Unfall: In Frankreich gibt es einiges zu beachten

Sind Urlauber an einem Unfall in Frankreich beteiligt, sollten sie wissen, was zu tun ist.
Sind Urlauber an einem Unfall in Frankreich beteiligt, sollten sie wissen, was zu tun ist.

Von Paris nach Marseille, die Bretagne erkunden oder ein Trip durch die Alpen – all das ist mit einem Auto wesentlich einfacher zu bewerkstelligen als nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln und der Bahn bzw. dem Flugzeug.

Doch mit dem Auto unterwegs zu sein, heißt erstens sich mit den Verkehrsregeln in Frankreich auseinanderzusetzen und zweitens auch die Fahrgewohnheiten der Franzosen zu beachten. Denn ein Unfall in Frankreich kann das Urlaubsvergnügen schnell trüben.

Wie sich Reisende beispielsweise bei einem Unfall in Frankreich auf der Autobahn richtig verhalten, welche Informationen für die Schadensregulierung wichtig sind und wann die Polizei in der Regel erscheint, sind Fragen, die der nachfolgende Ratgeber näher betrachtet.


Was ist bei einem Unfall in Frankreich wichtig?

Bei einem Unfall im Ausland zu wissen, was zu tun ist, kann im Fall der Fälle sehr wichtig sein. Doch auch eine gute Vorbereitung kann im Nachhinein Probleme vermeiden und die Schadensregulierung beschleunigen. So sollten Frankreich-Reisende die Grüne Versicherungskarte dabei haben, auch wenn in der Grand Nation das Autokennzeichen als Versicherungsnachweis ausreichend ist. Die Karte ist in diesem Fall eine zusätzliche Absicherung.

Nach einem Unfall in Frankreich sollten, wenn möglich, alle Details festgehalten werden.
Nach einem Unfall in Frankreich sollten, wenn möglich, alle Details festgehalten werden.

Auch die Mitnahme eines europäischen Unfallberichts ist empfehlenswert, da dieser für die Regulierung der Schäden herangezogen wird. Die deutsch-französische Version kann die Unfallaufnahme erheblich erleichtern.

Sind Reisende dann in einen PKW- oder Motorradunfall in Frankreich involviert, unterscheiden sich die unmittelbaren Maßnahmen nicht von denen in Deutschland. Zunächst muss die Unfallstelle abgesichert werden.

Beim Verlassen des Fahrzeugs nach einem Unfall in Frankreich auf der Autobahn sowie außerorts muss eine Warnweste angelegt werden. Geschieht dies nicht, kann das einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland zur Folge haben.

Nach dem Absichern durch ein Warndreieck ist bei Personenschäden Erste Hilfe zu leisten, wenn dies ohne eigenes Gefährden möglich ist. Darüber hinaus sind die Polizei sowie der Notarzt zu verständigen. Dies kann in Frankreich über die einheitliche europäische Notrufnummer 112 geschehen.

Die Unfallstelle sowie auch der Unfallhergang sollten so detailliert wie möglich festgehalten werden. Hier sind Unfallskizzen und Fotos hilfreich. Zudem kommt hier dann auch der europäische Unfallbericht zum Einsatz. Der Austausch der Daten zu den Beteiligten, wie Name, Anschrift, Autokennzeichen und Versicherung ist hier von Bedeutung für die spätere Regulierung.

Wann sollte bei einem Unfall in Frankreich die Polizei gerufen werden?

Wichtig zu beachten ist, dass die Polizei nach einem Unfall in Frankreich in der Regel nur dann erscheint, wenn die Personen mehr als leicht verletzt sind.

Bei reinen Sachschäden besteht keine Pflicht, die Polizei zu verständigen. Liegt nach einem PKW- oder Busunfall in Frankreich die Gefahr einer Unfallflucht vor oder ist eine solche geschehen, ist selbstverständlich ebenfalls die Polizei zu verständigen. Gleiches gilt, wenn es zu großen Verständigungsschwierigkeiten kommt.
Nach einem Unfall in Frankreich kann die Schadensregulierung auf zwei Arten erfolgen.
Nach einem Unfall in Frankreich kann die Schadensregulierung auf zwei Arten erfolgen.

Istd ie Polizei dennoch verständigt, wird bei Sachschäden jedoch kein Unfallprotokoll aufgenommen, sondern lediglich der Austausch der wichtigsten Daten sowie das Ausfüllen des Unfallberichts beaufsichtigt. Alle Beteiligten müssen den Unfallbericht unterzeichnen. Tut dies einer nicht, sollten zumindest die Gründe dafür im Bericht geschildert werden.

Unfall in Frankreich: Schadensregulierung durch Versicherung

Geschädigte aus Deutschland haben nach einem Unfall in Frankreich zwei Möglichkeiten, Ansprüche geltend zu machen und den Schaden regulieren zu lassen. Zum einen gibt es den direkten Weg über die französische Versicherung des Unfallgegners, was in der Regel nur auf Französisch möglich ist.

Zum anderen kann die Abwicklung ein Regulierungsbeauftragter übernehmen. In diesem Fall geschieht die Regulierung von Deutschland aus. Dennoch liegt weiterhin das französische Recht zugrunde, was sowohl die Höhe des Schadensersatzes bzw. eines Schmerzensgeldes als auch die Verjährung der Ansprüche beeinflusst. In der Regel setzt in Frankreich die Verjährung bei Personenschäden nach zehn Jahren und bei Sachschäden nach fünf Jahren ein.

Eine Besonderheit ist, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht ersetzt werden. Dennoch kann es ratsam sein, einen Anwalt zu konsultieren, wenn es zu Problemen bei der Regulierung kommt.

FAQ: Unfall in Frankreich

Gelten in Frankreich die gleichen Vorgaben zum Verhalten nach einem Unfall wie in Deutschland?

Ja, das Vorgehen nach einem Unfall unterscheidet sich in Frankreich nicht von dem in Deutschland. Die Absicherung der Unfallstelle, Erste Hilfe und die Aufnahme der wichtigsten Daten sind auch hier wichtig.

Wann ist die Polizei zu verständigen?

In Frankreich erscheint die Polizei in der Regel nur, wenn Personnen schwerer verletzt sind. Dann muss die Polizei verständigt werden. Bei reinen Sachschäden ist dies keine Pflicht.

Wie erfolgt die Regulierung der Schäden?

Die Schadensregulierung kann vor Ort bei der Versicherung erfolgen. Oder Betroffene wenden sich in Deutschland an einen Regulierungsbeauftragten.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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