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Knöllchen aus der Schweiz – wie verfahren Sie damit?
Die Schweiz – auf ihren malerischen Landstraßen und Autobahnen zwischen Bergen, Feldern und Seen tummeln sich jährlich tausende deutscher Autofahrer. Da kommt es früher oder später schon mal zu einer Ordnungswidrigkeit.
Wer als Deutscher einen Strafzettel aus der Schweiz erhält, wird beim ersten Hinblicken vermutlich schlucken müssen. Die Bußen, die das malerische Nachbarland verhängt, fallen in der Regel um einiges höher aus, als in Deutschland.
Doch wie verhalten Sie sich, wenn Sie einen Strafzettel aus der Schweiz erhalten? Welche Kosten kommen auf Sie zu? Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema „Bußgeldbescheid aus der Schweiz“.
Innerhalb der EU gilt der Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates der EU. Dieser ermöglicht es, Strafzettel aus EU-Staaten ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro auch in Deutschland zu verfolgen. Wird diese Grenze überschritten, müssen Sie mit einem Bußgeld aus dem Ausland rechnen.
In der Schweiz gilt der Rahmenbeschluss allerdings nicht. Kann ein Bußgeldbescheid gemäß Bußgeldkatalog der Schweiz dennoch verfolgt werden?
Als Ersatz für den Rahmenbeschluss wurde 2002 der Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz beschlossen, um die Zusammenarbeit der Behörden beider Länder zu vereinfachen. Dieser beinhaltet in Artikel 37 auch eine Vollstreckungshilfe bei Bußgeldverfolgungen zwischen den Ländern:
Auf Ersuchen leisten die Vertragsstaaten einander Vollstreckungshilfe bei Entscheidungen, mit denen das zuständige Gericht oder die zuständige Verwaltungsbehörde eines der Vertragsstaaten eine Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des Straßenverkehrs feststellt und deswegen eine Sanktion verhängt […].
Der Vertrag ist ab den 01.05.2024 in Kraft und wird ab dann auch vollständig durchgesetzt. Grund dafür, dass das Abkommen erst jetzt die Verfolgung erlaubt, ist Artikel 50 des Polizeivertrags, der besagt, dass einige Abschnitte des Vertrags nicht mit der Ratifikation inkrafttreten sollten, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, der noch definiert werden sollte.
Wenn Sie nun ein Knöllchen aus der Schweiz erhalten, wird dieses in der Regel in Deutschland verfolgt sofern die Summe 70 Euro oder mehr beträgt.
Zudem sollten Sie einen solchen Strafzettel aus der Schweiz stets begleichen. Denn offene Bußen werden zusammen mit den Kontaktdaten der Person im „Bussschuldnerregister“ eingetragen. Diese Datenbank kann von der Polizei jederzeit abgerufen werden. Wenn Sie also später in die Schweiz zurückreisen, können Ihnen bei einer Routinekontrolle die Bußgelder nachträglich erneut berechnet werden. Wenn auf Ihrem unbezahlten Bescheid eine Umwandlung der Geldbuße in eine Ersatzfreiheitsstrafe angedroht wurde, dann müssen Sie damit rechnen, bei einer Wiedereinreise für bis zu drei Monate inhaftiert zu werden.
Wie hoch kann ein Strafzettel in der Schweiz ausfallen?
Wie bereits erwähnt, geht das Nachbarland mit Verkehrssündern rigoroser um als Deutschland. Dies ist ein Grund dafür, weshalb besonders deutsche Grenzregionen in Baden-Württemberg vermehrt mit illegalen Straßenrennen mit hoher Schweizer Beteiligung zu kämpfen haben: Der abschreckende Faktor ist hier um einiges geringer.
In der Schweiz müssen Sie bereits ab einem km/h Überschreitung mit einer Gebühr von 40 Franken rechnen. Bei 11 km/h sind es bereits 250 Franken oder umgerechnet 215 Euro, weit höher als in Deutschland.
Verstoß | Mögliche Konsequenzen |
---|---|
Sie haben die Geschwindigkeit außerhalb einer geschlossenen Ortschaft überschritten | |
... um 1 bis 5 km/h | 40 CHF |
… um 6 bis 10 km/h | 100 CHF |
… um 11 bis 15 km/h | 160 CHF |
… um 16 bis 20 km/h | 240 CHF |
… um mehr als 20 km/h | Anzeige, Verwarnung, mindestens ein Monat Fahrverbot |
Sie haben die Geschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft überschritten | |
... um 1 bis 5 km/h | 40 CHF |
… um 6 bis 10 km/h | 120 CHF |
… um 11 bis 15 km/h | 250 CHF |
… um mehr als 15 km/h | Anzeige, Verwarnung, mindestens ein Monat Fahrverbot |
Sie haben ein Handy am Steuer benutzt | 100 CHF |
Sie sind auf dem Standstreifen gefahren | 140 CHF |
Sie haben die Anschnallpflicht missachtet | 60 CHF |
Sie sind mit mindestens 0,5 Promille gefahren | ab 625 CHF |
FAQ: Bußgeldbescheid aus der Schweiz
Klicken Sie hier, um die Schweizer Bussen in Erfahrung zu bringen.
Einen Strafzettel vor Ort sollten Sie schon bezahlen. Sollte Ihnen ein Bußgeldbescheid nach Deutschland folgen, kann dieser durch den Polizeivertrag per Vollstreckungshilfe zwischen der Schweiz und Deutschland vollstreckt werden.
Die Verjährungsfrist beträgt in der Schweiz drei Jahre.