Wer in einem fremden Land unterwegs ist, muss oftmals nicht nur mit anderen Verkehrsregeln klar kommen, sondern sich auch damit befassen, was in Notsituationen zu tun ist. Gerade in Ländern, die wie Großbritannien im Linksverkehr fahren, steigt das Unfallrisiko durch die ungewohnte Situation.
Dass Urlauber sich mit den Verkehrsregeln im Vereinigten Königreich auseinandersetzen, sollte selbstverständlich sein. Doch wissen sie auch, was bei einem Unfall in Großbritannien zu tun ist?
Auch auf der Insel passieren Fehler, die Unfälle zur Folge haben können. Dann ist es wichtig, zu wissen was zu tun ist. Wie sich Betroffene bei einem Unfall in England, Schottland, Wales oder Nord-Irland verhalten sollten, ist ebenso Thema des folgenden Ratgebers wie die Abwicklung der Schadensregulierung.
Inhaltsverzeichnis
Eine gute Reisevorbereitung kann Unfälle verhindern
Der Linksverkehr in Großbritannien dürfte für viele deutsche Autofahrer eine Herausforderung sein. Daher sollten sich Urlauber und auch Fahrer, die beruflich unterwegs sind, bereits im Vorfeld mit diesen Gegebenheiten auseinandersetzen. Fahren sie mit dem eigenen Fahrzeug, sollte dieses auf den Linksverkehr abgestimmt sein, hier ist die Einstellung der Scheinwerfer besonders wichtig.
Erkunden Reisende das Land mit einem Mietwagen, müssen sie sich auch an die andere Anordnung im Fahrzeug gewöhnen. Sind sie hier nicht besonders aufmerksam, kann das in Kombination mit dem Linksverkehr schnell zu einem Unfall führen. Darüber hinaus kann bereits eine kleine Unaufmerksamkeit auch ein Bußgeld bzw. einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen.
Für den Fall der Fälle ist bei einer Reise ins Ausland eine gute Vorbereitung viel wert. So sollten Fahrer immer sichergehen, dass sie die Grüne Versicherungskarte ebenso dabei haben wie einen internationalen bzw. europäischen Unfallbericht. Auch kann es sinnvoll sein zu prüfen, ob die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung die sogenannte Mallorca-Police beinhaltet. Diese deckt höhere Summen bei Schäden im Ausland ab.
Was bei einem Unfall in Großbritannien zu tun ist
Auch bei einem Unfall im Ausland sollten folgende Vorgehensweise immer beachtet werden:
- Warnweste beim Verlassen des Fahrzeugs anlegen
- Absichern der Unfallstelle: Warnblinker, Warndreieck
- Bei Personenschäden Notruf wählen
- Erste Hilfe leisten, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen
- Unfallort und Unfallhergang detailliert festhalten, Skizzen und Fotos machen, falls möglich
- Unfall der Versicherung melden (und ggf. der Mietwagenfirma)
Auch bei einem Unfall in Großbritannien kann die einheitliche europäische Notrufnummer 112 verwendet werden. Hierüber sind sowohl Polizei als auch Feuerwehr und Notarzt erreichbar. Die regionale Notrufnummer 999 kann ebenfalls angerufen werden.
Schadensregulierung nach einem Unfall in Großbritannien
Nach einem PKW bzw. LKW-Unfall in England oder im Rest des Königreiches haben Betroffene zwei Möglichkeiten, die Schäden regulieren zu lassen. Zum einen kann das vor Ort direkt mit der Versicherung des Unfallgegners geschehen. Zum anderen kann ein Regulierungsbeauftragten in Deutschland beauftragt werden. Inwieweit sich dies durch den Austritt aus Großbritanniens aus der EU verändern wird, ist noch nicht absehbar.
Über den Zentralruf der Autoversicherer finden Betroffene heraus, welcher Beauftragte für sie nach einem Unfall in Großbritannien zuständig ist. Die Schadensabwicklung findet dann im Herkunftsland statt, dennoch werden die Gesetze des Unfalllandes zugrunde gelegt. Das kann zum Beispiel Einfluss auf die Schadenssumme als auch auf ein mögliches Schmerzensgeld haben.
Auch die Verjährung richtet sich nach Recht des Unfalllandes. So verjähren Sachschäden in Großbritannien nach sechs Jahren (in Schottland nach fünf) und Personenschäden nach drei Jahren. Im Zweifel sollten sich Geschädigte nach einem Unfall in Großbritannien an einen Anwalt wenden, der auch auf der Insel praktiziert und sich mit den rechtlichen Gegebenheiten auskennt.
FAQ: Unfall in Großbritannien
Klicken Sie hier, um die einzelnen Schritte nachzulesen.
Wählen Sie die europäische Notrufnummer 112 oder die regionale Nummer 999, um Polizei, Notarzt oder Feuerwehr zu verständigen.
Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder Sie regulieren den Schaden über den Regulierungsbeauftragten in Deutschland oder direkt vor Ort mit der Versicherung des Unfallgegners.