Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitung und Überladung 2024 für Pkw mit Anhänger, der die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitung und Überladung mit Anhänger am Pkw definiert.
Aktuelle Bußgelder außerorts:
Aktuelle Bußgelder innerorts:
Überladung | Strafe | Punkte |
---|---|---|
Pkw (bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht) oder Anhänger (bis 2 t zulässiges Gesamtgewicht) für Fahrer und Halter | ||
über 5 % | 10 EUR | |
über 10 % | 30 EUR | |
über 15 % | 35 EUR | |
über 20 % | 95 EUR | 1 |
über 25 % | 140 EUR | 1 |
über 30 % | 235 EUR | 1 |
Spezielles zu Anhänger- und Lastvorschriften:
Pkw mit Anhänger: Was ist zu beachten?
Inhaltsverzeichnis
FAQ – Pkw mit Anhänger
Mit einem Anhänger dürfen Sie maximal 80 km/h fahren. Mit Anhängern, die eine Tempo-100-Zulassung besitzen, dürfen Sie (nur!) auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auch bis zu 100 km/h fahren.
Mit dem B-Führerschein dürfen Sie mit einem Anhänger bis zu 750kg zGG fahren. Der Anhänger darf auch schwerer als 750kg sein, wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Auto + Anhänger) maximal 3500kg beträgt.
Bei B96 darf der Anhänger schwerer als 750kg sein. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Auto + Anhänger) von 4250kg darf aber nicht überschritten werden.
Mit dem BE-Führerschein dürfen Sie mit einem Anhänger fahren, der maximal 3500kg wiegt.
Video: Infos zum Fahren mit Anhänger
Pkw mit Anhänger fahren – Diesen Führerschein brauchen Sie
Ob für den Urlaub oder einen Umzug – der Anhänger am Auto schafft Abhilfe. Beim Fahren mit Anhänger gilt es jedoch einiges zu beachten, um sicher unterwegs zu sein. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick zu wichtigen Regelungen aus dem Bußgeldkatalog „Pkw mit Anhänger“.
Mit einer am Auto befindlichen Anhängerkupplung, wird der Anhänger angebracht. Der reguläre Führerschein der Klasse B erlaubt es Autofahrern, einen Anhänger – Kipper, Hochlader, Tieflader oder Pferdeanhänger – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg zu fahren.
Die Anhängerkupplung muss vorschriftsgemäß am Pkw angebracht werden. Bei Pkw findet die Kugelkopfkupplung Anwendung. Am Anhänger befindet sich das Gegenstück – die Kugelpfanne mit Verschluss. Sind beide zusammengekoppelt, kann der Pkw den Anhänger so hinter sich herziehen, dass er sich dreht und trotzdem vor dem Ablösen gesichert ist. Entspricht die Anhängerkupplung nicht den Vorschriften, droht ein Bußgeld von 25 Euro.
Wer einen schwereren Anhänger fahren möchte, benötigt eine entsprechende Führerscheinklasse.
Klasse B | |
Klasse B 96 | |
Klasse BE |
Das Autofahren mit Anhänger braucht Übung. Denn jeder Autofahrer muss sich zunächst an das Fahren mit Anhänger gewöhnen und sollte vor der ersten Tour das Fahren mit Anhänger trainieren. So kann er ein Gefühl dafür bekommen, wie sich der Anhänger beim Rückwärtsfahren oder beim Wenden verhält.
Überprüfen Sie, ob die Anhängerkupplung richtig montiert und eingestellt ist. Justieren Sie die Anhängerkupplung nach, wenn sie schleift. Sind Sie sich unsicher bei der Montierung, fragen Sie lieber Ihren Händler um Hilfe.
Wie schnell Sie mit Anhängern fahren dürfen
Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für den PKW mit Anhänger beträgt 80 km/h. Sind Sie mit dem Anhänger zu schnell gefahren, drohen Bußgelder.
In Ausnahmefällen kann ein Pkw mit Anhänger die Geschwindigkeit auf bis zu 100 km/h erhöhen. Dies ist mit der Tempo-100-Plakette möglich. Die Tempo-100-Plakette ist in Zulassungsbehörden erhältlich. Die maximale Geschwindigkeit mit Anhänger ist geringer als ohne, da das Fahren mit Anhänger höhere Risiken birgt. Wie Sie die 100er Zulassung für Anhänger erhalten, erfahren Sie in unserem Video:
Voraussetzungen für die Tempo-100-Plakette
- ABS-ausgestattetes Auto
- Zulässige Gesamtmasse des Autos beträgt maximal 3,5 t.
- Der Anhänger ist für eine Geschwindigkeit von 100 km/h geeignet.
- Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und besitzen wenigstens den Geschwindigkeitsindex L.
- Die Reifen sind jünger als sechs Jahre.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger hat Bußgelder, Punkte und ein Fahrverbot zur Folge. Die genauen Angaben entnehmen Sie der Tabelle. Die Bußgelder entsprechen denen der Geschwindigkeitsüberschreitungen eines LKW.
Die zulässige Anhängelast
Die Anhängelast ist die tatsächliche Last des Anhängers, abzüglich der Stützlast, die ein Kraftfahrzeug hinter sich her ziehen darf. Ist die zulässige Anhängelast überschritten, ist die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet. Es kann zum Schlingern des Anhängers kommen und die Bremsen sind nicht mehr ausreichend funktionstüchtig.
In den Zulassungspapieren steht, wie hoch die Anhängelast des Pkw sein darf. Sie müssen genaue Gewichtsangaben des Anhängers sowie des Zugfahrzeugs einhalten. Es gilt, dass die Anhängelast nicht höher als das Gewicht des Pkw sein darf. Wird die Anhängelast überschritten, drohen laut Bußgeldkatalog Pkw mit Anhänger je nach Überladung Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Die für einen Pkw zulässige Anhängelast variiert je nach Fahrzeugmodell und Anhängerkupplung zwischen 500 kg und 2000 kg. Meist beträgt die maximale Anhängelast zwischen 1200 kg und 1500 kg. Es gilt grundsätzlich, dass die gezogene Anhängelast die zulässige Gesamtmasse des Pkw nicht überschreiten darf. Übersteigt die Anhängelast die 750 kg, darf die Gesamtmasse des gesamten Zuges nicht mehr als 3,5 t wiegen.
Es ist wichtig, dass Sie die maximale Stützlast nicht überschreiten. Wie hoch die Stützlast sein darf, ist den Zulassungspapieren zu entnehmen. Bei der Stützlast handelt es sich um die Last, die auf der Anhängerkupplung vertikal lastet, während der Hänger am Auto gekuppelt ist.
Wie Sie Ihren Anhänger beladen dürfen
Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Anhänger sicher beladen. Bei ungünstiger Verteilung der Last kann der Anhänger zum Schlingern kommen und zu einem Risiko werden. Ob Möbel, Skier oder Motorrad – auf dem Anhänger muss die Ladung gut gesichert sein, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
Die Ladung darf bei einer Vollbremsung nicht verrutschen oder hinunterfallen. Die Folgen einer Überladung sind Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Mehr zu Überladung, Anhängelast, Stützlast und Achslast erfahren Sie auch in diesem Youtube-Video:
Die Anhänger-Zulassung
Bevor Sie mit einem Anhänger fahren, müssen Sie in der örtlichen Zulassungsstelle den Pkw-Anhänger anmelden. Dafür benötigen Sie die gleichen Dokumente, die Sie auch bei der Anmeldung eines Autos vorzeigen. Jeder Anhänger muss ein Kennzeichen besitzen, eine Bescheinigung für die Abgasuntersuchung ist jedoch nicht vonnöten. In der Zulassungsbehörde können Sie auch die Tempo-100-Plakette beantragen. Fahren Sie einen Anhänger ohne Papiere, müssen Sie mit Strafen rechnen.
Muss der Anhänger auch zur Hauptuntersuchung?
Auch Anhänger unterliegen der Hauptuntersuchungspflicht. Ist der Anhänger-TÜV abgelaufen, müssen Sie diesen erneuern lassen. Überziehen Sie die Frist, die Sie der Zulassungsbescheinigung entnehmen können, fallen – je nach Länge der Überziehung – Bußgelder und ein Punkt in Flensburg an.
Mit dem Anhänger parken
Anhänger nehmen viel Platz in Anspruch und behindern zum Teil andere Fahrzeuge. Daher gilt laut § 12 Abs. 3b der StVO, dass Pkw-Anhänger, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, maximal zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum parken dürfen. Dies gilt nur, wenn der Anhänger für Verkehrszwecke genutzt wird. Verwenden Sie den Anhänger für Werbezwecke oder nutzen Sie den öffentlichen Parkplatz gar zum Überwintern, liegt eine Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums vor, die nicht gestattet ist.
Das Wechseln des Parkplatzes in einem Bereich ist nicht erlaubt, da die Zwei-Wochen-Frist für einen bestimmten Parkbereich gilt, nicht nur für einen Parkplatz. Das Überschreiten der Zwei-Wochen-Frist zieht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro nach sich. Es ist Pflicht, Unterlegkeile für den Anhänger mitzuführen. Sie sind für die Standfestigkeit wichtig und verhindern das Rollen des Anhängers. Achten Sie darauf, dass die Angebote der Unterlegkeile von der StVZO zertifiziert sind. Halten Sie die Bestimmungen nicht ein, zahlen Sie 5 Euro.
Hallo, mein Auto hat im KFZ Schein eine Anhängerstützlast von 28kg (darf ungebremst 400kg ziehen und gebremst 700kg) stehen. Die AHK hat am Typenschild und in der ABE eine Stützlast von 50kg. Die AHK passt ja nur für dieses Auto. Wie kann das sein? Ich dachte immer ich habe eine Stützlast von 50 kg.Nun Stelle ich im KFZ Schein 28kg fest. Die AHK wurde seit fast 10 Jahren nicht eingetragen, da ja eine ABE dabei.
Wieviel Strafe fällt da nun an, wenn ich einen Fahrradträger (20kg) inkl. mit Fahrräder mit 50 KG fahre.
MFG