Innerhalb Europas herrscht große Bewegungsfreiheit. Jeden Tag überqueren zahllose Autos die Grenzen zu unseren Nachbarländern.
Im Idealfall sind alle gut gerüstet: Sie kennen die Verkehrsregeln und sind sich darüber im Klaren, dass inzwischen auch ein Bußgeld aus dem Ausland vollstreckt werden kann.
Aber was tun, wenn der Ernstfall eintritt? Wissen Sie, wie Sie sich nach einem Unfall in Polen verhalten müssen? Der Ratgeber informiert Sie über das richtige Verhalten am Unfallort und die Schadensregulierung nach dem Unfall, die auch in Polen über die Haftpflichtversicherung läuft.
Inhaltsverzeichnis
Verhalten nach einem Unfall in Polen
Aufgrund des Last- und Fernverkehrs kommt es durchaus vor, dass LKW-Fahrern ein Unfall in Polen geschieht. Ob mit dem LKW, Bus, Motorrad oder Auto – folgendes Verhalten sollten Sie bei einem Verkehrsunfall im Ausland einhalten:
- Unfallstelle sichern
- Erste Hilfe leisten
- Bei Verletzten: Polizei verständigen (Bei einem Unfall in Polen wählen Sie die 997 oder die in ganz Europa geltende Notrufnummer 112.)
- Bei Sachschäden: Nur bei Unklarheiten (z. B. über die Schuldfrage) die Polizei rufen
- Unfallort nicht vorzeitig verlassen (auch nach polnischem Recht ist das eine Straftat)
Sind sich die Unfallbeteiligten über die Schuldfrage einig, kann das Unfallprotokoll ausgefüllt und unterschrieben werden. Grundsätzlich wird empfohlen, den Schaden und den Unfallort zu fotografieren.
Nach dem Unfall: Auch in Polen gibt es die Haftpflichtversicherung
In Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung – wie der Name schon sagt – Pflicht. So kommt bei Fremdverschulden die Haftpflicht des Unfallgegners für die Schäden auf. Ähnlich verhält es sich auch bei einem Unfall in Polen mit der Regulierung des Schadens.
Das polnische Recht enthält ein Pflichtversicherungsgesetz. Nach Artikel 19 Abs. 1 dieses Gesetzes können Sie Schadenersatzansprüche gegenüber der polnischen Haftpflichtversicherung geltend machen.
Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen liegen bei 5 Mio. Euro für Personenschäden bzw. 1 Mio. Euro für Sachschäden. Außerdem muss jeder polnische Versicherungsanbieter einen deutschen Regulierungsbeauftragten benennen, was die Abwicklung des Schadens vereinfacht.
Welche Bußgelder oder Strafen kommen auf Sie zu?
Selbst, wenn sich alle Autofahrer immer brav an die Verkehrsregeln halten würden, wäre das Unfallrisiko nicht vollständig gebannt. Trotzdem ist ein Unfall – in Polen oder jedem anderen Land – meist mit Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung verbunden.
Nun gehört Deutschland zu einem der billigsten Bußgeld-Länder Europas. Deutsche Autofahrer können sich nicht darauf verlassen, dass ein Unfall in Polen, der auf einen Verkehrsverstoß zurückzuführen ist, mit denselben Bußgeldern geahndet wird wie in Deutschland. Dem Bußgeldkatalog aus Polen können Sie die wichtigsten Tatbestände und deren Konsequenzen entnehmen.
Schadenersatzforderungen nach dem Unfall in Polen
Diese Schadenersatzforderungen können bei Sachschäden nach einem Unfall in Polen geltend gemacht werden:
- Reparaturkosten: In manchen Fällen ist ein Gutachten der Werkstatt nötig.
- Wertminderung: Erstattung eines durch den Unfall entstandenen merkantilen Minderwerts.
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfallentschädigung: Kann nicht geltend gemacht werden, wenn Kostenerstattung für einen Mietwagen gefordert wird.
- Kaskobeteiligung: Kosten der Kaskobeteiligung werden gegen Vorlage der Abrechnung erstattet.
Kam es bei dem Unfall in Polen zu einem Personenschaden, können folgende Schadenersatzforderungen gestellt werden:
- Kosten für Heilbehandlung und Pflege: Die Kosten für jede Behandlungsmaßnahme müssen nachgewiesen werden.
- Schmerzensgeld: Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Dauer und Intensität der körperlichen und psychischen Leiden sowie weiterer gesundheitlicher Kriterien.
- Verdienstausfall: Bei Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit kann eine angemessene Rente verlangt werden (nach Art. 444 § 2 des polnischen Zivilgesetzbuches (Kodes cywilny/KC)).
Schadenersatzansprüche verjähren nach drei Jahren. Ist der Schaden auf ein Verbrechen oder Vergehen (z. B. unterlassene Hilfeleistung) zurückzuführen, liegt die Verjährungsfrist bei 20 Jahren. Die Fristen beginnen – je nach Fall – mit dem Schadenseintritt oder dem Tag, an dem der Betroffene von den Schadenersatzansprüchen erfahren hat.
Wurde der Schaden von einem nicht identifizierbaren Fahrer verursacht, springt in manchen Fällen der polnische Garantiefonds nach Art 98 Abs. 1 des polnischen Pflichtversicherungsgesetzes ein.
FAQ: Unfall in Polen
Das richtige Verhalten zeigt diese Auflistung.
Sind Personen verletzt, müssen Sie die Polizei einschalten. Bei einem größeren Sachschaden oder Streitigkeiten bei der Schuldfrage ist die Verständigung sinnvoll. Liegt hingegen nur ein Bagatellschaden vor, kann die Abwicklung ggf. über den europäischen Unfallbericht erfolgen.
Eine Übersicht zu den Ansprüchen von Geschädigten finden Sie hier.