Strafzettel – Die Verwarnung für Ordnungswidrigkeiten

Strafzettel: Privatparkplatz, Parkverbot, Behindertenparkplatz – Es gibt viele Orte, an denen Sie sich ein Knöllchen einhandeln können.
Strafzettel: Privatparkplatz, Parkverbot, Behindertenparkplatz – Es gibt viele Orte, an denen Sie sich ein Knöllchen einhandeln können.

Das Gesetz unterscheidet zwischen Ordnungswidrigkeiten und geringfügigen Ordnungswidrigkeiten. Während erstere grundsätzlich mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden, ergeht bei Letzteren in der Regel nur eine Verwarnung: der sog. Strafzettel. Mit diesem werden weder Punkte in Flensburg noch ein Bußgeld verhängt. Er kann aber mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 55 Euro einhergehen.

Interessanterweise ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nicht definiert, welche Verstöße eine geringfügige Ordnungswidrigkeit darstellen. Somit liegt es im Ermessen des Ordnungsamts oder der Polizei, ob ein Strafzettel erteilt wird oder doch ein Bußgeldbescheid. In unserem Ratgeber erfahren Sie u. a., wann Sie üblicherweise mit einem „Knöllchen“ rechnen müssen, was passiert, wenn der Strafzettel nicht bezahlt wird und ob eine Verjährung beim Strafzettel möglich ist.

Spezifische Informationen über Strafzettel aus dem Ausland

Strafzettel fürs Falschparken: Wann droht das Knöllchen?

Im Verkehrsrecht ist vor allem die Verwarnung von Parkverstößen bekannt. So kann ein Strafzettel beim Parken ohne Parkschein, im absoluten Halteverbot oder für unbefugtes Parken auf einem Privat- oder Behindertenparkplatz erteilt werden.

Abhängig von der Art des Parkverstoßes unterscheidet sich die Höhe des Verwarngelds auf dem Strafzettel. Gilt ein absolutes oder eingeschränktes Halteverbot oder wird das Auto auf einem Geh- oder Radweg geparkt, muss der Fahrer z. B. mit einer Geldbuße von 55 Euro rechnen. Beim unbefugten Parken auf einem Behindertenparkplatz fallen üblicherweise 55 Euro an und für die Überschreitung der Höchstparkdauer sind meist zwischen 20 und 40 Euro fällig.

Wird durch Ihr unzulässiges Parken ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert, weil Sie Ihr Auto z. B. im Bereich einer scharfen Kurve oder einer gekennzeichneten Feuerwehreinfahrt geparkt haben, ist dies keine geringfügige Ordnungswidrigkeit mehr und es ergeht somit keine bloße Verwarnung per Strafzettel. Stattdessen müssen Sie hierfür mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von 100 Euro rechnen.

Strafzettel auf Privatparkplatz

Der "Strafzettel" für unbefugtes Parken auf einem Privatparkplatz wird vom Betreiber ausgestellt.
Der „Strafzettel“ für unbefugtes Parken auf einem Privatparkplatz wird vom Betreiber ausgestellt.

Wie verhält es sich aber beim unbefugten Parken auf einem Privatparkplatz? Der „Strafzettel“ wird hier nicht von einem Beamten erteilt, sondern vom Betreiber des Parkplatzes. Dieser darf auch bestimmen, welche Regeln parkende Autofahrer einzuhalten haben.

So kann er die maximale Dauer der Parkzeit bestimmen, eine Gebühr für die Nutzung des Parkplatzes verlangen oder vorschreiben, dass Sie eine Parkscheibe ins Auto legen.

Diese Bedingungen müssen im Rahmen einer Parkplatzordnung gut sichtbar für den Autofahrer aufgeführt sein. Indem Sie auf den Parkplatz fahren, stimmen Sie diesen Bedingungen zu.

Der Parkplatzbetreiber kann zudem beim Strafzettel festlegen, welche Kosten dem Parksünder auferlegt werden. Eine überzogene Strafgebühr ist jedoch in der Regel unzulässig.

Wann ergeht ein Strafzettel wegen überhöhter Geschwindigkeit?

Nicht nur ein Park-, sondern auch ein Geschwindigkeitsverstoß kann einen Strafzettel nach sich ziehen. Ob es sich hierbei tatsächlich nur um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit handelt, die lediglich mit einer Verwarnung geahndet wird, hängt von der Geschwindigkeitshöhe ab.

Strafzettel nicht bezahlt: Was passiert?

Was passiert eigentlich, wenn man einen Strafzettel nicht bezahlt? Um das Verwarngeld zu überweisen und damit den Strafzettel zu bezahlen, gilt eine Frist von einer Woche. Diese beginnt ab dem Tag, an dem die Verwarnung per Post zugestellt wird.

Was passiert, wenn Sie trotz falschem Parken den Strafzettel nicht bezahlen?
Was passiert, wenn Sie trotz falschem Parken den Strafzettel nicht bezahlen?

Bei einer so kurzen Frist kommt es vor, dass die Betroffenen ihren Strafzettel vergessen zu zahlen. Manche weigern sich auch, weil sie sich keines Fehlverhaltens bewusst sind, und andere können das Verwarnungsgeld nicht überweisen, weil sie den Strafzettel verloren haben und damit auch die notwendigen Kontodaten.

Egal aus welchem Grund: Wenn Sie den Strafzettel nicht fristgerecht zahlen, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Das bedeutet, dass Sie als nächstes einen Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten vorfinden werden. Das darin verordnete Bußgeld wird üblicherweise deutlich höher ausfallen als das ursprünglich verhängte Verwarngeld. Denn beim Bußgeldbescheid werden anders als beim Strafzettel zusätzlich Gebühren und Auslagen der Behörden berechnet.

Strafzettel wegen falschen Parken: Kann Einspruch erhoben werden?

Gegen einen Strafzettel kann in Deutschland kein Einspruch im eigentlichen Sinne eingelegt werden. Sind Sie jedoch der Meinung, dass die Verwarnung unbegründet erfolgte, haben Sie die Möglichkeit, den Strafzettel wegen falschem Parken einfach nicht zu bezahlen und eine schriftliche Stellungnahme zu dem Vorwurf an die zuständige Behörde zu schicken. Diese wird den Fall dann erneut prüfen.

Können Sie allerdings nicht beweisen, dass Sie den Verstoß nicht begangen haben, wird die Behörde Ihrer bloßen Behauptung wenig Glauben schenken und das Bußgeldverfahren eröffnen. Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Ohne ausreichenden Beweis Ihrer Unschuld kann es deshalb klüger sein, beim Strafzettel die Überweisung des geringen Verwarngeldes durchzuführen, anstatt sich evtl. ein wesentlich höheres Bußgeld einzuhandeln.

Übrigens: Anders als beim Bußgeldbescheid ist beim Strafzettel keine Verjährung der Tat möglich.

FAQ: Strafzettel

Wie viel kostet ein Strafzettel fürs Falschparken?

Dies hängt von der Art des Parkverstoßes ab. Welche Sanktionen für die jeweiligen Verstöße abgesetzt werden, können Sie unserem Ratgeber zum Halten und Parken entnehmen.

Was passiert, wenn ein Strafzettel nicht bezahlt wird?

Wer sein Knöllchen nicht rechtzeitig bezahlt, bekommt einen Bußgeldbescheid zugestellt. Das Bußgeld darin ist in der Regel deutlich höher als das zuvor verordnete Verwarnungsgeld.

Kann ich gegen einen Strafzettel Einspruch einlegen?

Nein, dies ist nicht möglich. Sie können allerdings die Zahlung des Verwarnungsgeldes verweigern und eine schriftliche Stellungnahme an die Bußgeldstelle schicken.

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Über den Autor

Gitte - Redakteurin
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie seit 2017 Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeld-info.de-Redaktion tatkräftig im Lektorat.

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