Bußgeldkatalog: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen
Für Pkw: Bußgelder
Für Pkw mit Anhänger: Bußgelder
Für Lkw über 3,5 t: Bußgelder
Inhaltsverzeichnis
Landstraße: Welche Höchstgeschwindigkeit gilt für Pkw-Fahrer?
Dass in Deutschland außerhalb von geschlossenen Ortschaften andere Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten als innerorts, ist den meisten Autofahrern bekannt. Da Sie hier kaum auf langsame Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Fahrradfahrer achten müssen und es weniger Hindernisse wie z. B. Gebäude, Straßenbahnschienen und Ampelkreuzungen gibt, dürfen Sie in der Regel hinter dem Ortsausgangsschild etwas schneller fahren. Trotzdem haben Sie sich auch hier an Tempolimits zu halten.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße einzuhalten ist und für welche Fahrzeugtypen diese jeweils gilt.
Der Begriff „Landstraße“ taucht in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nirgendwo auf. Hinsichtlich der Geschwindigkeitsbegrenzungen unterteilt diese nämlich nur in Straßen inner- und außerorts. Und Letztere lassen sich wiederum selbst in verschiedene Straßenarten unterteilen:
- Autobahnen
- Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind
- Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung oder durch Leitlinien markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben
- sämtliche Straßen außerorts, die nicht zu den oberen drei Kategorien gehören
Wenn umgangssprachlich von „Landstraßen“ gesprochen wird, sind in der Regel jene Straßen der vierten Gruppe gemeint: mit nur einem Fahrstreifen pro Richtung und ohne bauliche Trennung zur Gegenspur.
Auf dieser Art von Straße gilt gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2c) StVO eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h für alle Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sowie generell für sämtliche Pkw. Diese Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße betrifft demnach vor allem Motorräder und Pkw – allerdings nur, wenn diese keinen Anhänger mit sich führen.
Video: Geschwindigkeitsüberschreitung – was passiert nun?
Anhänger, Bus, Lkw – Welche Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße gilt?
Wenn Sie ein anderes Fahrzeug als einen Pkw oder ein Motorrad führen oder einen Anhänger ziehen, gilt für Sie eine andere Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße. Je nach Fahrzeug dürfen Sie hier nur 60 oder 80 km/h fahren.
Die Geschwindigkeit von 60 km/h gilt für
- alle Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen
- Linienbusse, in denen nicht für alle Fahrgäste ein Sitzplatz zur Verfügung steht
- Kfz mit Anhänger: Pkw, Lkw oder Wohnmobile, die jeweils einschließlich des Anhängers eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen überschreiten
Für folgende Fahrzeuge gilt eine Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße von 80 km/h:
- Pkws mit Anhänger
- Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 bis zu 7 Tonnen (außer Pkw)
- Lkw und Wohnmobile mit Anhänger, sofern sie jeweils einschließlich des Anhängers eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten
- Omnibusse, in denen allen Fahrgästen ein Sitzplatz zur Verfügung steht (auch mit Anhänger)
FAQ: Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße
Pkw bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen ohne Anhänger dürfen auf der Landstraße 100 km/h fahren. Mit Anhänger gilt ein Tempolimit von 80 km/h.
Lkw dürfen auf der Landstraße ein Tempo von 80 km/h fahren, sofern sie ein zulässiges Gesamtgewicht unter 7,5 Tonnen aufweisen. Wird dieser Wert überschritten, ist ein Tempolimit von 60 km/h vorgeschrieben.
Hier erhalten Sie eine Übersicht der möglichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Es können Bußgelder zwischen 20 und 700 Euro fällig werden.