KBA – Das Verkehrszentralregister

Hinweis: Das Verkehrszentralregister (VZR) wurde am 1. Mai 2014 durch das Fahreignungsregister (FAER) abgelöst. Der nachfolgende Artikel befasst sich mit dem alten VZR.

Für welche Verstößen drohen Punkte in Flensburg und wie kann ich Punkte abfragen?

Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wie das Punktesystem in Deutschland aufgebaut ist. Außerdem finden Sie hier eine Anleitung, die Ihnen Schritt für Schritt erklärt, wie Sie Ihren Punktestand beim KBA abfragen können.

Über die folgenden Links finden Sie außerdem Infos zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ab wann bei diesen Punkte in Flensburg verhängt werden können:

Das Verkehrszentralregister (VZR)

Im KBA werden alle schwerwiegenden Verkehrsverstöße im Fahreignungsregister registriert
Im KBA werden alle schwerwiegenden Verkehrsverstöße registriert

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg führte bis zum 30. April das Verkehrszentralregister (VZR). Dort wurden Daten und Informationen zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die mit einem bis sieben Punkten einhergehen gespeichert (seit Mai 2014: ein bis drei Punkte). Umgangssprachlich wird das Register Verkehrssünderkartei genannt. Das Verkehrszentralregister regelte das alte Punktesystem und wurde vom Fahreignungsregister abgelöst.

Das Verkehrszentralregister beinhaltet das Punkteregister in Flensburg. Eine bestimmte Punkteanzahl führt zum Eintrag in das zentrale Fahrerlaubnisregister. Eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde erfolgt. Wenn Sie Ihren Punktestand erfahren wollen, wenden Sie sich an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.

Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen

Das KBA existiert seit dem 4. August 1951 und gehört zum Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Der Hauptsitz des KBA befindet sich in Flensburg. Die Institution für Verkehrsteilnehmer trägt dazu bei, die Verkehrssicherheit in Deutschland zu erhöhen.

Zu schnell gefahren? Ordnungswidrigkeiten sind im Verkehrszentralregister im Kraftfahrt-Bundesamt festgehalten
Zu schnell gefahren? Ordnungswidrigkeiten sind im Verkehrszentralregister im Kraftfahrt-Bundesamt festgehalten

Sie können kostenlos per Brief oder Internet Registerauszüge aus dem Kraftfahrt-Bundesamt anfordern oder sie vor Ort erfragen. Alle Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die StVO gehalten haben, sind im FAER gespeichert. Zugriff auf Informationen aus der so genannten Verkehrssünderkartei erhalten nur die Betroffenen selbst sowie berechtigte Institutionen.

Das Verkehrsregister berücksichtigt keine Ordnungswidrigkeiten unter 60 Euro. Nur Ordnungswidrigkeiten, die Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, sind im Zentralregister Flensburg gespeichert. Es handelt sich um Verstöße, die einen Bußgeldbescheid, Punkte oder in schweren Fällen ein Fahrverbot nach sich ziehen.

Je nach Verkehrsvergehen werden sie unterschiedlich kategorisiert. Zu ihnen zählen der Alkoholmissbrauch am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Vorfahrtsverstöße.

Folgende Daten sind Bestandteil im Verkehrszentralregister

  • Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörden über die Fahrerlaubnis
  • Entscheidungen über Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
  • Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße von 60 Euro überschreitet
  • Entscheidungen, die ein Fahrverbot verhängen

Jedes Jahr speichert das Verkehrszentralregister des KBA mehrere Millionen Verkehrsverstöße.

FAQ: Verkehrszentralregister

Was ist das Verkehrszentralregister?

Es ist sozusagen der Vorläufer des Fahreignungsregisters (FAER), durch welches es 2014 abgelöst wurde.

Was wurde im Verkehrszentralregister gespeichert?

Beispielsweise Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigt haben. Klicken Sie hier, um zu Erfahren, welche Daten noch im VZR gespeichert wurden.

Wer ist/war für das Verkehrszentralregister zuständig?

Zuständig war das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), das auch heute das FAER verwaltet und Anlaufstelle für Autofahrer ist, die ihren Punktestand abfragen möchten.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

6 Kommentare zu “KBA – Das Verkehrszentralregister

  1. Gholami r

    kinder nicht im auto gesichert

  2. Patrick k.

    Hallo.habe Einträge .die Tilgung lief bis29.9.2018 jetzt ist es in der Überliegefrist 1jahr.so jetzt meine Frage.darf ich jetzt einen Führerschein erwerben ohne MPU
    .hatte vorher noch kein.

  3. Toni

    Ich habe vor kurzem Mpu gemacht und bin soweit durch soll in Ca. 14 Tagen meinen FS bekommen… in der Zwischen Zeit fuhr ich mit meinem Fahhrad über eine rote Fussgänger Ampel kann mir das jetzt zum Verhängnis werden?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Toni,

      auch Verstöße gegen die Verkehrsregeln, die mit dem Fahrrad begangen werden, können sich auf den Führerschein auswirken. Inwieweit das der Fall sein wird, lässt sich jedoch nicht prognostizieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  4. Rüdiger

    In dem Text steht, die Auskunft sei kostenlos.:
    „Sie können kostenlos per Brief oder Internet Registerauszüge aus dem Kraftfahrt-Bundesamt anfordern oder sie vor Ort erfragen.“
    Wenn man aber das Formular ausfüllt, werden im einen Fall EURO 37,- verlangt, im anderen EURO 29,-
    Wie verträgt sich das miteinander?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Rüdiger,
      die Abfrage beim KBA ist grundsätzlich kostenlos. Beauftragen Sie allerdings ein externes Unternehmen für die Abfrage, entstehen dafür in der Regel Kosten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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