Wer durch sein Verhalten erkennen lässt, dass er eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt, kann dauerhaft seine Fahrerlaubnis verlieren. Ein solcher Führerscheinentzug ist nicht gleichzusetzen mit einem Fahrverbot, wie es als Strafe für Verkehrsordnungswidrigkeiten verhängt werden kann. Bei Letzterem wird die Fahrerlaubnis lediglich für ein bis drei Monate ausgesetzt, bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ist diese hingegen dauerhaft weg. Besonders häufig ist ein solcher Führerscheinentzug nach einem Unfall, wenn dieser durch eigenes Verschulden bzw. mangelnde Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs verursacht wurde.
In unserem Ratgeber erfahren Sie, wann der Führerscheinentzug nach einem Unfall erfolgt, ob Alkohol und Drogen ein ausschlaggebender Faktor sind und wie die Fahrerlaubnis neu erworben werden kann.
Inhaltsverzeichnis
Video: Das Wichtigste zum Führerscheinentzug
Wann führt ein Unfall zum Führerscheinentzug?
Ob ein Führerscheinentzug nach einem Unfall erfolgt, hängt davon ab, aus welchen Gründen der Unfall passiert ist. § 69 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) legt diesbezüglich Folgendes fest:
Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.
Ein Führerscheinentzug nach einem Unfall ist demnach vor allem dann möglich, wenn der Unfall aus einem der folgenden Gründe passierte:
- Alkohol- und Drogeneinfluss
- schwere Fahrfehler (z. B. Vorfahrtmissachtung, Fahren gegen die Fahrtrichtung, falsches Überholen)
- körperliche oder geistige Mängel (z. B. mangelnde Sehstärke)
Ein Führerscheinentzug nach einem Unfall ist auch dann möglich, wenn keiner der oben aufgeführten Gründe zu dem Unfall führte, der Verursacher sich aber unerlaubterweise vom Unfallort entfernt, also Fahrerflucht begangen hat.
Darüber hinaus kann ein Führerscheinentzug auch erfolgen, wenn kein Unfall verursacht wurde. Dies ist z. B. bei wiederholten hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen und dem Fahren im Vollrausch der Fall.
Führerscheinentzug nach Unfall: Können Sie den Führerschein wiedererlangen?
Egal aus welchem Grund Ihnen der Führerschein entzogen wurde, Sie haben grundsätzlich immer die Möglichkeit auf eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Dazu müssen Sie zunächst die Sperrfrist abwarten, die im Zusammenhang mit dem Führerscheinentzug nach dem Unfall verhängt wurde. Diese beträgt in der Regel zwischen 9 und 11 Monaten. Nach Ablauf der Frist können Sie eine Neuerteilung des Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Die Behörde prüft den Antrag und wägt verschiedene Faktoren ab. Unter anderem spielen die Gründe, die für den Führerscheinentzug nach dem Unfall verantwortlich waren, eine wichtige Rolle. Kommen die Beamten zur der Einschätzung, dass Sie nicht mehr über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um ein Kraftfahrzeug führen zu können, müssen Sie eine erneute Fahrprüfung ablegen.
FAQ: Führerscheinentzug nach Unfall
Dies kann nicht pauschal beantwortet werden, hier kommt es auf den Grund an, der zum Unfall führte. War z. B. Alkohol am Steuer im Spiel, ist ein Entzug der Fahrerlaubnis sehr wahrscheinlich.
Ja, grundsätzlich besteht diese Möglichkeit immer, sobald Ihre Sperrfrist abgelaufen ist und Sie eventuelle Auflagen, wie z. B. eine MPU, erfüllt haben.
Prinzipiell kommt es auch hier auf den Verkehrsverstoß an, der zu dem Unfall führte. Handelt es sich z. B. um den dritten A-Verstoß, ist die Fahrerlaubnis weg.