Strafzettel aus Spanien erhalten – wie verhalten Sie sich?

Was tun, wenn Sie einen Strafzettel aus Spanien bekommen?
Was tun, wenn Sie einen Strafzettel aus Spanien bekommen?

Spanien hat nicht nur Mallorca zu bieten. Der südeuropäische Staat auf der iberischen Halbinsel lockt alljährlich deutsche Touristen an seine üppigen Küsten und in seine historischen Städte. Doch nicht nur Urlauber, sondern auch Berufsfahrer verschlägt es zuhauf auf die spanischen Autobahnen.

Wenn auch Sie vorhaben, sich im Sommer mit dem Auto auf den Weg nach Andalusien zu begeben oder die Straßen Barcelonas unsicher zu machen, dann sollten Sie im Straßenverkehr ebenso Acht geben wie in Deutschland, um kein Bußgeld zu riskieren. Doch was geschieht, wenn Sie doch einen Strafzettel aus Spanien erhalten? Müssen Sie als Deutscher einen Bußgeldbescheid gemäß Bußgeldkatalog aus Spanien bezahlen? Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen.

So ist die Rechtslage für ein Bußgeld aus Spanien

Spanien ist wie Deutschland ein Mitgliedstaat der Europäischen Union. Als solcher ist er auch vom Rahmenbeschluss 2005/214/JI der EU betroffen. Dieser gewährleistet die gegenseitige Hilfe bei der Vollstreckung Sanktionen zwischen den EU-Staaten. Wenn Sie also eine Ordnungswidrigkeit in Spanien begehen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie auch einen Strafzettel aus Spanien erhalten.

Aufgrund des Rahmenbeschlusses kann dieser dann auch in Deutschland vollstreckt werden. Daher sollten Sie ein Knöllchen aus Spanien genauso ernst nehmen wie eines aus Deutschland.

Müssen Sie einen Strafzettel aus Spanien immer bezahlen?

Wie in Deutschland können auch in Spanien Fehler bei der Feststellung und Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten geschehen: Blitzermessungen können fehlerhaft sein und Bescheide falsch ausgestellt werden. Deshalb haben Sie auch hier die Möglichkeit, gegen einen Strafzettel Einspruch einzulegen.

Knöllchen aus Spanien können ab einer Höhe von 70 Euro auch in Deutschland verfolgt werden.
Knöllchen aus Spanien können ab einer Höhe von 70 Euro auch in Deutschland verfolgt werden.

Generell werden Strafzettel aus Spanien erst ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro auch in Deutschland verfolgt. Wird diese überschritten, müssen Sie mit einem Bußgeld aus dem Ausland rechnen.

Wenn Sie Bescheid über eine Sanktion erhalten, die gegen Sie verhängt wurde, können Sie innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntgabe Einspruch einlegen.

In manchen Fällen wird auch ein sogenanntes abgekürztes Verfahren eingeleitet. Ist dies der Fall, kann das Bußgeld für den Betroffenen halbiert werden, wenn er die Sanktion umgehend begleicht oder innerhalb von 20 Tagen nach Bekanntgabe bezahlt. Wird bezahlt, gilt das Verfahren als rechtskräftig abgeschlossen.

Ähnlich wie in Deutschland ist in Spanien der Fahrer eines Fahrzeugs für eine begangene Ordnungswidrigkeit verantwortlich. Wenn Sie als Halter also nicht selbst einen Verstoß begangen haben, müssen Sie den Strafzettel aus Spanien in der Regel auch nicht selbst begleichen. Allerdings sind Sie dann verpflichtet, den Behörden die Identität des Fahrers mitzuteilen.

Welche Bußgelder sind mit einem Strafzettel aus Spanien verbunden?

Wer in Spanien gegen die Verkehrsregeln verstößt, hat so gut wie immer mit einer Buße im dreistelligen Bereich zu rechnen. Bereits ab 20 km/h Geschwindigkeitsübertretung zahlen Sie 100 Euro für den Verstoß. Werden Sie mit über 50 km/h zu viel geblitzt, sind es schon 600 Euro. Wer die Anschnallpflicht missachtet oder einen Rotlichtverstoß begeht, muss mit einem Strafzettel aus Spanien über mindestens 200 Euro rechnen. Die Promillegrenze in Spanien liegt – wie in Deutschland – bei 0,5 Promille.

Bußgeldtabelle Spanien

Die Verstöße und entsprechenden Bußen können Sie einfach der folgenden Tabelle entnehmen.

VerstoßSanktionen
Alkohol am Steuerab 500 EUR
Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 20 km/hab 100 EUR
Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h und mehrab 600 EUR
Rote Ampel missachtetab 200 EUR
Handy am Steuerab 200 EUR
Gurtpflicht missachtetab 200 EUR
Parkverstoßbis 200 EUR

FAQ: Strafzettel aus Spanien

Können spanische Bußgelder auch in Deutschland eingetrieben werden?

Ja. Aufgrund eines speziellen EU-Vollstreckungsabkommens können in Spanien verhängte Bußgelder ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden.

Wie sehen die Sanktionen für gängige Verstöße in Spanien aus?

Eine kurze Bußgeldtabelle, welche gängige Verstöße auf spanischen Straßen inklusive der drohenden Sanktionen beinhaltet, finden Sie hier.

Gibt es möglicherweise einen Rabatt, wenn ich das Bußgeld aus Spanien besonders schnell zahle?

Ja. Zahlen Sie innerhalb von 20 Tagen, nachdem Sie den spanischen Bußgeldbescheid erhalten haben, wird Ihnen normalerweise ein Rabatt von 50 Prozent gewährt.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

3 Kommentare zu “Strafzettel aus Spanien erhalten – wie verhalten Sie sich?

  1. Petra K

    hallöchen
    haben gestern in Vinaros auch einen Strafzettel erhalten
    weit und breit kein Hinweis das hier kostenpflichtig ist
    Ticket mit Umschlag hinter der Scheibe
    innerhalb 20 Tage zahlen kostet 40 € später 80€
    wenn sie sofort ein Ticket ziehen ,dies in den Umschlag mit dem Knöllchen stecken und in der dafür vorgesehenen Einwurf am Parkautomaten stecken,ist das Problem aus der Welt geschafft.Steht auf dem Umschlag auf spanisch.Also Übersetzer bereithalten.

  2. Louise

    Ich habe auf Ibiza einen Strafzettel bekommen weil ich keinen Parkschein gezogen habe. Es standen jedoch weit und breit keine Schilder die auf etwaige Automaten hingewiesen haben. Beim nächsten Mal habe ich einen Parkschein ziehen wollen und der Automat hat weder meine Karte akzeptiert, noch meine Münzen angenommen, sodass meine Begleitung über eine Stunde am Auto warten musste um einem möglichen Kontrolleur zu erklären dass der parkscheinautomat nicht funktioniert.

    Nun würde ich gerne den Strafzettel anfechten, eben weil es keinen Hinweis gab dass ein Parkschein vonnöten ist.

  3. Daniel

    Guten Abend
    Ich habe vor 2 Jahren aus gran canaria einen strafzettel bekommen. Leider scheiterte der bezahlvorgang an der spanischen Homepage.
    Es kam nie mehr was.
    Es war ein Mietwagen
    Wor würden gerne wieder hin fliegen abe rhaben doch etwas Angst.
    Was kann passieren bzw was sollen wir tun?
    Ist es abgelaufen?
    Lg

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