Geschwindigkeitsbegrenzung: Aufgehoben wird sie oft nicht automatisch

Durch ein Verkehrsschild kann eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben werden.
Durch ein Verkehrsschild kann eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben werden.

Muss eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben werden oder gilt, dass eine solche an der nächsten Kreuzung endet? Diese Frage beschäftigt Verkehrsteilnehmer immer wieder und sorgt oft auch für einige Verwirrung. Welche Verkehrszeichen für das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung sorgen, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Da ist anderem auch Thema in jeder Fahrschule.

Was die StVO zur Geschwindigkeitsbegrenzung und deren Aufhebung definiert, wann diese Begrenzungen automatisch enden und von welchen Mythen sich Autofahrer diesbezüglich verabschieden sollten, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Wie wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben? Welches Schild gilt?

Dass ein Tempolimit nur bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung besteht, ist einer der Mythen, die sich unter Autofahrern halten. Doch ist dem wirklich so? Kann eine Kreuzung eine Geschwindigkeitsbegrenzung immer aufheben? Soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung nun aufgehoben werden, ist es zunächst wichtig zu wissen, um welche Art von Tempolimit es sich handelt. Gilt dieses nur für eine bestimmte Strecke oder ist es für einen größeren Bereich angeordnet? In der Regel wird ein solches Tempolimit durch Verkehrszeichen kenntlich gemacht.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung kann am Ende der Strecke, für die das Tempolimit gilt, ungültig werden.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung kann am Ende der Strecke, für die das Tempolimit gilt, ungültig werden.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung für eine Strecke wird durch ein kreisförmiges Schild mit weißen Hintergrund, rotem Rand und einer schwarzen Ziffer dargestellt. Die Ziffer zeigt dabei an, wie schnell maximal gefahren werden darf. Es handelt sich dann um ein sogenanntes Streckenverbot.

Bei Zonenverboten handelt es sich um einen kompletten Bereich, der vom Tempolimit betroffen ist. Das sind in der Regel mehrere Straßen oder Straßenzüge, auf denen dann die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf. Das hier zu beachtende Verkehrsschild ist üblicherweise das eines Streckenverbotes, welches zusätzlich auf einem viereckigen weißen Hintergrund mit schwarzem dargestellt wird und mit dem Zusatz „Zone“ versehen ist.

In beiden Fällen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben werden, damit sie nicht mehr gültig ist. Das kann auf verschiedenen Wegen geschehen. Am eindeutigsten sind hier wohl die Verkehrsschilder 278 bis 282.

Geschwindigkeitsbegrenzung: Ende eines Streckenverbots

Für ein Streckenverbot kann eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben werden, wenn entweder die Strecke zu Ende ist, ein Aufhebungszeichen angeordnet wurde oder es die Verkehrsführung veranlasst. Das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung kann gemäß StVO auch von vornherein vorgegeben sein, nämlich dann wenn den Verbotszeichen Zusätze beigefügt sind.

In ein Verbotszone muss ein Verkehrszeichen eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben.
In ein Verbotszone muss ein Verkehrszeichen eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben.

Ist durch so einen Zusatz beispielsweise die Länge der Verbotsstrecke angezeigt, wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch aufgehoben, wenn das Ende dieser angegebenen Strecke erreicht ist. Auch angegebene Uhrzeiten können zusätzlich einschränken, wann ein Tempolimit gültig ist. Außerhalb des Zeitraums ist diese Geschwindigkeitsbegrenzung dann aufgehoben. Ebenfalls eingeschränkt ist die Gültigkeit eines Tempolimits dann, wenn es gemeinsam mit einem Gefahrenzeichen aufgestellt ist.

In der Regel gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung nur im Gefahrenbereich und endet, wenn dieser eindeutig nicht mehr besteht. Ist die Geschwindigkeit beispielsweise bei einer Kurve, einem Gefälle oder in einer Steinschlagzone begrenzt, wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung dann aufgehoben, wenn die Gefahrenzone verlassen wurde.

Ähnliches gilt bei einer Baustelle. Für eine Geschwindigkeitsbegrenzung an einer Baustelle muss die Aufhebung nicht immer durch ein zusätzliches Schild erfolgen. Ist das Tempolimit auch hier mit einem Gefahrenzeichen (z. B. für Baustelle) aufgestellt, endet dieses wenn der Gefahrenbereich, also die Baustelle endet.

Wie bereits erwähnt, sind die Aufhebungszeichen 278 bis 282 für die Aufhebung eines Streckendverbots die entscheidenden. Hierbei handelt es sich um die Schilder für das Streckenverbot jedoch ausgegraut und mit fünf schwarzen diagonalen Streifen versehen. Die Streifen verlaufen über die Ziffer und streichen diese durch. Auch Ortstafeln haben die Bedeutung, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird. Die Tafeln bestimmen zum einen, dass ab hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit für innerorts gilt und zum anderen, dass diese beim Verlassen der Ortschaft wieder aufgehoben ist.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung wird automatisch aufgehoben, wenn von der Strecke abgebogen und eine Einmündung oder Nebenstraße befahren wird. Dies jedoch nur sofern es sich nicht um eine Verbotszone handelt.

Zonenverbote: So wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung hier aufgehoben

Im Gegensatz zu Streckenverboten müssen Zonenverbote immer durch ein entsprechendes Verkehrszeichen aufgehoben werden. Auch hier handelt es sich um die ausgegrauten Zonenverbotszeichen mit fünf schwarzen diagonalen Strichen. Diese signalisieren das Ende der Zone, eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist somit aufgehoben.

FAQ: Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben

Gelten Geschwindigkeitsangaben grundsätzlich nur bis zur nächsten Kreuzung?

Nein, eine solche grundsätzliche Regelung gibt es im deutschen Verkehrsrecht nicht. Stattdessen muss eine entsprechende Begrenzung auch wieder aufgehoben werden.

Wodurch lassen sich Geschwindigkeitsbegrenzungen aufheben?

In der Regel kommen dazu Verkehrszeichen zu Einsatz.

Wann ist die Aufhebung mit einem separaten Schild nicht notwendig?

Wird die Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein Zusatzschild für eine bestimmte Strecke bestimmt, endet dieses automatisch. Gleiches kann auch gelten, wenn die Begrenzung zum Beispiel aufgrund einer Gefahrenstelle besteht und Sie diese passiert haben.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (82 Bewertungen, Durchschnitt: 3,83 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

Bildnachweise

7 Kommentare zu “Geschwindigkeitsbegrenzung: Aufgehoben wird sie oft nicht automatisch

  1. George H

    So deutlich ist das Undeutliche prima beschrieben.
    Benötigt wird eine ebenso einfache wie zuverlässige Textfassung in der Art: Wo und womit geht das Tempolimit 30 los und wo und womit endet das auf der Stadtstraße mit Kreuzungen und Eimündungen ? Subjektive Einschätzungen erfolgen nicht zwangsläufig richtig und nicht gleichzeitig bei allen aktuell Beteiligten.

  2. Steffen

    „Ähnliches gilt bei einer Baustelle. Für eine Geschwindigkeitsbegrenzung an einer Baustelle muss die Aufhebung nicht immer durch ein zusätzliches Schild erfolgen. Ist das Tempolimit auch hier mit einem Gefahrenzeichen (z. B. für Baustelle) aufgestellt, endet dieses wenn der Gefahrenbereich, also die Baustelle endet.“

    Gilt dies also nur wenn ein Tempolimit und ein Gefahrenschild zusammen aufgestellt sind?

    Beispiel Autobahn: Baustelle in 2Km, dann Reduzierung auf 100 / 80 /60 Km/h. Ende der Baustelle offensichtlich und alle Spuren freigegeben. Kann man nun wieder ohne Tempolimit fahren oder muss auf ein Aufhebeungsschild bzw. neues Tempolimit gewartet werden?

  3. artdewe

    – Baustelle: Limit 60 km/h
    – Ende Baustelle: Limit geändert auf 70 km/h
    – nach ~ 150 m (!) unproblematische Kreuzungseinfädelung mit neuem Limit: 50 km/h und direkt danach Blitz(kontrolle): Ergebnis 70 km/h
    – ist das Recht ?
    – Die Limiterhöhung auf 70km/h war eine Falle !

  4. Onkel A

    interessant…. genau so habe ich es aber in der Fahrschule gelernt: „eine Geschwindigkeitsbegrenzung endet am Aufhebungsschild oder an der nächsten Kreuzung oder Einmündung“.
    Das sagt ja auch der gesunde Menschenverstand. Es ist zum verzweifeln…

  5. Dorfmann

    Wenn ich das so lese, dann gibt es so manche Gelegenheit für die Polizei, zu schnelle Fahrer zu blitzen. Es gibt nämlich so einige Regeln, die völlig undurchsichtig sind für den Fahrer. Ich bin geblitzt worden, weil ein 30-er Schild mit dem Zusatz „200 Meter“ und deren Umgebung total verwirrte. Zuerst dachte ich, naja, da kommen links und rechts Strassen zur Hauptstrasse, und das wohl innerhalb der Geschwindigkeitsbegrenzung. Also kann ich ab der Einmündung wieder schneller fahren. Aber nein, habe ich hier erfahren, das gilt nicht. Also werden Autofahrer unterschiedlich behandelt in diesem Fall. Zum anderen ging mir durch den Kopf, wie soll ich 200 m beim Fahren ausmachen. Oder wie andererseits erwähnt wird, 3 km. Dann kann man ja auch von mir verlangen, dasss ich meine Geschwindigkeit selber berechne, also Strecke durch Zeit. Warum haben dann die Autos Tachometer, wenn das anscheinend so einfach ist, beim Fahren eine Strecke zu „messen“.

    1. Chris

      Jedes Auto hat einen Kilometerzähler. Ab Beginn der Streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung (Bsp. 500m) einfach auf den Kilometerstand schauen. 500m später kann man dann wieder schneller fahren… wo ist das Problem?

  6. Dmitry

    „Dass ein Tempolimit nur bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung besteht, ist einer der Mythen, die sich unter Autofahrern halten.“
    Also die, die gerade fahren, und den Schild gesehen haben, sollen die Geschwindigkeitsbegrenzung nach einer Kreuzung immer noch folgen.
    Die aber, die von seitlichen Straßen an dem Kreuz auf die Strasse mit Geschwindigkeitsbegrenzung abgebogen sind und den Schild gar nicht gesehen haben, können fahren so schnell wie die Straße erlaubt. Also 50 innerorts, 100 ausserorts, unbegrenzt auf den Autobahnen. Oder einfach mal raten was für ein Schild da hinten 1km vor dem Kreuz hängt ob überhaupt.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert