Ob mit dem PKW oder dem Wohnmobil – Österreich mit dem Auto zu erkunden ist für deutsche Urlauber relativ einfach und immer noch eine der beliebtesten Urlaubsunternehmungen. Dass sich Fahrer an die geltenden Verkehrsregeln in Österreich halten sollten, ist dabei selbstverständlich. Das Tempolimit oder die Regelungen zum Handy am Steuer nicht zu kennen, schützen nicht davor, einen Strafzettel aus Österreich zu erhalten.
Doch ist ein Knöllchen bzw. Bußgeld in Österreich für Deutsche überhaupt von Bedeutung? Was Urlauber beachten sollten, wenn sie einen Bußgeldbescheid aus Österreich erhalten und ob ein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich besteht, erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
Wann muss mit einem Strafzettel aus Österreich gerechnet werden?
Sich vor dem Urlaub gut vorzubereiten, ist für die meisten Teil des Ganzen. Dazu gehört auch, sich mit den Verkehrsregeln im jeweiligen Land auseinanderzusetzen. Dennoch können Fehler passieren und oftmals haben diese dann einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland zur Folge.
Eine Ablenkung durch die ungewohnte Landschaft oder quengelnde Kinder im Auto und schon wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen. Die Parkplätze sind überfüllt, trotzdem muss das Museum unbedingt noch angesehen werden, also parkt das Auto da wo Platz ist. Handelt es sich dann um Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften, ist ein Strafzettel auch in Österreich oft nicht zu umgehen.
Folgende Sanktionen sind gemäß dem Auszug aus dem Bußgeldkatalog in Österreich möglich:
Tatbestand | Strafe |
---|---|
Geschwindigkeitsübertretung | 150 bis 5.000 Euro |
Rotlichtverstoß | ab 70 Euro |
Alkohol am Steuer (0,5 Promille oder mehr) | ab 300 Euro |
Überholverstoß | ab 70 Euro |
Anschnallpflicht missachtet | ab 50 Euro |
Handy am Steuer | ab 100 Euro |
Parkverstoß | ab 20 Euro |
keine Warnweste mitgeführt | ab 14 Euro |
Verstoß gegen Winterreifenpflicht | ab 35 Euro |
Strafzettel aus Österreich bezahlen oder nicht?
Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Handy am Steuer können für deutsche Autofahrer die Urlaubsfreude doch schon sehr beeinträchtigen. Doch muss ein Bußgeldbescheid aus Österreich beachtet werden oder können Deutsche einen solchen ignorieren?
Ein Strafzettel aus Österreich kann auf unterschiedlichen Wegen vollstreckt werden. Zum einem ist es möglich, dass Beamten das fällige Bußgeld vor Ort verlangen. Zum anderen kann ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland auch per Post zugestellt werden.
Bezahlen Betroffen das Bußgeld nicht, kann das entweder zur einer Untersagung der Weiterreise oder zu Mahnungen und einem Amtshilfegesuch in Deutschland führen. Zusätzlich zum eigentlichen Bußgeld kommen dann noch Verwaltungs- und Mahngebühren hinzu, die dann weitaus höhere Kosten für die Betroffenen bedeuten.
Vollstreckung ist in Deutschland möglich
Soll ein Strafzettel aus Österreich in Deutschland vollstreckt werden, finden sich die rechtlichen Grundlagen dafür sowohl in einem Abkommen zwischen den beiden Staaten als auch im EU-Rahmenbeschluss Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld).
Letzterer regelt die Amtshilfe innerhalb der Europäischen Union und bestimmt, dass Geldsanktionen ab einer Höhe von 70 Euro auch in anderen Mitgliedsstaaten vollstreckt werden können. Das Amtshilfeabkommen zwischen Deutschland und Österreich besteht darüber hinaus ebenfalls und das schon länger als der Rahmenbeschluss. Daher können bereits Bußgelder ab 25 Euro in Deutschland vollstreckt werden.
Aufgrund des Abkommens ist es möglich, dass österreichische Behörden Bußgeldbescheide in Deutschland zustellen dürfen und beim Bundesamt für Justiz (BfJ) Vollstreckungshilfe beantragen können.
FAQ: Strafzettel aus Österreich
Klicken Sie hier und erhalten Sie einen Einblick in den österreichischen Bußgeldkatalog.
Aufgrund eines Abkommens zwischen Österreich und Deutschland können schon Geldsanktionen ab 25 Euro länderübergreifend eingefordert werden. Das ist eine niedrigere Grenze als bei anderen Bußgeldbescheiden aus dem Ausland.
Es kann durchaus sein, dass Sie den Strafzettel direkt vor Ort bezahlen müssen.
warum habe ich strafzettel aus Östereich von Lichtensteinische poat ag bekommen?