Tatbestand | Bußgeld für Lkw-Fahrer | Bußgeld für Lkw-Halter / Unternehmer |
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die tägliche Ruhezeit unterschritten, und zwar um ... | ||
… bis zu 3 Stunden | 30 Euro (pro angefangene Stunde) | 90 Euro |
… mehr als 3 Stunden | 60 Euro (pro angefangene Stunde) | 180 Euro |
Unterbrechung der Lenkzeit unzulässig verkürzt, und zwar um ... | ||
… bis zu 15 Minuten | 30 Euro | 90 Euro |
… mehr als 15 Minuten | 60 Euro (pro angefangenen 15 Minuten) | 180 Euro |
Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit, und zwar um ... | ||
… bis zu 2 Stunden | 30 Euro (pro angefangene Stunde) | 90 Euro |
… mehr als 2 Stunden | 60 Euro (pro angefangene Stunde) | 180 Euro |
Fahrerkarte / Kontrollgerät nicht mitgeführt bzw. nicht zur Kontrolle übergeben, wodurch ... | ||
… die Kontrolle erschwert wurde | 75 Euro | - |
... die Kontrolle nicht möglich war | 250 Euro | - |
Ruhezeit nicht eingehalten? Bußgeld mit dem Bußgeldrechner herausfinden!
Inhaltsverzeichnis
Warum haben LKW-Fahrer Ruhezeiten zu beachten?
LKW-Fahrer tragen im Straßenverkehr ein großes Maß an Verantwortung und spielen eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Die großen Transporter sind oft um ein vielfaches schwerer als herkömmliche PKW, weshalb die Folgen eines Unfalls, an dem ein LKW beteiligt war, überdurchschnittlich oft Todesfälle beinhalten. Daher überrascht es nicht, dass LKW-Fahrer striktere Auflagen zu erfüllen haben als andere Verkehrsteilnehmer. Neben regelmäßigen Sehtests und periodisch zu absolvierenden Weiterbildungen sind auch die Lenk- und Ruhezeiten streng geregelt.
Doch welche Ruhezeiten gelten für LKW-Fahrer? Inwieweit sind Ausnahmen von der vorgeschriebenen Tagesruhezeit für LKW-Fahrer akzeptabel und welche Strafen haben Kraftfahrer zu erwarten, wenn sie gegen die geltenden Vorschriften verstoßen? Dieser Beitrag beantwortet wichtige Fragen rund um das Thema „LKW-Ruhezeiten“.
Die in Deutschland geltenden Ruhezeiten für LKW-Fahrer gehen auf die Fahrpersonalverordnung (FPersV) zurück, in der die genauen Bedingungen für die Ruhezeiten sowie deren Längen geregelt sind. Diese wird vereinfachend auch oft als Lenk- und Ruhezeitenverordnung bezeichnet. Die Verordnung dient der Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersG), welches wiederum auf diverse EU-Verordnungen und Richtlinien zurückgeht.
Im FPersG ist als Ziel der Maßnahmen unter anderem die Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr angegeben, sowie der Schutz von Leben und Gesundheit der Mitglieder des Fahrpersonals.
Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer werden also sowohl implementiert, um den Straßenverkehr sicherer zu gestalten, aber auch, um eine Überarbeitung und anderweitige Gefährdung der Fahrer zu vermeiden.
Doch welche konkreten Ruhezeiten gelten für LKW-Fahrer? Tatsächlich wird zwischen Tagesruhezeit und Wochenruhezeit beim LKW unterschieden. Was es mit beiden Begriffen auf sich hat und wo die Unterschiede liegen, wird im Folgenden erläutert.
Tägliche Ruhezeiten für LKW-Fahrer in Deutschland
Die Definition der Ruhezeit ist die Zeit, die außerhalb der Arbeitszeit liegt und somit weder fürs Fahren noch für anderweitige Arbeit aufgewandt wird. In Deutschland gilt eine tägliche Ruhezeit für LKW-Fahrer von mindestens elf Stunden, die in einem Zeitraum von 24 Stunden genommen werden muss. Dabei muss dieser Zeitraum nicht an einen Kalendertag – also von Mitternacht bis Mitternacht – gebunden sein, sondern die Ruhezeiten können beispielsweise auch zwischen acht Uhr morgens und der gleichen Uhrzeit des Folgetages beansprucht werden.
Außerdem ist es möglich, die Ruhezeiten zu splitten und zwischen verschiedenen Blöcken an Arbeitszeit zu nehmen. Für den Fall, dass LKW-Fahrer ihre Ruhezeiten splitten, verlängern sich diese jedoch von elf auf zwölf Stunden. Der erste Block muss dann mindestens drei Stunden betragen und der zweite Block mindestens neun Stunden.
Eine zulässige Aufteilung der täglichen Ruhezeiten für LKW-Fahrer sähe also wie folgt aus: Der Fahrer beginnt seine Schicht morgens um acht Uhr und arbeitet bis zum Mittag. Dann nimmt er eine Pause von drei Stunden und setzt sich um 15 Uhr wieder hinters Steuer. Nun fährt er erneut vier Stunden bis 19 Uhr abends und macht dann Feierabend. Sein gesetzliches Soll an Ruhezeit hätte der Fahrer dann um vier Uhr morgens des Folgetages innerhalb von 20 Stunden erreicht.
Ist es möglich, unter gewissen Umständen die LKW-Ruhezeit zu verkürzen, oder ist dies nicht erlaubt? Tatsächlich können Sie Ihre Ruhezeiten vom LKW-Fahren von 11 auf 9 Stunden reduzieren, allerdings ist dies an Bedingungen gebunden. So kann dies nur höchstens dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten geschehen. Doch was sind Wochenruhezeiten von LKW-Fahrern und wie lauten hier die Vorgaben der FPersV und anderer Gesetze? Können Sie auch eine verkürzte Wochenendruhezeit im LKW nehmen?
Wöchentliche Ruhezeiten für LKW-Fahrer
Die wöchentliche Ruhezeit für LKW-Fahrer ist auf mindestens 45 Stunden festgeschrieben. Diese Ruhezeit ist zusammenhängend und jeweils in einem Zeitraum von 6 x 24 Stunden zu nehmen. Diese Zeit wird deshalb in der Regel am Wochenende genommen beziehungsweise ist als Wochenende für Kraftfahrer zu verstehen. Diese Zeiteinteilung bietet sich an, da sonntags aufgrund des Sonntagsfahrverbots für LKW das Fahren mit LKW ohnehin weiträumig untersagt ist.
Wenn Sie also Ihre täglichen Ruhezeiten auf neun Stunden verkürzen wollen, können Sie dies nur dreimal zwischen zwei zusammenhängenden Ruhezeiten von 45 Stunden tun. Doch auch bei den wöchentlichen Ruhezeiten für LKW-Fahrer ist eine Verkürzung möglich. Allerdings muss die hier abgezogene Ruhezeit in einem Zeitraum vom einem Monat nachgeholt werden.
Für welche LKW gilt die Ruhezeit überhaupt?
Die Ruhezeiten für LKW-Fahrer gelten nicht für alle Fahrzeuge und sind an bestimmte Bedingungen geknüpft, die im Gesetz angegeben sind. Sie gelten allerdings ganz einfach in der Regel für alle Mitglieder dieser Berufsgruppe. Das bedeutet, dass der Fahrer von einem Fahrzeug, dessen Gesamtgewicht 3,5 Tonnen überschreitet, sich an die Lenkzeiten halten muss. Dabei ist egal, ob es sich um einen LKW, einen Bus oder ein Gespann mit Anhänger handelt.
Ruhezeiten für Kraftfahrer nicht eingehalten – was erwartet Sie?
Damit die Einhaltung der Ruhezeiten auch kontrolliert werden kann, sind LKW-Fahrer dazu verpflichtet, einen Fahrtenschreiber mitzuführen beziehungsweise ihre Fahrten in ein Fahrtenbuch einzutragen. Dieses kann im Zweifelsfall von den zuständigen Behörden eingesehen werden. Wer die vorgegebenen Ruhezeiten für LKW-Fahrer unterschreitet oder ganz auslässt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dies gilt allerdings nicht nur für die Fahrer selbst, denn auch die Unternehmen tragen eine maßgebliche Verantwortung dafür, dass die Ruhezeiten eingehalten werden und die Verkehrssicherheit gewährleistet wird.
Unterschreitet ein Fahrer die tägliche Ruhezeit um maximal eine Stunde, muss er mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen. Hier ist noch keine Sanktion für das Unternehmen vorgesehen. Wird es mehr als eine Stunde, muss der Unternehmer 90 Euro Bußgeld zahlen. Werden die vorgegebenen Ruhezeiten für LKW-Fahrer sogar um mehr als drei Stunden unterschritten, wird der Fahrer mit 60 Euro Bußgeld, die Firma sogar mit 180 Euro Bußgeld zur Kasse gebeten.
FAQ: LKW-Ruhezeiten
Nein, die Ruhezeit liegt außerhalb der Arbeitszeit von einem LKW-Fahrer.
Ja, im LKW sowie auch im Bus sind tägliche und wöchtenliche Ruhezeiten zu beachten, in den weder gefahren noch anderweitig gearbeitet werden soll.
Ja, halten sich Fahrer oder auch Unternehmer nicht an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes, der Fahrpersonalverordnung und des Fahrpersonalgesetzes, werden Sanktionen verhängt. Wie diese aussehen, zeigt die Bußgeldtabelle hier.