Autos sind stete Begleiter des Menschen und nunmehr seit über einem Jahrhundert ein fester Bestandteil der Gesellschaft. Aus dem Alltag vieler sind die fahrbaren Untersätze nicht mehr wegzudenken.
Doch wie sehr sie auf ihre Autos angewiesen sind, wird den meisten Menschen erst richtig bewusst, wenn ihnen als Konsequenz einer Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot erteilt wird. Dann merken viele Betroffene, wie schwierig einfache Aufgaben ihres Alltags werden, wenn sie auf öffentliche Verkehrsmittel oder Bekannte angewiesen sind.
Doch gibt es eine Möglichkeit, Einspruch gegen ein Fahrverbot einzulegen, wenn Sie Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit haben? Wenn ja, wann lohnt sich ein Einspruch gegen ein Fahrverbot? Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.
Inhaltsverzeichnis
Im Video erklärt: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Wann können Sie gegen ein Fahrverbot durch Einspruch vorgehen?
Es gibt zahlreiche Gründe, warum ein Einspruch gegen ein Fahrverbot gerechtfertigt sein kann. Der Verstoß, der zu Ihrem Fahrverbot geführt hat, kann falsch berechnet worden sein. Auch kann die Beschilderung an einer Stelle, an der Sie geblitzt wurden oder anderweitig einen Verstoß begangen haben sollen, mangelhaft gewesen sein.
Ebenso können Faktoren mit einfließen, die Sie als Außenstehender nicht beurteilen können. So ist zum Beispiel eine Radarmessung, die zu einem Fahrverbot führt, ungültig, wenn sie von ungeschultem Personal oder mit einem nicht geeichten Messgerät durchgeführt wurde. Deshalb kann es sich oft lohnen, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot einzulegen.
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Wie legen Sie Einspruch gegen ein Fahrverbot ein?
Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit vom Bußgeldbescheid haben und Einspruch bei Fahrverbot einlegen möchten, dann ist wichtig, dass Sie schnell handeln. Ein Einspruch kann nur innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt des Bescheids eingelegt werden. Dabei sollten Sie außerdem beachten, dass Ihr Einspruch vor Ablauf der Frist bei der zuständigen Behörde eintreffen muss. Es ist also nicht der Poststempel entscheidend und der Einspruch sollte mit einem zeitlichen „Puffer“ abgeschickt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Einspruch und Widerspruch gegen ein Fahrverbot?
Wenn Sie im Bezug auf Bußgelder und Fahrverbote im Verkehrsrecht den Begriff „Widerspruch gegen ein Fahrverbot“ kennen, kann etwas Verwirrung ob der Bedeutung der Begriffe Widerspruch und Einspruch aufkommen. Im weiteren Sinne meinen beide Wörter dasselbe. Allerdings wird der Begriff Widerspruch in der Regel im Sozial- und Verwaltungsrecht verwendet, während der Einspruch im Steuer- und Strafrecht Verwendung findet. Auch im Verkehrsrecht ist die Rede von einem Einspruch, weshalb auch hier die Bezeichnung „Einspruch gegen Fahrverbot“ dem Widerspruch vorgezogen wird.
Wann kommt es im Straßenverkehr zum Fahrverbot?
Wann müssen Sie überhaupt mit einem Fahrverbot rechnen, wenn Sie im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begehen? Dies hängt mit unterschiedlichen Faktoren zusammen. Zum einen hängt das Ausmaß der Sanktion von der Schwere des Verstoßes ab. So wird grundsätzlich bei Vergehen ein Fahrverbot ausgesprochen, die mit zwei Punkten in Flensburg sanktioniert werden. Darüber hinaus kann auch entscheidend sein, ob Sie ein Wiederholungstäter sind, oder nicht.
FAQ: Einspruch gegen ein Fahrverbot einlegen
Ja, Sie haben binnen 14 Tagen nach Erhalt die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Ein Muster, welcher Sie für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid inklusive Fahrverbot verwenden können, finden Sie hier.
Ein Härtefall beim Fahrverbot kann beispielsweise vorliegen, wenn der Betroffene beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist.