Dürfen Kinder im LKW mitgenommen werden. Muss auch im LKW ein Kindersitz vorhanden sein?
Auch für die Mitnahme von Kindern im LKW gelten Vorschriften und eine Missachtung kann Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog für LKW zur Folge haben. Nachfolgend erfahren Sie welche das sein können.
Verstoß | Sanktionen | Punkte |
---|---|---|
Kinder ohne ordnungsgemäße Absicherung befördert | 35 EUR | |
Als Verantwortlicher mehrere Kinder ohne Sicherung befördern, nicht für eine Sicherung gesorgt | 70 EUR | 1 |
Wann dürfen Kinder im LKW mitfahren?
Inhaltsverzeichnis
Kinder im LKW mitzunehmen, diese Frage stellt sich für viele Kraftfahrer in der Regel nicht. Das Fahrzeug wird meist gewerblich für den Gütertransport genutzt und Kinder werden in diesem Fall dann doch eher selten mit zur Arbeit genommen.
Anders kann das aussehen, wenn der LKW auch privat genutzt wird. Kinder dann mit auf große Fahrt zunehmen, kann ein ganz besonderes Abenteuer bedeuten.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet die Mitnahme von Kindern im LKW erst einmal nicht. Grundsätzlich ist es also nicht untersagt, Kinder im LKW zu befördern. Denn bei den Regelungen zur Personenbeförderung wird nicht zwischen LKW und PKW unterschieden.
Im LKW gelten demnach verkehrsrechtlich gesehen also die gleichen Regelungen wie bei einem PKW. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und/oder kleiner als 1,50 m dürfen nur mit entsprechenden Rückhaltesystemen oder Kindersitzen befördert werden. Die Systeme bzw. der Kindersitz, die im LKW angebracht werden, müssen den Anforderungen des jeweiligen Kindes entsprechen. Hier ist also, wie beim PKW auch, auf die Körpergröße und das Gewicht des Kindes zu achten.
Kinder, die älter als 12 und größer als 1,50 m sind, müssen, wie alle Erwachsenen, die in einem LKW mitfahren, immer angeschnallt sein. Darüber hinaus gilt auch in einem LKW, dass nur so viele Personen befördert werden dürfen, wie Sitzplätze und Gurte vorhanden sind. Sollen Kinder also im LKW mitfahren, müssen ein Sitz sowie ein Gurt tatsächlich auch eingebaut sein.
Kinder im LKW: Auch bei gewerblichen Fahrten erlaubt?
Bei privaten Fahrten, gelten in der Regel die Vorschriften der StVO. Möchten Eltern die Kinder im LKW mitnehmen, wenn sie auf Geschäftsreise sind oder es sich um eine gewerbliche Fahrt handelt, können durchaus weitere Vorschriften greifen.
So sollten sich Eltern immer beim Arbeitgeber versichern, dass eine Mitnahme überhaupt möglich ist.
Denn Vorgaben der Berufsgenossenschaften sowie der EU zum Güterverkehr können eine Mitfahrt aus versicherungs- und arbeitstechnischen Gründen untersagen.
Der Vorgesetzte sollte also immer im Vorfeld informiert werden. Der Vorgesetzte hat das Recht, über die Mitnahme anderer Personen zu entscheiden.
Sind LKW-Fahrer selbstständig, sollten sie sich ebenfalls mit den rechtlichen Grundlagen zur Personenbeförderung im gewerblichen Güterverkehr befassen.
So kann beispielsweise auch das Alter vom Mitfahrer durch Verordnungen festgelegt sein. Ein Beispiel hierfür ist die Verordnung „(EWG) Nr. 3820/85 des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr“, die bestimmte, dass Mitfahrer im Güterverkehr mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Inwieweit Fahrer diese Vorgaben befolgen müssen, sollten sie wie gesagt, vor einer Fahrt abklären.
FAQ: Kinder im LKW mitnehmen
Ja, die StVO verbietet die Mitnahme von Kindern im LKW nicht. Fahrer sollten mit dem Arbeitgeber klären, ob Kinder auf Dienstreisen mitfahren dürfen.
Ja, im LKW gelten die gleichen Vorschriften wie im PKW. Es gilt Anschnallpflicht und Kinder unter 12 Jahren bzw. unter 150 cm dürfen nur mit einem Kindersitz oder einer Sitzerhöhung befördert werden.
Nur wenn die Vorschriften zur Sicherung nicht beachtet werden. Wie hoch die Sanktionen ausfallen können, zeigt die Bußgeldtabelle hier.