Imposante Bergmassive, abwechslungsreiche Landschaften, weiße Strände und jede Menge Sehenswürdigkeiten – Italien hat viel zu bieten.
Als eines der beliebtesten Urlaubsländer bedeuten die Urlaubszeiten auch meist ein höheres Verkehrsaufkommen. Viele sind mit dem eigenen Auto oder einen Mietwagen unterwegs, um unabhängiger zu sein. Ablenkungen oder die Unkenntnis der geltenden Verkehrsregeln können dann zu Fehlern führen. Ein Strafzettel aus Italien ist dann oft die Folge.
Wann müssen Urlauber mit einen Bußgeldbescheid aus Italien rechnen und was passiert, wenn sie den Strafzettel aus Italien nicht bezahlen? Diese Fragen und ob es ein Vollstreckungsabkommen zwischen Italien und Deutschland gibt, betrachtet der folgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis
Wann ist mit einem Strafzettel in Italien zu rechnen?
Sich vor einer Urlaubsreise über die im Zielland geltenden Verkehrsregeln zu informieren, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Unwissenheit schützt nicht vor einem Strafzettel. Auch in Italien müssen sich Verkehrsteilnehmer an die Vorgaben einer Straßenverkehrsordnung halten. Der „Codice della Strada“ ist die rechtliche Grundlage für die Vollstreckung von einem Bußgeld in Italien. Er legt die Regeln fest und bestimmt in welchen Situationen bzw. Verstößen Bußgelder fällig werden. Umgangssprachlich wird meist von einem Strafzettel gesprochen, auch wenn es sich eigentlich um einen Bußgeldbescheid handelt.
Ablenkungen oder fehlende Ortskenntniskönnen einen Bußgeldbescheid im Ausland zur Folge habe. Die Gründe für Verstöße sind vielfältig.
Sind Urlauber zu schnell unterwegs, fahren mit Alkohol hinterm Steuer oder missachten eine rote Ampel, ist ein Strafzettel in Italien genauso wahrscheinlich wie er es in diesen Situationen in Deutschland ist.
Ist es dann passiert, steht die Frage „Muss man Strafzettel aus Italien bezahlen“ bei den meisten Betroffenen besonders im Mittelpunkt. Ein Bußgeld vor Ort begleichen zu müssen, kann die Urlaubskasse durchaus stark belasten, da die Bußgelder in Italien oftmals höher liegen als jene in Deutschland. Doch auch ein Bußgeldbescheid nach dem Urlaub kann den Geldbeutel nachträglich schrumpfen lassen.
Bei diesen Verstößen drohen in Italien Strafzettel bzw. Bußgeldbescheid:
Verstoß | Sanktion (in Euro) |
---|---|
Keine Warnweste | ab 38 |
Handyverstoß | bis 1.000 |
wiederholter Handyverstoß | bis 1.400 3 Monate Führerscheinentzug |
Ohne Abblendlicht gefahren | ab 41 |
Parkverstoß | ab 40 |
… verbotswidrig auf Behindertenparkplatz geparkt | 39-335 |
Anschnallpflicht missachtet | 80-323 |
Als Kradfahrer Helmpflicht missachtet | 80-323 |
Rotlichtverstoß | ab 170 |
Vorfahrtsverstoß | 162-646 |
Fehlverhalten gegenüber Fußgängern (z. B. am Zebrastreifen) | 162-646 |
Geschwindigkeitsverstoß | |
… bis 10 km/h zu schnell | 41-168 |
… 10 bis 40 km/h zu schnell | bis 700 |
… 41-60 km/h zu schnell | bis 2.108 |
… mehr als 60 km/h zu schnell | bis 3.287 |
Zu langsam gefahren | 41-168 |
Geschwindigkeit nicht angepasst und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet | 41-168 |
Geschwindigkeit an Kreuzungen, Kurven, Schulen, Abfahrten oder bei schlechten Sichtverhältnissen nicht angepasst | 84-335 |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | 294-1.174 |
… bei Personenschäden bzw. ohne Verletzten zu helfen | Freiheitsstrafe von 1-3 Jahren, Führerscheinentzug |
… mit Behinderung der Verkehrssicherheit und ohne Informationspflicht einzuhalten | 80-318 |
Anforderungen für das Führen von Kfz nicht erfüllt (z. B. physische oder psychische Verfassung) | 84-335 |
Alkohol am Steuer (Promillegrenze von 0,5 überschritten) | |
… bei 0,5 bis 0,8 g/l | bis 2.000 |
… 0,8-1,5 g/l | bis 4.000 |
… mehr als 1,5 g/l | 1.500-6.000 & ggf. Freiheitsstrafe ab 6 Monaten bis 1 Jahr |
Als Fahranfänger das Alkoholverbot missachtet (bis 0,5 g/l, sonst gelten die üblichen Sanktionen) | 163-653 |
Fahren ohne Führerschein | 2.257-9.032 (Freiheitsstrafe für Wiederholungstäter) |
Sind italienische Strafzettel immer zu bezahlen?
Ein Bußgeldbescheid aus Italien und dessen Vollstreckung kann auf verschiedenen Wegen geschehen. Beamte können das Bußgeld vor Ort verlangen oder der Bescheid wird Betroffenen per Post zugesandt.
Wollen Reisende das Bußgeld in Italien nicht sofort bezahlen, sollten sie außerdem beachten, dass zunächst eine Mindestsumme veranschlagt wird, die sich nach 60 Tagen verdoppelt. Es kann also ratsam sein, in Italien einen Bußgeldbescheid so schnell wie möglich zu begleichen.
Strafzettel aus Italien: Eine Vollstreckung in Deutschland ist möglich
Auch wenn Urlauber das Bußgeld nicht sofort bezahlen wollen oder können, sollten sie einen Strafzettel aus Italien nicht ignorieren. Denn aufgrund des EU-Rahmenbeschlusses zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) kann für ein Bußgeld aus Italien eine Vollstreckung in Deutschland beantragt werden.
Bußgelder ab 70 Euro sind im Rahmen der Amtshilfe durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) vollstreckbar. Wichtig zu wissen ist hier, dass nicht nur das Bußgeld zählt, sondern auch die Gebühren für Verwaltung und Mahnung, was zu einem höheren und somit vollstreckbaren Betrag führen kann. Andere Sanktionen wie ein Fahrverbot können nicht nach Deutschland übertragen werden.
FAQ: Strafzettel aus Italien
Wann Sie in Italien mit einem Strafzettel rechnen müssen, erfahren Sie hier.
Ja, aufgrund eines Vollstreckungsabkommens innerhalb der EU können ausländische Bußgelder ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro auch in Deutschland eingetrieben werden.
Wenn Sie das italienische Bußgeld innerhalb von fünf Tagen, nachdem Sie den Bußgeldbescheid erhalten haben, bezahlen, wird Ihnen ein Rabatt von 30 Prozent gewährt. Warten Sie mehr als 60 Tage mit der Zahlung, verdoppelt sich das Bußgeld hingegen.
Hallo.
Wurde beim schwarzfahren in Rom erwischt. 106 Euro.
Bei Zahlung innerhalb 5 Tagen 54 Euro.
Sollte ich diesen ignorieren und was kann auf mich zu kommen ?
Ich habe eine Mahnung über 117 Euro erhalten, nicht aber den ursprünglichen Bescheid. (73km statt erlaubter 70) Dieser ging zurück. Ich war im Urlaub, habe keine Benachrichtigung in der gelagerten Post erhalten und daher das Schreiben nicht abholen können. Das Mahnschreiben erhält keinen Anhang mit ursprünglichem Betrag. Beweisfoto zeigt nur den zurückgegangen Umschlag. Was tun? Zahlen, widersprechen oder ignorieren.
Ich habe einen Bescheid bekommen über 58 Euro mit allen Verwaltungskosten. Sollte ich das nicht zahlen wird es nach 60 Tagen auf 116 Euro verdoppelt. Können sie das in Deutschland also eintreiben oder nicht?
Nein