Wenn bei einem Verkehrssünder ein dringender Tatverdacht besteht, das heißt, wird er verdächtigt, im Zusammenhang mit dem Führen des Kfz eine rechtswidrige Tat begangen zu haben, kann ein Gericht die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen.
Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 111a der Strafprozessordnung (StPO). Sie gilt im Zusammenhang mit § 69 des Strafgesetzbuches (StGB). Bestätigt sich der Tatverdacht, führt dies in der Regel zum endgültigen Fahrerlaubnisentzug. Der Führerschein wird im Urteil eingezogen.
Ist die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis mit einem Fahrverbot oder einem Führerscheinentzug gleichzusetzen? Wie lange darf sie andauern und ist ein im EU-Ausland verhängter vorläufiger Fahrerlaubnisentzug in Deutschland gültig? Lesen Sie hier die Antworten.
Inhaltsverzeichnis
Führerschein vorläufig entzogen oder beschlagnahmt? – Der Unterschied
Das deutsche Recht ist komplex und Unterschiede einzelner Begriffe sind wichtig. So müssen auch hier zunächst wichtige Unterscheidungen geklärt werden. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis kann nur von einem Gericht gemäß § 111a StPO angeordnet werden.
Wurde ein Verkehrssünder von der Polizei angehalten und diese stellt fest, dass Gefahr im Verzug ist (z. B. bei Drogen am Steuer), kann sie den Führerschein beschlagnahmen. Das bedeutet aber nicht, dass Führerschein oder Fahrerlaubnis vorläufig entzogen sind. Korrekt ist nicht die Bezeichnung „vorläufiger Führerscheinentzug“, sondern „Beschlagnahme des Führerscheins“.
Genauso ist das Fahrverbot nicht mit dem vorläufigen oder endgültigen Fahrerlaubnisentzug zu verwechseln. Beim Fahrverbot muss der Verkehrssünder den Führerschein für ein bis drei Monate abgeben. Er darf in dieser Zeit kein Kfz führen.
Die Eignung, ein Fahrzeug zu führen wurde ihm aber nicht abgesprochen. So kann er nach Ablauf des Fahrverbots den Führerschein in der Regel wieder abholen.
Wie lange gilt die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis?
Nach § 111a StPO wird die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis dann angeordnet, wenn ein dringender Tatverdacht besteht. Die Entscheidung wird dem Beschuldigten postalisch zugestellt. Sie kann nur von einem Richter getroffen werden.
Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis kommt dann zunächst einem Fahrverbot gleich. Der Betroffene darf so lange nicht Auto fahren, bis der Tatverdacht ausreichend untersucht wurde. Lässt er sich durch entsprechende Beweise oder Zeugen belegen, kann die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis zur endgültigen werden.
Allerdings ist ein vorläufiger Führerscheinentzug immer als Eilmaßnahme zu verhängen und darf nicht endlos in die Länge gezogen werden. Eine maximale Dauer wurde nicht konkret festgelegt. Aus der Rechtsprechung geht jedoch hervor, dass ein halbes Jahr bereits nicht mehr als vorläufige Sofortmaßnahme zu betrachten ist.
Fällt der Grund für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis weg, ist diese aufzuheben.
In diesen Fällen müssen Sie den Führerschein vorläufig abgeben
Ein genauerer Blick in § 69 StGB verrät, welche Gründe eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen. Den Führerschein muss abgeben, wer beschuldigt wird eine rechtswidrige Tat, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs steht, begangen zu haben.
Beispiele für eine rechtswidrige Tat nach § 69 Abs. 2 StGB:
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Verbotene Autorennen
- Alkohol am Steuer oder Vollrausch
- Fahrerflucht
Die genannten Verstöße müssen nicht zwingend die vorläufige oder endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Es kommt immer auch auf das Ausmaß der Tat und das Verhalten danach an.
FAQ: Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
Das kann z. B. bei Alkohol am Steuer passieren. Weitere Beispiele finden Sie hier.
Die Fahrerlaubnis wird solange entzogen, bis der Tatverdacht untersucht wurde. Eine maximale Dauer ist nicht vorgeschrieben. Allerdings handelt es sich immer um eine Sofortmaßnahme, die laut Rechtsprechung z. B. bei sechs Monaten schon nicht mehr gegeben ist.
Das ist z. B. der Fall, wenn die Polizei aufgrund von Gefahr im Verzug (z. B. Drogenkonsum) den Führerschein einzieht.