Bußgeldkatalog: Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts
Mit dem Bußgeldrechner Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts ermitteln
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts
Auf Land- und Schnellstraßen gilt in aller Regel ein Tempolimit von 100 km/h. Befahren Pkw-Fahrer eine Autobahn, gilt auf einigen Streckenabschnitten die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Eine Übersicht, welche Tempolimit für die jeweiligen Fahrzeugklassen gilt, erhalten Sie hier.
Hier erhalten Sie eine Übersicht der Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog für eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem PKW außerorts. Diese Tabelle zeigt Sanktionen für LKW und Gespanne. Mögliche Bußgelder können zwischen 20 und 700 Euro bzw. zwischen 30 und 700 Euro liegen.
Video: Tempolimits in Deutschland
Geschwindigkeiten außerhalb geschlossener Ortschaften: Diese Begrenzungen gibt es
Üblicherweise dürfen Autofahrer nur so schnell fahren, wie es die entsprechenden Verkehrszeichen angeben. Weiterhin gibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, dass die Geschwindigkeit den aktuellen Straßen-, Verkehrs-, Wetter- und Sichtverhältnissen sowie den Fähigkeiten des Fahrers angepasst werden muss.
Etwas konkreter wird die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts durch die bekannten runden Temposchilder mit dem roten Rand angezeigt. Ist kein solches Schild in Sicht, gilt die grundsätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts und diese richtet sich nach der Art der Straße.
Auf der Landstraße dürfen Sie maximal 100 km/h fahren, auf der Autobahn herrscht Richtgeschwindigkeit (130 km/h). Welche Schilder die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts anzeigen, wie schnell Sie laut StVO fahren dürfen und welche Bußgelder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts drohen, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.
Wo genau ist „außerorts“ und welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt?
Jeder Fahrschüler lernt: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf nicht schneller als 100 km/h gefahren werden. Obwohl die Autobahn auch „außerorts“ ist, dürfen Autofahrer hier wesentlich schneller fahren (Richtgeschwindigkeit 130 km/h).
Im Klartext bedeutet das eine Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts wie folgt:
- Landstraße: 100 km/h
- Schnellstraße: 100 km/h (kann durch Temposchilder erhöht werden)
- Autobahn: 130 km/h (Richtgeschwindigkeit)
Sie sollten allerdings wissen, dass laut § 3 StVO die Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts und außerorts je nach Fahrzeug unterschiedlich sind:
Gilt für folgende Kfz und Straßen | Tempolimit |
---|---|
Sämtliche Kfz innerorts, Kfz mit Schneeketten | 50 km/h |
Kfz über 7,5 t, Kraftomnibusse (mit stehenden Fahrgästen), Kfz mit Anhänger (Ausnahme: Pkw, Lkw oder Wohnmobile bis 3,5 t) | 60 km/h |
Kfz zwischen 3,5 und 7,5 t, Pkw mit Anhänger, Wohnmobile und Lkw bis 3,5 t (mit Anhänger), Omnibusse (auch wenn ein Gepäckanhänger befestigt ist) | 80 km/h |
Kfz bis 3,5 t außerorts, jedoch nicht auf der Autobahn oder Schnellstraße | 100 km/h |
Diese Verkehrszeichen zeigen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften an
Damit Sie erkennen, dass Sie sich außerorts befinden und damit Sie das dortige Tempolimit einhalten können, müssen Sie natürlich nach den entsprechenden Verkehrszeichen Ausschau halten. Entscheidend sind dafür einerseits Ortsschilder, andererseits Verkehrszeichen, die den Beginn einer Bundes- oder Schnellstraße oder der Autobahn markieren. Bauliche Merkmale spielen ebenso eine Rolle.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit
Das Verkehrszeichen Nummer 271 kann die Geschwindigkeit für bestimmte Streckenabschnitte konkret angeben, unabhängig von der allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts.
Richtgeschwindigkeit
Zwar wurden die Verkehrszeichen Nummer 380 und 381 inzwischen ersatzlos gestrichen, allerdings sind noch vorhandene Schilder bis 2022 gültig. Die Streichung bedeutet auch nicht, dass die Richtgeschwindigkeit abgeschafft wurde. Diese ist nicht als absolute Geschwindigkeitsbegrenzung zu verstehen. Allerdings ist aus der Rechtsprechung ersichtlich, dass bei exzessiver Überschreitung der Richtgeschwindigkeit mit Unfallfolge eine Mitschuld oder Mithaftung zugesprochen werden kann.
Bauliche Merkmale und Kraftstraßen
Verfügt eine Straße über mindestens zwei Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) oder Leitlinien (Zeichen 340) oder werden die Fahrbahnen für beide Richtungen durch Mittelstreifen oder bauliche Einrichtungen voneinander getrennt, handelt es sich in der Regel um eine Bundes- oder Kraftstraße (auch Schnellstraße genannt).
Beginn und Ende einer solchen werden durch die Verkehrszeichen Nummer 331.1 und 331.2 markiert. Auch, wenn es sich hierbei nicht um eine Landstraße handelt, gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, sofern nichts anderes angegeben wird.
Ganz ähnlich werden Beginn und Ende der Autobahn durch Verkehrsschilder (Nummern 330.1 und 330.2) angezeigt. Streckenweise herrscht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h, sonst Richtgeschwindigkeit 130 km/h.
Ortsschilder
Der wichtigste Anhaltspunkt dafür, ob Sie sich außerorts oder innerorts befinden, ist die gelbe Ortstafel. Ist diese rot durchgestrichen, sind Sie gerade im Begriff die Ortschaft zu verlassen. Das heißt, Sie befinden sich außerorts, wo die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Regel bei 100 km/h liegt.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts laut StVO
Sämtliche genannte Verkehrszeichen und sonstige Merkmale, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigen, werden unter bestimmten Umständen zweitrangig. Wer auf der Landstraße bei Nebel 100 km/h fährt und aufgrund der schlechten Sicht einen Unfall verursacht, kann durchaus dafür belangt werden, obwohl er sich de facto an die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts gehalten hat.
Dies begründet sich durch § 3 Abs. 1 StVO:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. […]
Weiterhin ergibt sich aus dem Paragrafen, dass die Geschwindigkeit an die Sichtweite angepasst werden muss. Können Sie im Nebel nur etwa 50 Meter weit sehen, dürfen Sie auch nicht schneller fahren als 50 km/h. Auf besonders schmalen Strecken gilt die Hälfte der Sichtweite als Anhaltspunkt für die Geschwindigkeit. Bei 50 Metern Sichtweite wären dies 25 km/h.