Die Schweiz ist ein beliebtes Urlaubsziel. Jährlich befahren über eine Million deutsche Touristen das südliche Nachbarland, um die malerischen Berge zu erkunden oder an den zahlreichen Seen zu entspannen. Dabei kann es passieren, dass Sie sich auf den verschlängelten Bergwegen oder in den verwinkelten Gassen der Dörfer ein Bußgeld einhandeln, das rechtlich durchgesetzt werden kann, solange Sie sich in der Schweiz befinden.
Doch gibt es eine Möglichkeit, „Gras über die Sache wachsen“ zu lassen? Mit anderen Worten, wie lang ist die Verjährung in der Schweiz bemessen? Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema „Verjährungsfristen“.
Inhaltsverzeichnis
Wann tritt beim Strafzettel aus der Schweiz die Verjährung ein?
Da die Höchstgeschwindigkeiten zwischen Deutschland und der Schweiz sich doch etwas unterscheiden, kommt es häufig vor, dass deutsche Urlauber nach ihrer Rückkehr durch ein Bußgeld aus dem Ausland überrascht werden, der im Briefkasten auf sie wartet. Doch wann tritt in der Schweiz die Verjährung ein?
Die Verjährung in der Schweiz wird für Strafzettel im zweiten Teil des ersten Buches des Schweizerischen Strafgesetzbuches (SGB) geregelt. Hier sind die Sanktionen für Übertretungen geregelt. Übertretungen sind laut Schweizer Definition Taten, die mit einer Buße bedroht sind und ähneln in diesem Kontext den deutschen Ordnungswidrigkeiten.
Hier steht in Artikel 109, dass die Verjährung für ein Bußgeld gemäß dem Bußgeldkatalog der Schweiz nach drei Jahren einsetzt.
Wo liegen andere Fristen für die Verjährung in der Schweiz?
Im schweizerischen Recht gelten, wie im deutschen, für unterschiedliche Straftaten und Delikte auch verschiedene Verjährungsfristen. Für eine Straftat gilt gemäß § 97 SGB eine Frist von sieben bis 30 Jahren für die Verjährung in der Schweiz. Hierbei verjährt eine Strafe, die eine lebenslängliche Freiheitsstrafe zur Folge hätte, erst nach 30 Jahren, während weniger stark sanktionierte Delikte auch geringere Verjährungsfristen mit sich bringen.
Bei der Frist für die Verjährung in der Schweiz ist zwischen der Verjährung von Straftaten und der der Vollstreckung zu unterscheiden. Die Vollstreckung meint die Durchsetzung einer Strafe bzw. Maßnahme, welche im Zuge einer erfolgreichen Strafverfolgung bestimmt wurde. Hier liegt der Verjährungsrahmen zwischen fünf und 30 Jahren.
Welche Auswirkungen hat die Verjährung in der Schweiz auf Sie in Deutschland?
Inwiefern ist für Sie wichtig, wann bei einem Strafzettel die Verjährung in der Schweiz eintritt? Können schweizerische Bußgelder auch in Deutschland verfolgt und vollstreckt werden?
Grundsätzlich gilt zwischen Deutschland und der Schweiz nicht die EU-Rahmenverordnung, die die gegenseitige Kooperation zwischen der Bundesrepublik und anderen Nachbarstaaten gewährleistet, da die Schweiz kein Mitglied der EU ist. Stattdessen haben beide Länder zusammen den Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrag ausgehandelt. Dieser sieht zwar eine gegenseitige Verfolgungshilfe vor, ist zum 01.05.2024 in Kraft getreten.
Daher können Strafzettel aus dem Nachbarland in Deutschland jetzt durchgesetzt werden. Sie erhalten in der Regel einen Bescheid per Post und die Schweiz kann die Forderung in Deutschland mit Hilfe des Bundeamtes für Justiz durchsetzen, – ungeachtet der Verjährungsfrist.
FAQ: Verjährung in der Schweiz
Ja, die Verjährung setzt in der Schweiz bei Bußgeldern wesentlich später ein als in Deutschland. Eine Verfolgung ist hier bis zu drei Jahre möglich.
Ja, wie in Deutschland auch bestimmt das Schweizerischen Strafgesetzbuches (SGB), dass für verschiedene Delikte auch unterschiedliche Fristen gelten. Wie diese aussehen können, erfahren Sie hier.
Ja, zahlen sie ein Bußgeld nicht, kann es bei einer erneuten Einreise innerhalb der Verjährungsfrist in die Schweiz zu Problemen kommen. Bei Kontrollen können die offenen Beträge üblicherweise sofort eingefordert werden.