Überschreitung | Sanktion |
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bis 5 km/h | 20 CHF |
6-10 km/h | 60 CHF |
11-15 km/h | 120 CHF |
16-20 km/h | 180 CHF |
21-25 km/h | 260 CHF |
ab 26 km/h | Busse unbestimmt, womöglich Freiheits- oder Geldstrafe, 1-3 Monate Führerscheinentzug |
Alpen, Seen und traumhafte Städte – die Schweiz hat als Urlaubsziel eine Menge zu bieten. Doch ob Sie nun als Tourist in die Schweiz fahren, nur auf der Durchreise sind oder das Nachbarland als Berufsfahrer ansteuern – so oder so müssen Sie sich mit den Bussen auf der Autobahn der Schweiz auseinandersetzen.
Doch welche Busse auf der Autobahn in der Schweiz haben Sie zu erwarten? Kann der Bussenkatalog der Schweiz für die Autobahn auch für deutsche oder österreichische Autofahrer angewandt werden? Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.
Inhaltsverzeichnis
Mit welchen Autobahn-Bussen in der Schweiz ist zu rechnen?
Wer auf einer Schweizer Autobahn geblitzt wird, hat mindestens mit einem Bußgeld von 20 Franken, also umgerechnet rund 17 Euro, zu rechnen. Die Sanktionen sind damit etwas niedriger als für die Vergehen innerorts in Schweizer Städten. Auf der Autobahn der Schweiz ist diese Busse bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 1 bis 5 km/h zu erwarten. Die höchste feststehende Sanktion erwartet Sie ab 21 km/h Überschreitung. Hier müssen Sie mit einem Bescheid über 260 Franken oder aktuell 225 Euro rechnen. Mit einer Verwarnung kommen Sie also nicht davon.
Allerdings besteht die Möglichkeit, dass die Konsequenzen über einfache Bussen für die Autobahn der Schweiz hinausgehen. Wer auf einer Schweizer Autobahn mehr als 80 km/h zu viel fährt, gilt dort als Raser und erfüllt somit einen Straftatbestand, den es in Deutschland nicht gibt. Die Strafe hierfür wird im Einzelfall festgelegt. Mindestens muss der Täter aber mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr rechnen. Diese kann auf bis zu vier Jahre verlängert werden. Außerdem wird im schlimmsten Fall eventuell sogar lebenslang der Führerschein entzogen.
Anrechnung von Radarbussen von der Autobahn der Schweiz in Deutschland
Seit dem 1. März 2002 gilt der deutsch-schweizerische Polizeivertrag, der die Vollstreckung von Bußgeldern zwischen beiden Staaten regelt. Hier steht in Artikel 37, dass die beiden Staaten einander Vollstreckungshilfe leisten, sobald ein Delikt ein Bußgeld von mehr als 70 Euro beziehungsweise 80 Schweizer Franken nach sich zieht. Wenn Sie auf der Autobahn der Schweiz Bussen erfahren, die diese Bagatellgrenze überschreiten, müssen Sie dann also mit einer Verfolgung in Deutschland rechnen?
Grundsätzlich schon, denn ab dem 01. Mai 2024 ist der Vertrag in Kraft, was eine Vollstreckung in Deutschland ermöglicht. Grundsätzlich ist es nicht ratsam, Bussen von der Autobahn der Schweiz zu ignorieren. Verkehrssünder, die offene Bussen haben, werden in das Bussschuldnerregister eingetragen, welches von der Polizei im Ausland bei Routineuntersuchungen abgerufen werden kann. Wer seine Sanktionen nicht begleicht und wieder in die Schweiz einreist, kann also bei einer Kontrolle mit diesem Versäumnis konfrontiert werden.
Wird die Straftat „Rasen“ verfolgt?
Wer sich in der Schweiz auf der Autobahn neben Bussen durch zu hohe Geschwindigkeiten eine Straftat aufhalst, muss damit rechnen, dass die Schweiz versuchen wird, diese auch in Deutschland durchzusetzen.
Die Freiheitsstrafe ist in Deutschland jedoch in der Regel nicht durchsetzbar. So entschied 2018 das Stuttgarter Landgericht im Fall des „Gotthard-Rasers“ gegen die Vollstreckung, da es sich bei dem Delikt in Deutschland lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelte.
Handeln Sie sich Strafen oder Bussen auf der Autobahn der Schweiz ein und werden bereits in der Schweiz gefasst oder reisen wieder in das Land ein, müssen Sie mit einer sofortigen Umsetzung des Strafmaßes und einer möglichen Verhaftung rechnen.
FAQ: Geldbussen auf schweizer Autobahnen
Auf der Autobahn gelten die Vorschriften der schweizer Straßenverkehrsordnung. Verstöße werden gemäß dem Bußgeldkatalog oder dem Strafgesetzbuch mit Bußgeldern, Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet.
Ja, ab dem 01.05.2024 ist eine Vollstreckung von Bußgeldern in Deutschland möglich.