Bußgeldkatalog: Parken ohne gültigen Parkschein
Tatbestand | Bußgeld in € | Punkte |
---|---|---|
Sie haben an unübersichtliche Straßenstellen, in scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen, 5 Meter vor bzw. 10 Meter nach Lichtzeichen oder im Halteverbot geparkt | 35 | |
… und jemanden dabei behindert | 55 | |
… und parkten dort länger als eine Stunde | 55 | |
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben | 55 | |
Sie haben auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen geparkt | 55 | |
… und jemanden dabei behindert | 70 | 1 |
… und parkten dort länger als eine Stunde | 70 | 1 |
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben | 80 | 1 |
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden gefährdet haben | 80 | 1 |
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie einen Unfall verursacht haben | 100 | 1 |
Sie haben an einer Engstelle geparkt und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert | 100 | 1 |
Sie haben vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt | 55 | |
… und dabei Einsatzfahrzeuge behindert | 100 | 1 |
Sie haben auf einer Sperrfläche geparkt | 25 | |
… und jemanden dabei behindert | 25 | |
… und parkten dort länger als 15 Minuten | 30 | |
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben | 35 | |
Sie haben in zweiter Reihe geparkt | 55 | |
… und jemanden dabei behindert | 80 | 1 |
... und jemanden dabei gefährdet | 90 | 1 |
... und dabei einen Unfall verursacht | 110 | 1 |
… und parkten dort länger als 15 Minuten | 85 | 1 |
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben | 90 | 1 |
Sie haben unzulässig in einer verkehrsberuhigten Zone geparkt | 10 | |
… und jemanden dabei behindert | 15 | |
… und parkten dort länger als drei Stunden | 20 | |
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben | 30 | |
Sie haben 5 Meter vor einer Kreuzung oder Einmündung, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen oder über einem Schachtdeckel geparkt | 10 | |
… und jemanden dabei behindert | 15 | |
… und parkten dort länger als drei Stunden | 20 | |
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben | 30 | |
Sie haben ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. die Parkdauer überschritten | ||
... bis 30 Minuten | 20 | |
... um eine Stunde | 25 | |
... um zwei Stunden | 30 | |
... um drei Stunden | 35 | |
... um mehr als drei Stunden | 40 | |
Sie haben auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | 55 | |
Sie haben nicht platzsparend geparkt | 10 | |
Sie haben einem Berechtigten eine Parklücke weggenommen | 10 | |
Sie haben in einem Fußgängerbereich geparkt | 55 | |
… und jemanden dabei behindert | 70 | |
… und parkten dort länger als 3 Stunden | 70 | |
Sie haben den Abfahrtsweg eines anderen Kfz durch das Parken oder Abstellen Ihres Fahrzeuges versperrt | 20 | |
Sie haben unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht geparkt | 25 | |
Sie haben in einem geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 Tonnen oder einem Anhänger über 2 Tonnen geparkt | 30 | |
Sie haben einen Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt | 20 | |
Sie haben im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | 55 | |
... und jemanden dabei behindert | 70 | 1 |
Sie haben auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt | 70 | 1 |
Sie haben an Stellen geparkt, an denen das Halten verboten ist | 25 | |
... und jemanden dabei behindert | 40 | |
… und parkten dort länger als eine Stunde | 40 | |
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben | 50 | |
Sie haben unberechtigt auf Bussonderfahrstreifen und an Haltestellen geparkt | 55 | |
... und jemanden dabei behindert | 70 | |
... und jemanden dabei gefährdet | 80 | |
... und dabei einen Unfall verursacht | 100 | |
… und parkten dort länger als 3 Stunden | 70 | |
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben | 80 | |
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden gefährdet haben | 80 | |
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie einen Unfall verursacht haben | 100 | |
Sie haben unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | 55 | |
Sie haben unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | 55 | |
Sie haben andere Verkehrsteilnehmer beim Ein- oder Aussteigen gefährdet | 40 | |
… und dabei eine Sachbeschädigung verursacht | 50 |
Besonders in Großstädten kann die tägliche Parkplatzsuche zur Tortur werden. Die Stellflächen am Straßenrand sind kilometerweit zugeparkt und die wenigen Lücken dazwischen gehören zu Einfahrten oder unterliegen einem Parkverbot. Dann bleibt oft nur der kostenpflichtige Parkplatz, um das Auto abzustellen.
Um bei einer Kontrolle nachweisen zu können, dass die Parkgebühr auch tatsächlich bezahlt wurde, erhalten Autofahrer üblicherweise eine Quittung, die sie gut sichtbar im Fahrzeug hinterlegen müssen: den allseits bekannten Parkschein. Wir verraten Ihnen, was es mit diesem unscheinbaren Zettelchen auf sich hat.
Inhaltsverzeichnis
Wann benötige ich einen Parkschein?
Ein Parkschein ist immer dann nötig, wenn Sie Ihr Fahrzeug auf einer gebührenpflichtigen Parkfläche parken. Wenn Sie dagegen nur auf dem Parkplatz halten, müssen Sie in der Regel kein Ticket lösen.
Eine Parkgebühr kann sowohl auf einem öffentlichen als auch einem Privatparkplatz fällig sein. Auf welchen Plätzen dies der Fall ist, können Sie daran erkennen, dass das „Parken nur mit Parkschein“ durch ein Schild angezeigt wird.
Auf einem so gekennzeichneten Parkplatz befinden sich üblicherweise ein oder mehrere Automaten, an dem Autofahrer die Parkscheine kaufen können. Dazu wählen sie die beabsichtigte Parkdauer aus, bezahlen die dafür verlangte Gebühr und erhalten dann vom Automaten die Quittung in Papierform – den Parkschein. Dieser ist gut sichtbar ins Auto zu legen, damit bei einer eventuellen Kontrolle durch die Polizei oder das Ordnungsamt der Beamte den Nachweis sehen kann, dass die Parkgebühr bezahlt wurde.
Die Parkschein-Preise können übrigens von jedem Parkplatzbetreiber – sei es die Stadt oder ein Unternehmen – selbst festgelegt werden und deshalb stark variieren.
Parkschein per App oder SMS: Wie funktioniert der Parkschein auf dem Handy?
Mitunter geht es aber auch ganz ohne Bargeld, denn vielerorts kann inzwischen auch das Handy als Parkschein genutzt werden. Dies ist vor allem in größeren Städten in Deutschland möglich. Verschiedene Anbieter stellen zu diesem Zweck Apps zur Verfügung, mit denen Autofahrer den Parkschein online kaufen können. Sie müssen dann am Parkscheinautomat keine Papierquittung mehr ziehen, weil die Berechtigung zum Parken auf dem Server des Anbieters gespeichert wird.
Kommt ein Kontrolleur vorbei, kann er auf diese gespeicherten Daten zugreifen und überprüfen, ob ein Online-Parkschein erworben wurde. Eine enge Zusammenarbeit zwischen App-Provider und den zuständigen Ordnungsämtern ist somit Voraussetzung für dieses Verfahren.
Das genaue Vorgehen unterscheidet sich je nach App. Bei vielen Anbietern müssen Sie sich zunächst als Kunde registrieren. Mitunter erhalten Sie dann eine Vignette für Ihre Windschutzscheibe, die den Beamten anzeigt, welchen Dienst zum Online-Parken Sie nutzen. Einige Betreiber bieten Kunden, die über kein Smartphone verfügen, auch die Möglichkeit, den Parkschein per Anruf oder SMS zu lösen.
Der Vorteil beim Online-Parkschein ist der, dass in der Regel zu Anfang des Parkvorgangs keine Parkdauer angegeben werden muss, wie es beim Parkscheinautomat der Fall ist. Stattdessen können Nutzer nach ihrer Rückkehr zum Auto den Parkvorgang per App beenden, womit die tatsächliche Parkdauer minutengenau erfasst wird. Die Parkgebühr wird anschließend vom Konto des Kunden abgebucht oder taucht auf der Handyrechnung auf. Dadurch bezahlen Sie beim Online-Parkschein wirklich nur für die Zeit, die Sie tatsächlich auch geparkt haben.
Kann der Online-Parkschein ablaufen?
Auf vielen gebührenpflichtigen Parkplätzen herrscht eine Höchstparkdauer. Viele Anbieter von Parkschein-Apps verfahren diesbezüglich so, dass der Kunde automatisch ausgeloggt wird, sobald er die Höchstparkdauer überschritten hat. Ab dann gilt sein Online-Parkschein als abgelaufen und er parkt unbefugt auf dem Parkplatz.
Parken mit abgelaufenem Parkschein: Teurer als ganz ohne Parkschein?
Ob auf dem Handy oder auf Papier: Ein abgelaufener Parkschein wird zunächst einmal genauso behandelt wie ein nicht existenter Parkschein. Es droht also prinzipiell das gleiche Verwarngeld (im Volksmund oft fälschlich bezeichnet als „Bußgeld“), wenn der Parkschein überzogen wurde, wie beim Parken ganz ohne Parkschein.
Trotzdem kann es passieren, dass ein Beamter ein unterschiedliches Verwarngeld für einen abgelaufenen Parkschein und für das Parken ohne Parkschein verhängt. Woran liegt das? Die Höhe des Verwarngelds auf dem Strafzettel richtet sich danach, wie lange das Auto ungültig geparkt wurde. Dies können Sie dem Bußgeldkatalog am Anfang dieses Ratgebers entnehmen.
Da auf dem abgelaufenen Parkschein die Parkdauer genau angegeben ist, kann der Beamte bei einer Kontrolle ablesen, wann das Ticket abgelaufen ist und wie viele Minuten das Auto seitdem unbefugt dort parkt. Bei einer Überschreitung der Parkdauer von max. einer halben Stunde sind 20 Euro fällig, bei 31 bis 60 Minuten sind es 25 Euro, bei bis zu 2 Stunden fallen 30 Euro an etc.
Was ist zu tun, wenn der Parkscheinautomat defekt ist?
Wenn Sie keine Parkschein-App nutzen, bleibt Ihnen nur der Parkscheinautomat, um Ihre Parkgebühr zu zahlen. Sollte dieser allerdings defekt sein, können Sie natürlich auch keinen Parkschein ziehen.
In diesem Fall muss die Parkscheibe herhalten. Stellen Sie sie auf den Beginn Ihrer Parkdauer ein und legen Sie sie gut sichtbar hinter die Frontscheibe. Denken Sie daran, die Zeitangabe immer auf die folgende halbe bzw. ganze Stunde aufzurunden: Bei einer Ankunft um 13.15 müssen Sie die Parkuhr z. B. auf 13.30 Uhr einstellen.
Sie dürfen Ihren Parkschein auch weitergeben
Wenn Sie früher als gedacht zu Ihrem Auto zurückkehren, ist Ihr Parkschein noch eine Weile gültig, obwohl Sie ihn gar nicht mehr brauchen. Da Sie die bereits bezahlte Gebühr nicht zurückfordern können, möchten Sie den Parkschein vielleicht lieber an einen anderen Autofahrer verschenken, statt ihn einfach wegzuschmeißen. Dies ist tatsächlich erlaubt. In diesem Fall darf der Beschenkte den Parkschein für die noch verbleibende Parkdauer für sich nutzen.
FAQ: Parkschein
Auf öffentlichen Parkplätzen müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld von 20 bis 40 Euro rechnen.
Können Sie die Parkgebühr nicht zahlen, weil der Automat defekt ist, müssen Sie stattdessen Ihre Parkscheibe ins Auto legen.
Ja, in Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, den Parkschein weiterzugeben.
Ich habe auf Parkplatz „A“ einen Parkschein für die Dauer von drei Stunden am Automaten bezahlt. Nach einer Stunde habe ich meine Besorgung erledigt. Darf ich mit dem noch gültigen Parkschein mit Restlaufzeit innerhalb einer Stadt von Parkplatz „A“ auf Parkplatz „B“ wechseln. Ist das erlaubt?
Online Parkgebühr bezahlt, leider in der App Fehlerhaftes Kennzeichen hinterlegt. 20 € Verwarngeld trotz bezahlten Parkticket. Danke den Behördenmitarbeiten die nur auf das Verwarngeld aus sind.
Hier parkt täglich das gleiche Fahrzeug ohne Parkschein. Warum werden hier nicht schärfere Maßnahmen ergriffen als jeden Tag eine Knolle, dann aber für 8 Stunden = 10€? Das sind Wiederholungstäter und gehören stärker bestraft. Ich kann auch nicht 10 x schneller fahren als erlaubt.
Leider kommt es in Köln immer wieder dazu, dass man trotz EasyPark Plakette
und trotz gezahlter Gebühr ( per Handy) eine „Knolle“ nach Hause bekommt und dann
leider Schriftverkehr führen muß (Bußgeldbescheid zurück schicken mit Einspruch, Abrechnung von EasyPark ausdrucken und mitschicken ) Lästig!!!!