Als LKW-Fahrer haben Sie im Straßenverkehr eine Sonderrolle, die mit erhöhter Verantwortung einhergeht. Als Berufsfahrer benutzen Sie deutsche Straßen besonders intensiv und mit einem schweren, trägen und sperrigen Lastwagen stellt Ihr Fahrzeug ungeachtet Ihrer Fahrkünste ein größeres Risiko für den Verkehr dar als der Durchschnitts-PKW.
Deshalb müssen LKW-Fahrer unter anderem darauf achten, das Sonntags-Fahrverbot einzuhalten, aber auch darauf, regelmäßige LKW-Fahrt-Pausen einzulegen. Doch welche Regelungen gelten für diese Pausenzeiten für LKW-Fahrer? Ist es möglich, als LKW-Fahrer die Pause zu splitten? Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema und beinhaltet nützliche Tipps.
Inhaltsverzeichnis
Warum müssen LKW-Fahrer gesetzlich Pausen einlegen?
LKW-Pausen sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und erfüllen in erster Linie den Zweck, eine Übermüdung der Berufsfahrer und so ein erhöhtes Unfallrisiko zu vermeiden. Besonders für LKW-Fahrer gilt nämlich eine relativ hohe Gefahr von Unfällen auf der Straße, dessen Leidtragende oft die anderen Verkehrsteilnehmer sind.
Welche LKW-Pausenzeiten gelten laut Gesetz?
Die Ruhepausen für LKW-Fahrer gehen aus dem Fahrpersonalgesetz (FPersG) hervor, welches durch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) durchgesetzt wird. Dementsprechend muss nach § 1 FPersV nach spätestens 4,5 Stunden eine Pause eingelegt werden, die mindestens 45 Minuten beträgt. In der Regel darf außerdem die tägliche Lenkzeit die Anzahl von 9 Stunden nicht überschreiten.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, als Fahrer eines LKW Ihre Pause zu teilen und so in kleinere Pausen zu splitten, die Sie über den Tag verteilen. So ergeben sich unterschiedliche mögliche Konstellationen, wie LKW-Fahrer ihre Pausen aufteilen können:
Fahrer B fährt ebenfalls 9 Stunden täglich, nimmt allerdings zuerst eine kurze Pause von 15 Minuten und die restlichen 30 Minuten erst später. Die Reihenfolge der Aufteilung ist zudem nicht umkehrbar. Danach fährt auch er wieder 4,5 Stunden.
Die Regelungen zur Aufteilung der Pausenzeiten sind in Artikel 7 der VO EG 561 / 2006 definiert. Diese finden auf nationaler Ebene Anwendung in der Fahrpersonalverordnung (FPersV).Beide Kombinationen sind erlaubt. Wichtig ist dabei vor allem, dass LKW-Fahrer ihre Pausen von 45 Minuten spätestens nach 4,5 Stunden nehmen müssen. Dementsprechend wäre es nicht möglich, die Pause oder einen Teil davon erst nach 5 oder 6 Stunden zu nehmen.
Welche Ausnahmen gelten bei der Pausenregelung für LKW-Fahrer?
Im Regelfall darf nach deutschem Recht die Tageslenkzeit 9 Stunden nicht überschreiten. Allerdings können vereinzelt Ausnahmen gemacht werden, sodass maximal zweimal in einer Woche 10 Stunden lang gearbeitet werden kann. Doch wie müssen LKW-Fahrer ihre Pausen in diesem Fall einteilen? Gelten in diesem Fall besondere Regelungen?
Da die Regel ist, dass alle 4,5 Stunden eine Pause vom LKW-Fahren von 45 Minuten eingelegt werden muss, ändert sich die Pauseneinteilung in diesem Ausnahmefall tatsächlich. Denn nun besteht die Lenkzeit aus zwei Blöcken von 4,5 Stunden sowie einem Block von einer Stunde. Dementsprechend müssen vom LKW-Fahrer zwei Pausen von 45 Minuten genommen werden und nach 9 Stunden insgesamt 90 Minuten Pause beansprucht worden sein.
Wie lange müssen LKW-Fahrer Pausen zwischen ihren Schichten einlegen?
Nicht nur die Länge der Pausen während einer Schicht, sondern auch die Ruhezeit nach Schichtende ist gesetzlich reglementiert. Laut Gesetz müssen täglich elf Stunden Ruhezeit gewährt werden, die der Fahrer auch einzuhalten hat. Wenn der LKW über eine Schlafkabine verfügt, können diese Stunden auch im Fahrzeug abgeleistet werden.
Auch hier ist es möglich, dass LKW-Fahrer diese Pausen aufteilen und etwa am Nachmittag vier Stunden ruhen, dann Ihre Schicht beenden und weitere acht Stunden Ruhezeit beanspruchen. In diesem Fall erhöht sich allerdings die vorgegebene Ruhezeit von elf auf zwölf Stunden.
Auch hier gilt eine Ausnahme. Die vorgeschriebene Ruhezeit kann von elf auf 9 Stunden reduziert werden, allerdings maximal dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten.
Die zweite ist die tägliche Ruhezeit, die auf 9 Stunden festgelegt ist. Die dritte ist die wöchentliche Ruhezeit, die zusätzlich auf mindestens 45 Stunden in der Woche festgesetzt ist und zum Beispiel am Wochenende – also als Wochenendpause vom LKW-Fahren – genommen werden kann, wodurch das Sonntagsfahrverbot unmittelbar respektiert wird.
Lenkzeit und Arbeitszeit
Im obigen Abschnitt werden Ruhe- und Lenkzeiten und Lenkunterbrechungen erläutert. Diese gehen aus dem FPersG hervor. Wenn von Pausen für LKW-Fahrer die Rede ist, kann aber auch eine Arbeitsunterbrechung gemeint sein, die aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hervorgeht. Hier wird LKW-Fahrern eine Pause von der Arbeitszeit nach spätestens sechs Stunden verordnet.
Der Unterschied hier ist, dass das Fahrpersonalgesetz regelt, wann die Lenkzeit, also die Fahrzeit, unterbrochen werden muss. Hingegen regelt das Arbeitszeitgesetz, wann Fahrer von LKW ihre Arbeit gänzlich unterbrechen müssen.
Schließlich fallen neben der Fahrzeit auch andere Aufgaben an, wie Instandhaltung, Auf- und Abladevorgänge, die Reinigung das Fahrzeugs und schließlich auch Formalitäten und Buchhaltung.
Was passiert, wenn LKW-Fahrer Ihre Pausen nicht einhalten?
Um sicherzustellen, dass LKW-Fahrer Ruhepausen nehmen und die gesetzlich bestimmten Lenkzeiten nicht überschreiten, müssen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, sofern sie im Güterverkehr geführt werden, mit einem Fahrtenschreiber, auch Tachograph genannt, ausgestattet sein.
Digitale Fahrtenschreiber, wie sie heutzutage üblich sind, zeichnen automatisch die Fahrzeiten und Unterbrechungen bei einem Fahrzeug auf, sodass geprüft werden kann, ob LKW-Fahrer Ihre Pausen von den Lenkzeiten auch in Anspruch nehmen. Tun sie dies nicht, gefährden sie womöglich andere Verkehrsteilnehmer, da Übermüdung und Unaufmerksamkeit mit zunehmender Fahrtdauer ein größeres Risiko darstellen.
Dementsprechend kann es gesetzliche Konsequenzen haben, die Pausen als LKW-Fahrer nicht einzuhalten. Dabei sieht der Bußgeldkatalog Sanktionen sowohl für den Fahrer als auch für das verantwortliche Unternehmen vor. Wer als LKW-Fahrer seine Pausen nicht einhält, kann mit einem Bußgeld belangt werden, welches sich nach der Höhe der nicht wahrgenommenen Pausenzeit richtet. Wer die Lenkzeitunterbrechung von den geforderten 45 Minuten um bis zu 15 Minuten verkürzt, muss mit einem Bußgeld von 30 € rechnen. Wer mehr als 15 Minuten „sparen“ will, riskiert sogar ein Bußgeld von 60 €. Auch für jede weitere angefangene Viertelstunde, die ausgelassen wird, werden wiederum 60 € Bußgeld anberaumt. Wer also nach 4,5 Stunden Fahrt die vollen 45 Minuten auslässt, riskiert ein Bußgeld von 180 €.
FAQ: Pausen für LKW-Fahrer
Ja, es ist gesetzlich im Rahmen der Lenk- und Ruhezeiten vorgeschrieben, dass LKW-Fahrer nach spätestens 4,5 Stunden Fahrzeit eine Pause einlegen müssen. Bestimmt ist dies im Fahrpersonalgesetz (FPersG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV).
Ja, auch die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes müssen LKW-Fahrer beachten, wenn es um die Pausen geht. Nach spätestens sechs Stunden muss die Arbeitszeit unterbrochen werden.
Ja, verkürzen Fahrer die Pausen oder lassen sie ganz aus, werden Bußgelder fällig. Wie hoch diese ausfallen, lesen Sie hier.