Eine raue, von der Sonne erwärmte Straße schlängelt sich geschickt durchs Tal, zur Rechten fußen die Ausläufer des Matterhorns, welches in der Ferne über der malerischen Kulisse thront, zur linken erstreckt sich eine Seelandschaft, die ihresgleichen sucht. Während Sie sich noch verträumt an diesen Anblick gewöhnen und voller Vorfreude ihrem zweiwöchigen Urlaub in der Schweiz entgegenfiebern, verlieren Sie langsam die Tachonadel aus den Augen … und kassieren prompt die Quittung dafür.
Nun droht Ihnen ein Bußgeld aus der Schweiz. Kann die Vollstreckung gemäß des Bußgeldkatalogs der Schweiz Sie jedoch auch nach Deutschland verfolgen? Müssen Sie, in anderen Worten, auch in der Heimat damit rechnen, für einen Verstoß im Nachbarland belangt zu werden? Ob ein Bussgeld aus der Schweiz in Deutschland vollstreckt werden kann, und womit Sie zu rechnen haben, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeld aus der Schweiz – gilt ein Vollstreckungsabkommen?
Im Gegensatz zu den anderen Nachbarländern Deutschlands, ist die Schweiz nicht Teil der Europäischen Union. Daher ist sie auch nicht vom Europäischen Rahmenbeschluss betroffen, der die gegenseitige Hilfe bei Vollstreckungen zwischen Mitgliedstaaten gewährleistet.
Als Ausgleich haben beide Staaten im Jahr 2001 den Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrag abgeschlossen. Dieser beinhaltet in Artikel 37 eine Klausel zur gegenseitigen Vollstreckungshilfe, die eigentlich sicherstellen sollte, dass für ein Bußgeld aus der Schweiz die Vollstreckung auch in Deutschland möglich ist:
Auf Ersuchen leisten die Vertragsstaaten einander Vollstreckungshilfe bei Entscheidungen, mit denen das zuständige Gericht oder die zuständige Verwaltungsbehörde eines der Vertragsstaaten eine Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des Straßenverkehrs feststellt und deswegen eine Sanktion verhängt […].
Bußgeld aus der Schweiz hat nun Vollstreckung zur Folge
Allerdings war bisher der Teil des Vertrags, der diesen Artikel beinhaltet, noch nicht in Kraft getreten. Grund dafür war, dass Artikel 50 des Vertrages einige Teile aus der ursprünglichen Ratifizierung ausschließt und vorgibt, dass diese zu einem späteren, von den Partnerstaaten zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft treten sollte. Dies ist nun zum 01.05.2024 der Fall.
Sie werden also einen Bescheid aus der Schweiz erhalten, diesen zu ignorieren bleibt Deutschland nun nicht mehr ohne Konsequenz. Ihr Punktekonto beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg bleibt allerdings unangetastet.
Deshalb sollten Sie ein Bußgeld aus der Schweiz bezahlen
Wie bei den meisten Bußgeldern aus dem Ausland wird Ihnen aber auch in diesem Fall geraten, eine Strafe aus der Schweiz zu begleichen. Sie bei einer Rückkehr in das Nachbarland mit einer nachträglichen Vollstreckung rechnen, sofern dies in Deutschland nicht geschehen ist.
Wenn Sie also innerhalb dieser Frist wieder einreisen, kann das Bußgeld zum Beispiel bei einer Routinekontrolle von Ihnen eingefordert werden. Auch sind die Behörden befugt, ihr Fahrzeug innerhalb der Schweizer Landesgrenzen stillzulegen, wenn Sie es parken und so eine Zahlung zu erzwingen.
FAQ: Vollstreckung eines schweizer Bußgeldes
Ja, Deutschland hat mit der Schweiz den Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrag geschlossen.
Ja, ab dem 01.05.2024 ist eine Vollstreckung der schweizer Bußgelder durch Behörden in Deutschland möglich. Dies erfolgt durch das Bundesamt für Justiz ab einer Höher von 70 Euro.
Ja, das ist ratsam. In der Schweiz beträgt die Verjährung für Geldbußen üblicherweise 3 Jahre. Offene Bußgelder können bei der Wiedereinreise innerhalb der Frist zu Problemen führen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Sind diese Infos noch aktuell oder können mittlerweile Schweizer Bussgelder in Deutschland vollstreckt werden?