Bußgeld vor Ort bezahlen – ist das möglich?

Erwischt - und nun? Können Sie ein Bußgeld auch vor Ort beim Beamten bezahlen?
Erwischt – und nun? Können Sie ein Bußgeld auch vor Ort beim Beamten bezahlen?

Ein Stoppschild übersehen oder eine rote Ampel nicht beachtet und schon ist es passiert: Die Sirene ertönt, Blaulicht erhellt die Straße und Sie werden an den Straßenrand gewunken.

Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, werden Sie die Beamten in der Regel darüber aufklären, wo Ihr Fehler lag und Ihnen mitteilen, dass Sie mit einem Bußgeld zu rechnen haben. Die Folgen sind also dieselben, wie wenn Sie von einem Blitzer ertappt werden.

Doch wäre es nicht auch möglich, das Bußgeld direkt vor Ort zu bezahlen? Einige einsichtige Betroffene würden diese Möglichkeit sicherlich begrüßen. Ob diese Option besteht und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Bußgeld vor Ort bezahlen – erlaubt, aber nicht immer möglich

Grundsätzlich ist es nach geltendem Recht gestattet, bei kleineren Ordnungswidrigkeiten des Bußgeld vor Ort zu bezahlen und somit sowohl Ihnen als auch den Beamten den Postweg und lange Wartezeiten zu ersparen. Allerdings existiert hierzu keine bundesweite Regelung.

Daher kann jedes Bundesland selbst entscheiden, ob und wann der Weg einer Direktzahlung von Bußgeldern möglich gemacht wird. In den meisten Bundesländern können Beträge von bis zu 35 Euro vor Ort gezahlt werden. Weitere Unterscheidungen zwischen den Bundesländern können aber auch im Bezug auf die Zahlungsart bestehen. Selbst wenn Sie in vielen Bundesländern ein Bußgeld vor Ort zahlen können, ist dies in manchen Bundesländern nur per Kartenzahlung möglich.

Wann Sie Ihr Bußgeld nicht vor Ort bezahlen sollten

In manchen Situationen sollten Sie Ihr Bußgeld nicht vor Ort bezahlen.
In manchen Situationen sollten Sie Ihr Bußgeld nicht vor Ort bezahlen.

Es gibt Situationen, in denen es sich nicht anbietet, ein Bußgeld vor Ort zu bezahlen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie mit der Entscheidung der Beamten nicht einverstanden sind und nicht die Meinung teilen, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.

Denn wenn Sie ein Bußgeld bezahlen, wird das Verfahren damit abgeschlossen und der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Sie können es dann also nicht mehr anfechten, da mit Ihrer Zahlung ein Einverständnis einhergeht.

Deshalb sollten Sie sich überlegen, ob Sie diese Möglichkeit wahrnehmen wollen. Selbst, wenn es möglich ist, das Bußgeld vor Ort zu bezahlen, könnten Sie dies später bereuen, wenn Ihnen auffällt, dass es berechtigte Zweifel an der Entscheidung der Beamten gab.

Im Ausland verbreiteter als in Deutschland

Tatsächlich ist die Praxis, ein Bußgeld vor Ort bezahlen zu lassen, in einigen europäischen Ländern bereits der Regelfall. Dies wird auch deutschen Urlaubern auffallen, die auf Mallorca oder dem spanischen Festland von der Polizei angehalten werden.

Denn in Spanien wird die Entscheidung, ein Bußgeld vor Ort zu zahlen oder zumindest innerhalb weniger Tage zu begleichen, mit einem Rabatt belohnt.

Während es für Menschen mit festem Wohnsitz in Deutschland also übermäßig schwer ist, ihr Bußgeld vor Ort zu bezahlen, gelten bei Verkehrssündern aus anderen Staaten andere Regeln. Wer ohne festen Wohnsitz in Deutschland wegen einer Ordnungswidrigkeit angehalten wird, kann von den Beamten aufgefordert werden, sein Bußgeld vor Ort zu bezahlen – oft auch in bar. Der Grund: Ein Bußgeld ins Ausland zu verfolgen ist umständlich und mit dem Risiko verbunden, dass der Bescheid nicht zugestellt werden kann. Die Beamten gehen so also auf Nummer sicher.

FAQ: Das Bußgeld an Ort und Stelle bezahlen

Kann ich das Bußgeld in Deutschland vor Ort bezahlen?

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ist das oft möglich. Allerdings legt jedes Bundesland dabei eigene Regeln fest.

Sollte ich eine Geldbuße direkt bezahlen?

Sehen Sie Ihren Verstoß gegen die StVO oder ein anderes Gesetz ein, können Sie eine Geldbuße direkt bezahlen, wenn dies möglich ist. Wollen Sie die Entscheidung der Beamten allerdings anfechten, sei von der sofortigen Zahlung abgeraten.

Wie ist die Lage im Ausland?

In vielen EU-Ländern wie etwa in Spanien können Sie ein Bußgeld an Ort und stelle begleichen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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