In Deutschland gilt eine bestimmte zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahn, Bundestraße, Landstraße sowie auch auf Straßen innerorts. Wie schnell Verkehrsteilnehmer unterwegs sein dürfen, hängt nicht nur davon ab, wo sie fahren, sondern auch davon mit welchem Fahrzeug sie unterwegs sind. Welche Sanktionen bei Verstößen drohen, verdeutlich der nachfolgende Ratgeber.
Höchstgeschwindigkeit mit dem Pkw überschritten
Geschwindigkeitsverstöße außerorts
Geschwindigkeitsverstöße innerorts
Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg | FahrverbotFVerbot |
---|---|---|---|
An Gefahrenstellen bzw. bei schlechter Sicht Geschwindigkeit nicht angepasst | 100 € | 1 | |
... dies führte zur Gefährdung andere | 120 € | 1 | |
... dies führte zu einer Sachbeschädigung | 145 € | 1 | |
... dies führte zu einem Unfall | 35 € |
Bußgeldrechner: Höchstgeschwindigkeit überschritten
Spezielles zum Thema Höchstgeschwindigkeit
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Höchstgeschwindigkeit
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist in aller Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen. Ausnahmen bilden 30er-Zonen.
Das kommt darauf an, mit welchem Kfz Sie unterwegs sind und ob Sie sich auf einer Landstraße oder Autobahn befinden. Unser Ratgeber liefert einen Überblick.
Bei einer Missachtung der gültigen Geschwindigkeiten drohen Bußgelder zwischen 20 und 800 Euro. Unseren Tabellen zu Geschwindigkeitsverstößen können Sie entnehmen, wie hoch das Bußgeld bei der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ausfallen kann.
Video: Geschwindigkeitsüberschreitung – was passiert nun?
Welche Höchstgeschwindigkeit ist in Deutschland gesetzlich zulässig?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert die Regeln und Vorgaben, an die sich Verkehrsteilnehmer halten müssen, damit ein sicherer Verkehrsablauf entstehen kann. Zu diesen Vorschriften gehören auch die Geschwindigkeiten, die im Land zulässig sind. Sowohl eine Mindest- als auch eine Höchstgeschwindigkeit sind hier für bestimmte Straßen definiert. Halten sich Fahrer nicht an diese Regelungen, sind Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog für Geschwindigkeit nicht auszuschließen.
Für LKW, Motorrad und Auto gibt die Höchstgeschwindigkeit an, wie schnell maximal gefahren werden darf. Es handelt sich hierbei also um ein Tempolimit. Rechtlich festgelegt werden die zugelassene Mindest- und Höchstgeschwindigkeit in der StVO in § 3. Demnach wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Bundesstraßen, Autobahnen, Landstraßen und Straßen innerorts wie folgt festgelegt:
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb) Personenkraftwagen mit Anhänger,
cc) Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,
80 km/h,
b) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,
60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h.
Diese Vorgaben gelten in Deutschland immer dann, wenn die Geschwindigkeiten nicht durch ein Verkehrsschild geregelt sind. So kann eine Höchstgeschwindigkeit durch ein Schild auch entgegen der allgemein gültigen Regelungen der StVO bestimmt sein. Dies gilt sowohl für eine Reduzierung als auch eine Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
So kann auf einer Land- bzw. Bundesstraße die Höchstgeschwindigkeit beispielsweise an Unfallschwerpunkten oder unübersichtlichen Passagen durch ein Verkehrszeichen auf Geschwindigkeiten unter denen in der StVO definierten reduziert werden. Anders kann innerorts ein solches Schild auf geeigneten Straßen die Höchstgeschwindigkeit für PKW auch über die allgemein erlaubten 50 km/h angehoben werden.
Eine Besonderheit gibt es in Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit jedoch, denn für Autobahnen ist eine solche allgemeine Vorgabe nicht definiert. Geben keine Verkehrszeichen Tempolimits vor, gilt auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Fahrern wird empfohlen sich an dieser zu orientieren, die Geschwindigkeit an sich ist auf diesen Abschnitten nach oben hin allerdings nicht begrenzt.
Sind auf Straßen außerorts Fahrspuren in beide Richtungen baulich voneinander getrennt oder haben diese Straßen mindestens zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung und sind diese Richtungen durch eine Linien voneinander getrennt, gibt es keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung. Auf diesen Schnellstraßen (auch Auto- oder Kraftfahrstraße) kommt dann die Richtgeschwindigkeit zum Tragen.
Im Video erklärt: Die Richtgeschwindigkeit und für wen Sie gilt
Weitere rechtliche Grundlagen für eine Höchstgeschwindigkeit
Neben der Straßenverkehrsordnung ist auch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ein weiterer wichtiger Punkt in Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit. Insbesondere § 36 StVZO ist hier von Bedeutung, da dieser die Bereifung der Fahrzeuge vorschreibt und wie diese mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge korrespondieren muss.
Ob Auto, LKW oder Motorrad: Eine Höchstgeschwindigkeit gilt für alle
Grundsätzlich gilt eine Höchstgeschwindigkeit für alle Kraftfahrzeuge, die auf den Straßen in Deutschland unterwegs sind. Oftmals stellt die Geschwindigkeit einen signifikanten Faktor bei Unfällen dar, sodass durch ausgewiesene oder allgemein gültige Vorgaben wie der Höchstgeschwindigkeit, die Sicherheit aller im Straßenverkehr gestärkt werden soll.
Verkehrsteilnehmer müssen also darauf achten, wo sie unterwegs sind und sich entsprechend an die geltenden Geschwindigkeiten halten. Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, kann das neben einem Bußgeld bei gröberen Verstößen auch Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot und in besonderen Fällen auch die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.
Doch neben den Straßen, die befahren werden, spielen, wie erwähnt, auch die Fahrzeuge eine Rolle. Denn gemäß § 3 StVO muss für Motorrad, Auto und LKW jeweils eine Höchstgeschwindigkeit beachtet werden, wenn diese nicht durch Schilder geregelt ist.
So gelten in Deutschland bezüglich der Höchstgeschwindigkeit folgende Vorgaben:
- zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts: 50 km/h
- Höchstgeschwindigkeit außerorts, PKW, Motorrad: 100 km/h
- Höchstgeschwindigkeit außerorts, PKW mit Anhänger, LKW zwischen 3,5 t und 7,5 t: 80 km/h
- Höchstgeschwindigkeit außerorts, LKW über 7,5 t, Fahrzeuge über 3,5 t mit Anhänger, Busse mit Stehplätzen: 60 km/h
- Höchstgeschwindigkeit Autobahn, PKW, Motorrad: keine, Richtgeschwindigkeit 130 Km/h
- Höchstgeschwindigkeit Autobahn, PKW mit Anhänger, LKW ab 3,5 t: 80 km/h
Bußgeld: Überschrittene Höchstgeschwindigkeit bei Auto, LKW und Motorrad
Wer im Straßenverkehr mit seinem Fahrzeug, ob nun LKW oder PKW, die Höchstgeschwindigkeit ignoriert, muss Sanktionen in Kauf nehmen. Hierbei ist es egal, ob Fahrer die allgemeinen Vorschriften missachtet haben oder gegen ein Tempolimit, das durch Verkehrsschilder erlassen wurde, ignorieren.
Das entsprechende Verkehrsschild sollte jedem Verkehrsteilnehmer bekannt sein. Auf einem weißen Kreis mit rotem Rand wird durch eine schwarze Ziffer in der Mitte die zulässige Höchstgeschwindigkeit angezeigt. Gilt diese Tempolimit nicht nur für eine bestimmte Strecke, kann dieses Zeichen darüber hinaus auf einem weißen Vierecke mit schwarzem Rand und der zusätzlichen Beschriftung „Zone“ darunter vorhanden sein.
Der Bußgeldkatalog legt fest, welche Bußgelder bei bestimmten gemessenen Werten verhängt werden. Zudem wird bei der Bemessung der Sanktion unterschieden, ob ein Betroffener außerorts oder innerorts zu schnell unterwegs war. Letzteres hat in der Regel höhere Sanktionen zur Folge. Die oben aufgeführte Bußgeldtabellen bieten einen auszughaften Überblick über Bußgelder bei bestimmten Geschwindigkeitsübertretungen.