigkeit. Daraus ergeben sich etliche Fragen:
    1) Welcher Wert hat dieser Brief? Ist es ein Bussgeldbescheid?
    2) Es werden 28,50 € Unkosten verlangt. Laut ihrer Internetseite, darf diese Summe nur bei einem Einschreiben verlangt werden, was aber nicht der Fall war.
    3) Der Verstoss ist 70 € teuer. Genügt es, wenn ich diese Summe überweisen würde?
    4) Kommt noch ein Erinnerungsschreiben oder gar ein Bussgeldbescheid?
    Mit den besten Grüßen,
    Christian S.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Christian,

      1) Es handelt sich bei dem Brief tatsächlich um einen Bußgeldbescheid.
      2) Ob diese Unkosten legal sind, kann Ihnen in Ihrem speziellen Fall nur ein Anwalt sagen.
      3) Diese Summe müssen Sie auf jeden Fall überweisen, da ansonsten ein Inkassoverfahren droht.
      4) Wenn Sie in dem Schreiben zur Zahlung der 70 Euro aufgefordert werden, handelt es sich bereits um den Bußgeldbescheid.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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