Es gibt zahllose Möglichkeiten, sich im Paragraphendschungel des deutschen Verkehrsrechts einer Ordnungswidrigkeit schuldig zu machen. Meist flattert Ihnen wenig später ein Bußgeldbescheid ins Haus, in dem verkündet wird, dass Sie ein Bußgeld zu bezahlen haben.
Je nach Art der Ordnungswidrigkeit kann dieses Bußgeld lediglich fünf Euro aber auch mehrere hundert Euro betragen. Oft gehen mit der Buße auch Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot einher. Deshalb ist es verständlich, dass Sie alles versuchen, um ein Bußgeld nicht bezahlen zu müssen – besonders dann, wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind und die Meinung haben, der Bescheid sei fehlerhaft.
Wie können Sie also ein Bußgeld anfechten? Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie einen Bußgeldbescheid anfechten können.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldbescheid anfechten – welche Tipps Sie beherzigen sollten
Wenn Sie vorhaben, einen Bußgeldbescheid gegen Sie anzufechten, dann ist eine wichtige Maßnahme, die Sie ergreifen können, der Einspruch. Wenn Sie durch einen Einspruch Ihren Bußgeldbescheid anfechten möchten, dann sind dabei einige wichtige Schritte zu beachten, nach denen Sie vorgehen sollten.
Die Frist beachten
Zuerst sollten Sie daran denken, die Frist zu beachten, in der Sie einen Bußgeldbescheid anfechten müssen. Dafür haben Sie 14 Tage Zeit. Versäumen Sie es, in dieser Zeit Einspruch einzulegen, wird dieser im Regelfall nicht mehr berücksichtigt werden.
Ist der Bußgeldbescheid fehlerhaft?
Bevor Sie einen Bußgeldbescheid anfechten, sollten Sie diesen genau unter die Lupe nehmen und auf mögliche Fehler untersuchen. Ist Ihr Bußgeldbescheid an die richtige Person adressiert? Aus einem Bußgeldbescheid muss klar hervorgehen, dass Ihnen die Tat vorgeworfen wird. Wenn also ein anderer Name angegeben ist oder die Adresse anderweitig grobe Fehler aufweist, können Sie Einspruch einlegen.
Auch das Foto ist entscheidend. Wenn Sie sich selbst nicht daran erinnern, zu schnell gefahren zu sein oder eine andere Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, dann kann ein Blick auf das Beweisbild, welches dem Bescheid beiliegt, oft ernüchternd sein. Es kann aber auch vorkommen, dass Sie auf dem Bild nicht zu erkennen sind. Wenn Sie also Zweifel daran haben, das Fahrzeug zur Tatzeit gefahren zu haben und sich selbst nicht auf dem Beweisfoto erkennen, dann sollten Sie ebenfalls Einspruch einlegen.
Ist der Bußgeldbescheid verjährt?
Laut § 26 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) beträgt die Verfolgungsverjährung bei Ordnungswidrigkeiten drei Monate. Dies bedeutet, dass ein Bußgeldbescheid Sie innerhalb von drei Monaten nach der Tat erreicht haben muss. Danach ist eine Verfolgung in der Regel nicht mehr möglich. Erreicht Sie das Schreiben zu spät, können Sie den Bußgeldbescheid anfechten. Beachten Sie aber vor dem Einspruch, dass zum Beispiel der Versand eines Anhörungsbogens diese Verjährungsfrist aussetzt.
Wie können Sie einen Bußgeldbescheid anfechten?
Ein Einspruch sollte per Fax oder postalisch innerhalb von zwei Wochen an die zuständige Verwaltungsbehörde versandt werden. Geben Sie auf jeden Fall die Gründe für Ihren Einspruch an. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid anfechten, müssen Sie nicht zwangsläufig einen Anwalt für das Verfahren einschalten. Allerdings kennen geschulte Anwälte für Verkehrsrecht häufige Schwachstellen der Bescheide und können Akteneinsicht für Sie erwirken, wodurch sich weitere Fehler offenbaren können. Ein Anwalt kann also Ihre Erfolgschancen erheblich erhöhen, sollten Sie einen Bußgeldbescheid anfechten wollen.
FAQ: Bußgeldbescheid anfechten
Ja. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.
Für den Einspruch gilt eine Frist von zwei Wochen. Danach müssen Sie ggf. zu anderen Rechtsmitteln greifen.
Hier haben wir einige Tipps für Sie.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich war im September geblitzt und wieder im Januar aber ich habe noch keine Strafe bekommen. Wer kann ich anrufen?
Mit freundlichen Grüßen
Annamaria