Verjährung in der Schweiz – wann verfällt ein Bußgeld?

Wann setzt eine Verjährung in der Schweiz ein, wenn Sie sich ein Bußgeld eingehandelt haben.
Wann setzt eine Verjährung in der Schweiz ein, wenn Sie sich ein Bußgeld eingehandelt haben.

Die Schweiz ist ein beliebtes Urlaubsziel. Jährlich befahren über eine Million deutsche Touristen das südliche Nachbarland, um die malerischen Berge zu erkunden oder an den zahlreichen Seen zu entspannen. Dabei kann es passieren, dass Sie sich auf den verschlängelten Bergwegen oder in den verwinkelten Gassen der Dörfer ein Bußgeld einhandeln, das rechtlich durchgesetzt werden kann, solange Sie sich in der Schweiz befinden.

Doch gibt es eine Möglichkeit, „Gras über die Sache wachsen“ zu lassen? Mit anderen Worten, wie lang ist die Verjährung in der Schweiz bemessen? Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema „Verjährungsfristen“.

Wann tritt beim Strafzettel aus der Schweiz die Verjährung ein?

Da die Höchstgeschwindigkeiten zwischen Deutschland und der Schweiz sich doch etwas unterscheiden, kommt es häufig vor, dass deutsche Urlauber nach ihrer Rückkehr durch ein Bußgeld aus dem Ausland überrascht werden, der im Briefkasten auf sie wartet. Doch wann tritt in der Schweiz die Verjährung ein?

Die Verjährung in der Schweiz wird für Strafzettel im zweiten Teil des ersten Buches des Schweizerischen Strafgesetzbuches (SGB) geregelt. Hier sind die Sanktionen für Übertretungen geregelt. Übertretungen sind laut Schweizer Definition Taten, die mit einer Buße bedroht sind und ähneln in diesem Kontext den deutschen Ordnungswidrigkeiten.

Hier steht in Artikel 109, dass die Verjährung für ein Bußgeld gemäß dem Bußgeldkatalog der Schweiz nach drei Jahren einsetzt.

Wo liegen andere Fristen für die Verjährung in der Schweiz?

Die Verjährung von einem Bußgeld in der Schweiz setzt gewöhnlich nach drei Jahren ein.
Die Verjährung von einem Bußgeld in der Schweiz setzt gewöhnlich nach drei Jahren ein.

Im schweizerischen Recht gelten, wie im deutschen, für unterschiedliche Straftaten und Delikte auch verschiedene Verjährungsfristen. Für eine Straftat gilt gemäß § 97 SGB eine Frist von sieben bis 30 Jahren für die Verjährung in der Schweiz. Hierbei verjährt eine Strafe, die eine lebenslängliche Freiheitsstrafe zur Folge hätte, erst nach 30 Jahren, während weniger stark sanktionierte Delikte auch geringere Verjährungsfristen mit sich bringen.

Bei der Frist für die Verjährung in der Schweiz ist zwischen der Verjährung von Straftaten und der der Vollstreckung zu unterscheiden. Die Vollstreckung meint die Durchsetzung einer Strafe bzw. Maßnahme, welche im Zuge einer erfolgreichen Strafverfolgung bestimmt wurde. Hier liegt der Verjährungsrahmen zwischen fünf und 30 Jahren.

Welche Auswirkungen hat die Verjährung in der Schweiz auf Sie in Deutschland?

Inwiefern ist für Sie wichtig, wann bei einem Strafzettel die Verjährung in der Schweiz eintritt? Können schweizerische Bußgelder auch in Deutschland verfolgt und vollstreckt werden?

Grundsätzlich gilt zwischen Deutschland und der Schweiz nicht die EU-Rahmenverordnung, die die gegenseitige Kooperation zwischen der Bundesrepublik und anderen Nachbarstaaten gewährleistet, da die Schweiz kein Mitglied der EU ist. Stattdessen haben beide Länder zusammen den Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrag ausgehandelt. Dieser sieht zwar eine gegenseitige Verfolgungshilfe vor, ist zum 01.05.2024 in Kraft getreten.

Daher können Strafzettel aus dem Nachbarland in Deutschland jetzt durchgesetzt werden. Sie erhalten in der Regel einen Bescheid per Post und die Schweiz kann die Forderung in Deutschland mit Hilfe des Bundeamtes für Justiz durchsetzen, – ungeachtet der Verjährungsfrist.

Die Verjährung für Verkehrsdelikte in der Schweiz ist für Sie trotzdem von Belang, da Sie bei einer Rückreise in die Eidgenossenschaft für Ihr Vergehen verfolgt werden können. Fahren Sie zum beispiel innerhalb der drei Jahre nach der Übertretung zurück in die Schweiz und werden bei einer Routinekontrolle angehalten, kann die Polizei Sie zur Nachzahlung Ihres Bußgeldes auffordern. Insofern ist immer zu raten, die Verjährung in der Schweiz zu beachten und Bußgelder aus dem Nachbarland zu bezahlen.

FAQ: Verjährung in der Schweiz

Unterscheidet sich die Verjährungsfrist in der Schweiz von der deutschen?

Ja, die Verjährung setzt in der Schweiz bei Bußgeldern wesentlich später ein als in Deutschland. Eine Verfolgung ist hier bis zu drei Jahre möglich.

Gibt es weitere Verjährungsfristen in der Schweiz?

Ja, wie in Deutschland auch bestimmt das Schweizerischen Strafgesetzbuches (SGB), dass für verschiedene Delikte auch unterschiedliche Fristen gelten. Wie diese aussehen können, erfahren Sie hier.

Spielt die Verjährung eines schweizerischen Bußgeldes für deutsche Fahrer eine Rolle?

Ja, zahlen sie ein Bußgeld nicht, kann es bei einer erneuten Einreise innerhalb der Verjährungsfrist in die Schweiz zu Problemen kommen. Bei Kontrollen können die offenen Beträge üblicherweise sofort eingefordert werden.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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