Bußgeldrechner: Sicherheitsabstand außerorts unterschritten
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FAQ: Sicherheitsabstand außerorts
Außerhalb geschlossener Ortschaften ist der einzuhaltende Sicherheitsabstand von der gefahrenen Geschwindigkeit abhängig. Kraftfahrer können sich an der Faustformel „Abstand gleich halber Tacho“ orientieren.
Welche Konsequenzen möglich sind, wenn Sie sich außerorts nicht an den Sicherheitsabstand gehalten haben, können Sie kostenlos innerhalb weniger Sekunden mit unserem Bußgeldrechner ermitteln.
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist ein Abstand von drei Pkw-Längen bzw. 15 Metern vorgesehen.
Video: Wie viel Abstand ist notwendig?
Ein hohes Tempo bedingt einen großen Abstand
Eine der ersten Gefahren, die Fahrschülern in der Fahrschule vermittelt wird, ist das schwindende Gefühl für Geschwindigkeit und die Risiken, die mit ihr einhergehen. Auf freien Straßen ohne Kreuzungen und scharfe Kurven entsteht oft ein trügerisches Gefühl der Sicherheit. Tatsächlich gilt aber bei höheren Geschwindigkeiten, dass die Fahrer auch mit einem längeren Bremsweg, weniger Fahrkontrolle und potenziell höheren Aufprallgeschwindigkeiten rechnen müssen.
Dieser Tatsache trägt auch der Sicherheitsabstand Rechnung, der außerhalb von Ortschaften eingehalten werden muss. Dieser unterscheidet sich nämlich vom Sicherheitsabstand innerorts. Doch welcher Sicherheitsabstand gilt außerhalb geschlossener Ortschaften? Wie kann er berechnet werden? Dieser Beitrag beantwortet wichtige Fragen zum Thema „Sicherheitsabstand außerorts“.
Sicherheitsabstand außerorts – diese Regeln gelten
Allgemeine Regeln zum Sicherheitsabstand außerorts gehen aus § 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hervor. Hier steht in Absatz 1:
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.
Diese Aussage macht deutlich, dass es sich hier auch um eine Ermessensangelegenheit handelt. Zwar gibt es festgeschriebene Sicherheitsabstände, doch diese können unter Umständen variieren, je nach gefahrener Geschwindigkeit oder auch abhängig von der Witterung. Außerdem ist zu beachten, dass zwischen verschiedenen Abständen unterschieden wird, wenn vom Sicherheitsabstand außerorts die Rede ist.
Sicherheitsabstand außerorts nach vorne
Wie das obige Zitat besagt, ist nach vorne zum nächsten Fahrzeug stets ein ausreichender Abstand zu halten, der es ermöglicht, rechtzeitig zu bremsen, sollte es vor Ihnen zur Vollbremsung oder zu einem Unfall kommen. Der einzuhaltende Abstand richtet sich also auch nach der Geschwindigkeit, die Sie fahren, da bei höherem Tempo auch der Bremsweg länger ist.
Daher gelten unterschiedliche Faustregeln für den Sicherheitsabstand außerorts und innerorts. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt deshalb ein Sicherheitsabstand als ausreichend, der der in einer Sekunde gefahrenen Strecke entspricht. Dies sind ungefähr drei PKW-Längen. Außerhalb hingegen ist eine Strecke erforderlich, die der in zwei Sekunden zurückgelegten Entfernung oder auch dem halben Wert des Tachostandes in Metern entspricht.
Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt noch eine weitere Regelung zum Sicherheitsabstand, die allerdings nur Fahrzeuge betrifft, für die eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt oder die länger sind als 7 Meter sind. Diese Fahrzeuge müssen in der Regel darauf achten, dass sie einen vorausfahrenden Abstand halten, der ausreicht, um ein überholendes Fahrzeug darin einscheren zu lassen.
Sicherheitsabstand außerorts zur Seite
Seit der StVO-Novelle, die am 28. April 2020 in Kraft getreten ist, gelten bundesweit einheitliche Regelungen zum Sicherheitsabstand, der zur Seite eingehalten werden muss. Vorgeschrieben sind nun, laut § 5 Abs. 4 StVO:
- 1,5 Meter seitlicher Abstand innerorts und
- 2 Meter seitlicher Abstand außerorts
zu Fußgängern, Radfahrer und Fahrern von Elekrokleinfahrzeugen (etwa E-Scooter), wenn Sie diese mit einem Kfz überholen wollen. Fährt ein Radfahrer an eine Kreuzung oder Einmündung heran und überholt wartende Kfz dabei auf der rechten Seite, muss der vorgeschriebene Abstand nicht eingehalten werden.
Zu Bussen ist ein Abstand von zwei Metern vorgesehen. Beim Überholen von Motorrädern sollten Sie wenigstens 1,5 Meter Platz zur Seite lasen. Dieser Sicherheitsabstand gilt außerorts wie innerorts.
Wann muss der Sicherheitsabstand außerorts eingehalten werden?
Entscheidend dafür, ob Sie sich innerorts oder außerorts befinden, sind die gelben Ortsschilder, die den Beginn und das Ende einer geschlossenen Ortschaft markieren. Verlassen Sie einen so gekennzeichneten Bereich, befinden Sie sich außerorts.