Beleidigung im Straßenverkehr: Diese Bußgelder drohen

Hier finden Sie Bußgelder für Beleidigungen im Straßenverkehr von 2024 (basierend auf Urteilen).

TatbestandGeldstrafe*
Verbale Beleidigung
Bekloppter250 EUR
Leck mich!300 EUR
Dumme Kuh300 EUR
Witzbold300 EUR
Blödes Schwein500 EUR
Bei dir piept's wohl!750 EUR
Wichser1.000 EUR
Trottel1.000 EUR
Arschloch1.500 EUR
Idiot1.500 EUR
Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen!1.600 EUR
Schlampe1.900 EUR
Miststück2.500 EUR
Alte Sau2.500 EUR
Beleidigende Gesten
Zunge herausstrecken300 EUR
Vogel zeigen750 EUR
Scheibenwischer-Geste1.000 EUR
Stinkefinger4.000 EUR
Beleidigungen gegenüber Polizisten
Zunge herausstrecken300 EUR
Vogel zeigen1.000 EUR
Bullenschwein1.000 EUR
Wichser1.000 EUR
Trottel1.500 EUR
Schwein2.000 EUR
Stinkefinger4.000 EUR

*Die Strafen können je nach Fall variieren. Einen fest vorgeschriebenen Bußgeldkatalog für Beleidigungen gibt es nicht. Die angegebenen Geldstrafen sind Durchschnittswerte, an denen Sie sich orientieren können.

Weiterführenden Ratgeber zum Thema „Beleidigung“

Video: Beleidigung im Straßenverkehr

Was gilt als Beleidigung im Straßenverkehr? Mehr dazu auch im Video.
Was gilt als Beleidigung im Straßenverkehr? Mehr dazu auch im Video.

Die Beleidigung im Straßenverkehr: Welche Strafe droht?

Der Stinkefinger im Straßenverkehr ist eine schwere Beleidigung und hat ein hohes Bußgeld zur Folge.
Der Stinkefinger im Straßenverkehr ist eine schwere Beleidigung und hat ein hohes Bußgeld zur Folge.

Ist eine Beleidigung eine Straftat? Welche Konsequenzen hat das Mittelfinger-Zeigen im Straßenverkehr? Gibt es einen Bußgeldkatalog für die Beleidigung im Straßenverkehr? Auf all die Fragen gibt es in diesem Ratgeber Antworten.

Sind Beleidigungen Straftaten?

Viele Autofahrer haben sich im Verkehr nicht unter Kontrolle: Fühlt sich jemand ungerecht behandelt – und das kommt im Verkehr oft vor, da sich einige Verkehrsteilnehmer nicht an die Regeln halten – rastet er aus und wird ausfallend. Dass Autofahrer mit einer Beleidigung im Straßenverkehr eine Straftat begehen, wissen die wenigsten.

Nicht selten begegnen Verkehrsteilnehmer rücksichtslosen Autofahrern, die ihre Wut nicht unter Kontrolle haben und beleidigend werden. Sie werfen mit Beschimpfungen um sich oder zeigen den Mittelfinger. Doch die Beleidigung im Straßenverkehr kann sehr kostspielig werden: Mehrere tausend Euro können beleidigende Entgleisungen am Steuer kosten.

Die häufigsten Auslöser für Beleidigungen im Straßenverkehr sind Drängeln, Schneiden und die Missachtung der Vorfahrt. Neben Geldstrafen können Beleidigungen sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

So hoch fallen Strafen für Beleidigungen im Straßenverkehr aus

Sie sollten vor allen im Auto auf Aggressionen verzichten. Sie beleidigen nicht nur andere Verkehrsteilnehmer und müssen ein Bußgeld für die Beleidigung entrichten – Sie gefährden gleichzeitig die Verkehrssicherheit. Indem Sie nicht mehr aufmerksam auf den Verkehr achten, werden Sie zum Risiko.

Wie hoch die Geldstrafe ausfällt, hängt vom Nettoeinkommen des Betroffenen und von den Tatumständen – Zusammenhang, Tonfall, Gericht etc. – ab. Die Höhe des Betrages wird in Tagessätzen bemessen. Meist werden für eine Beleidigung zehn bis dreißig Tagessätze verhängt. Der Tageshöchstsatz beträgt 30.000 Euro laut § 40 Abs. 2 StGB.

Die Strafe für eine Beleidigung im Straßenverkehr kann sehr teuer werden.
Die Strafe für eine Beleidigung im Straßenverkehr kann sehr teuer werden.

Für Wiederholungstäter gelten höhere Strafen. Sie müssen mehr Tagessätze zahlen und mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

Neben der Geld- und Haftstrafe kann auch als Nebenstrafe ein zeitweiliges Fahrverbot verhängt werden. Weiterhin kann es sein, dass Sie dem Geschädigten ein Schmerzensgeld zahlen müssen. Geschädigte können sich wehren, indem sie die Beleidigung im Straßenverkehr anzeigen. Dann erhalten diejenigen, die sich nicht unter Kontrolle hatten nicht nur einen Bußgeldbescheid, sondern auch die Vorladung zum Gericht.

Vor Gericht kann es zu weiteren Kosten kommen. Gerichts- und Anwaltskosten fallen an, die Ihnen für die Anzeige gegen Beleidigung keine Versicherung zahlen wird. Bei vorsätzlichen Taten – und zu denen gehören Beschimpfungen – ist die Rechtsschutzversicherung nicht eintrittspflichtig.

Es gibt für Beleidigungen keinen einheitlichen Strafenkatalog. Daher variiert das Strafmaß für die Beleidigung.

Was ist eine Beleidigung?

Eine im Verkehr getätigte Beleidigung ist nach § 185 StGB (Strafgesetzbuch) eine Straftat und kann eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Zu den Beleidigungen zählen verbale Äußerungen, aber auch Gesten.

Die Beleidigung ist eine vorsätzliche Verletzung der Ehre einer Person durch Kundgebung der Missachtung oder Nichtachtung.

Ist der Strafantrag gestellt und eine Anzeige gegen die Beleidigung erhoben, beginnt das Verfahren. Dies muss innerhalb von drei Monaten geschehen – nach dieser Zeit, ist der Tatbestand verjährt.

Die Beleidigungen lassen sich in leichte und schwere Fälle unterteilen. Auch mit indirekten Beleidigungen wie zum Beispiel „Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen!“ machen Sie sich strafbar. Wird die Beleidigung erwidert (z. B. Selber Idiot!), können Richter nach § 199 StGB beide oder einen der Beteiligten für straffrei erklären.

Seit Februar werden nur noch sicherheitsrelevante Verkehrsverstöße im Fahreignungsregister (FAER) erfasst und mit Punkten bestraft. Beleidigungen sind seither nicht mehr im FAER gespeichert. Dies hat jedoch keine Änderung der Bestrafungen mit Geld- und Haftstrafen zur Folge.

Der Mittelfinger im Straßenverkehr

Der Stinkefinger im Straßenverkehr zählt zu den sehr schweren Beleidigungen, sodass diese Tat besonders teuer werden kann. Überlegen Sie sich also genau, was Sie äußern oder gestikulieren: Die Beleidigung kann eine Anzeige nach sich ziehen und das daraus folgende Bußgeld kann bis zu 4.000 Euro kosten.

Beleidigungen gegenüber Polizeibeamten

Die Beamtenbeleidigung führt oft zu einer Anzeige im Straßenverkehr.
Die Beamtenbeleidigung führt oft zu einer Anzeige im Straßenverkehr.

Besonders vorsichtig sollten Sie sein, wenn Sie Polizisten oder Politessen beleidigen. Da sie die Staatsgewalt verkörpern bedeutet dies, dass Sie gleichzeitig den Staat beleidigen.

Die Polizeibeamten erstatten in diesem Fall meist sofort Anzeige wegen Beleidigung im Straßenverkehr.

Bereits das Duzen eines Polizisten zieht eine Geldstrafe von mehreren Hundert Euro nach sich. Auch das alleinige Zunge herausstrecken kann Sie 300 Euro kosten.

Sogar das Zeigen des Stinkefingers gegen das Objektiv einer Videoüberwachungskamera gilt als öffentliche Beleidigung. Die Beleidigung richtet sich gegen den Beamten, der vorm Monitor sitzt.

Beleidigungen im Ausland

Halten Sie sich auch im Ausland mit Beleidigungen zurück. Jedes Land hat seine eigenen Gesten und zugehörige Bestrafungen, die Ihnen vielleicht nicht immer bekannt sind. Sicher ist jedoch, dass der Stinkefinger weltweit als Beleidigung angesehen wird.

Entspannen Sie!

Atmen Sie durch, bevor Sie andere Verkehrsteilnehmer beleidigen. Sie werden sich ärgern, wenn Sie hunderte oder tausende Euro zahlen, nur weil Sie eine Sekunde nicht nachgedacht haben. Regeln Sie Uneinigkeiten ruhig und sprechen Sie miteinander, ohne sich gegenseitig zu beleidigen.

FAQ – Beleidigung im Straßenverkehr

Was kostet eine Beleidigung?

Die Strafe für eine Beleidigung wird immer individuell festgelegt. Je schwerer die Beleidigung war, desto höher kann die Strafe ausfallen. Geht die Beleidigung mit einer Körperverletzung einher, ist auch eine Freiheitsstrafe möglich.

Stinkefinger zeigen – Was kostet das?

Einem Polizisten den Stinkefinger zu zeigen, kann z. B. 4000 Euro kosten.

Ist das „Vogel-Zeigen“ eine Beleidigung?

Jemandem einen Vogel zu zeigen, kann in Deutschland als Beleidigung gelten und kann z. B. 750 Euro kosten. Gegenüber eines Polizisten kann diese Geste auch z. B. 1000 Euro kosten.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

104 Kommentare zu “Beleidigung im Straßenverkehr: Diese Bußgelder drohen

  1. rick

    Wir wohnen an einer viel befahrenen Straße an der auch unsere Autos stehen. Beim Einsteigen kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen, wenn der Verkehr der von hinten kommt nicht auf die Fahrzeuge warten will die von vorne kommen und auch kein Hindernis bzw. Auto vor sich haben und damit in der Regel auch Vorfahrt.
    Heute ist mal wieder jemand mit ungefähr 30cm Abstand an mir vorbei gerast, ich habe daraufhin mit meiner Hand und meinem Zeigefinger im deutlich zeigen wollen das er weiter rechts vorbeifahren sollte. Er bremst setzt sein Auto bis unseres zurück, steigt aus geht auf uns zu zeigt mir den Stinkefinger wo bei für mich unklar ist ob er meinte ob ich das zu ihm gemacht habe oder er mich meint, meine Frau neben mir bekam Angst und er wolle uns (?) anzeigen. Er hatte auch eine junge Frau oder ein Mädchen bei sich um Auto.
    Für uns stellen sich folgende Fragen 1. Wie ist das mit Aussage gegen Aussage und 2. Macht es Sinn diesen Menschen wegen versuchter Einschüchterung oder Bedrohung anzuzeigen. Weiter er hat sich unser Kennzeichen wohl notiert, wir aber nicht, weil wir völlig Perplex waren.

  2. Birgit

    Hallo,

    ich war heute morgen als Fußgänger unterwegs. An einer Tankstelle stand ein LKW recht weit auf dem Gehweg, so dass ich ca einen Meter auf dem Tankstellengelände gelaufen bin. Es war recht laut, so dass ich das Fahrzeug hinter mir, dass an die Tankstelle fahren wollte nicht gehört habe und bin halt gelaufen. Nach zwei Tanksäulen wurde hinter mir gehupt. Da ich erstmal nicht wußte was los ist habe ich mich umgedreht und bin auf das hupende Auto zugegangen. (keine Geste – ohne Aggression – wusste ja nicht was ist)
    Der Fahrer „erklärte“ mir in rauhem Ton, dass ich gefälligst auf dem Gehweg laufen soll und er bereits beide Zapfsäulen hinter mir herfahren musste (ich nehme an 10 Sekunden). Darauf entgegnete ich: „Sie wissen schon, dass ihr Verhalten ziemlich unverschämt ist?“ habe mich umgedreht und bin in die Bäckerei.
    Als ich aus der Bäckerei raus kam, kam mir der Fahrer im Auto wieder entgegen, machte langsam, zeigte mir den Scheibenwischer und fuhr dann.
    Was macht man mit solchen Personen?

  3. Merlin H.

    Hallo,
    Ich habe letztens im Autoverkehr einem aufdrimglichen auto einen mittelfinger gezeigt da er zu dicht auffährt. Ich serlber saß hinten und war nicht der Fahrer vor dem Mittelfinger gab ich handzeichen das er zurück fahren soll bzw. abstand aufbauen soll was er wiederrum nicht tat. Jetzt hat der fahrer eine Anzeige wegen Ausbremmsen und Mittelfinger zeigen wobei der Mittelfinger auf mich zurück kommt. Da wollte wissen welche strafen kommen Könnten da ich selber erst 16 Jahre bin und nicht wusste wie weit sowas gehen kann das man es als unwissend und kindisch ansieht ist klar aber ob das was abmildert?

  4. Msksksj

    Hallo ich wollte ein parken, blinker wurde gesetzt, doch das nachfolgende Auto hatte max. Einen Abstand von 1,5 Meter zu meinem Auto gelassen und meinte sie koennte nicht mehr zurück fahren da bereits ein Auto hinter ihr war zu dem sie knapp 5 Meter Abstand hatte. Und ich sollee meinen parkvorgang abbrechen den ich frühzeitig angedeutet hatte da ich ja die Straße blockieren wuerde, nach 10 min diskutieren fuhr sie 4 m zurück und ich habe innerhalb einer Minute geparkt.

    Meine Frage wer war in diesem Moment im unrecht?

  5. Anne

    Hey, gerade auf der A7:
    Wir fuhren auf der mittleren Spur, vor uns will ein Auto einscheren & schneidet uns so, dass wir stark bremsen mussten, wir haben darauf hin direkt einmal Lichthupe gemacht & danach auf der linken Spur überholt, die Dame die das Auto fuhr zeigt uns den Stinkefinger & lachte dabei.
    Das Kennzeichen ist notiert, macht es Sinn eine Anzeige zu erstatten?
    Sowohl wir als auch die Dame in dem anderen Auto waren zu zweit, sodass wir beide Zeugen haben.

    Schonmal danke im Voraus für die Antwort!

  6. Andrea

    Hallo liebe Leute,

    leider habe ich mich von Freunden mitreißsen lassen viel zu schnell zu fahren 80 km/h Innerorts um dann noch einen draufzulegen. Und zwar haben wir alle Mittelfinger in den Blitzer gezeigt. Jetzt hab ich total das schlechte gewissen und weiß nicht ob eine Strafanzeige auf mich zu kommt. Ich habe mir bis jetzt noch nie i.was in meinem Leben zuschulden kommen lassen, das war das erste Mal :(

  7. Andy

    Heute ca. 13:40 Uhr…

    Silberner Mercedes, auf der links Abbiegerspur Höhe Avia Ottenau Richtung Gaggenau. Ich gerade aus, rechts an dem silbernen Mercedes innerorts mit 50 km/h vorbeigefahren (nicht überholt nur vorbeigefahren) und habe mich noch rechtzeitig für links abbiegen entschieden. Halte bei der Linksabbiegespur an der roten Ampel an und schaue in den Rückspiegel wer da langsam aber sicher immer dichter auf mich auf fährt.

    Ältere Dame.

    Die Frau zeigt mir den Scheibenwischer und ich winke 👋 freundlich um mich für das Vorbeifahren zu bedanken. Sie zeigt mir zum zweiten Mal den Scheibenwischer. Zückt ihr Handy und tippt. (möglicherweise mein kennzeichnen)

    Ich fahre los weil Ampel 🚦 grün ist und wunder mich wieso manch Menschen so bösartig sein können.

    Was passiert wenn sie mich anzeigt (obwohl ich nichts falsches getan habe)? Bekomme ich für den „Scheibenwischer“ 4000 Euro oder bekommt die Strafe nur der Staat wenn sie bestraft werden würde? Auch das Handy an einer roten Ampel ist nicht so erlaubt.

    LG Andy

  8. Marc

    Guten Tag ,
    Folgender Fall bin gestern in mein Ort rein gefahren (Nachts 23 Uhr ) habe dann an der Starßenseite Ca 15/16 Jährige Mädchen gesehen wo vor mir Plastik Folien auf die Starße geworfen haben sah für mich aus wie Glas weil es geschimmert hat bin dann ausgewichen habe angehalten und in meiner Wut habe ich Hure gesagt zu den MÄDCHEN so jetzt Kamm dann die Mutter raus und ist fast auf mich los gegangen das wäre ne Folie etc. Mir stellt sich dann die Frage wiso schmeist man sowas auf die Straße um 23 Uhr naja aufjedenfall hat sie gesagt sie Zeigt mich an wegen Beleidigung habe mich entschuldigt weil es sah wirklich aus wie Glas und das nicht wenig meine Frage was kann mich in so einem Fall erwarten habe echt keine Lust Tausende von Euro jetzt zu bezahlen weil so kinder so eine scheise gemacht haben wäre dankbar für eine Antwort

    Lg Marc

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marc

      Wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Sie können sich mit den Details Ihres Falles einem Anwalt anvertrauen, der Sie in der Sache beraten kann.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  9. Nussbaum

    Heute hat mich und meine 83 jährige mutter ein junger Mann als blöde Kuh bezeichnet und mir die Faust gezeigt….Grund: ich fuhr aus einem Parkplatz und er wollte oder ist nicht stehen geblieben und ich habe mich erschreckt…die Hand gehoben zum Stop zeigen….das war schon zu viel .

  10. Stefanie

    Hallo, ich hab gestern jemanden den Mittelfinger gezeigt, weil der mich innerorts überholt hatte und vorher ziemlich dicht aufgefahren war. Daraufhin hat derjenige wohl gewendet und ist mir hinterher gefahren. Als ich stehen geblieben bin, hat er hinter mir geparkt mit laufendem Motor, Handy in der Hand und runtergelassenem Fenster. Dann hat er mich in aggressivem Tonfall gefragt, warum ich das gemacht hätte. Ich hab ihm in meinen Augen Fehlverhalten erläutert aber er hat mir gar nicht zugehört und mich stattdessen bedroht und mich persönlich beleidigt. Er hat Kennzeichen und Auto fotografiert. Dazu möchte ich noch erwähnen, dass ich schwanger bin. Welches Vergehen wiegt schwerer?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Stefanie,

      Ihre Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Es steht Ihnen allerdings frei, einen Anwalt einzuschalten und sich von diesem beraten zu lassen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  11. Cengiz

    Guten Tag
    Heute hat mir eine Junge oder etwas ältere Dame Mittelfinger von innen und danach nochmal mit der linken hand aus den Fenster Mittelfinger gezeigt. Da habe ich Ihren Kennzeichen aufgeschrieben. Das blöde ist dass ich Sie nicht genau gesehen habe außer Ihre weiß lackierte Fingernägel. Wo ich eine Anzeige erstattet habe hat der Polizist gesagt das das Fahrzeug auf ein Mann zugelassen ist und das da nichts raus kommt. Hat man da garkeine Chancen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Cengiz,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich für eine genaue Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. Thomas

    Ich bin gestern hinter einer Dame gefahren, sie wollte auf die linke fahrspur wechseln da auf der rechten eine Baustelle und ein Postauto stand. Dabei hat sie den älteren Herren in dem Auto schräg hinter sich wohl nicht gesehen und ihn geschnitten, es kam aber zu keinem Unfall. Das kümmerte den Herren jedoch wenig, er bremste sie kurz vor der Kreuzung stark aus und stieg trotz grüner Ampel und reichlich Verkehr aus klopfte gegen ihre Scheibe und fing an die Dame vor mir lautstark anzuschreien. Da sich hinter uns bereits eine Schlange gebildet hatte haben einige Autofahrer gehupt, wie auch ich, worauf hin der älter Mann mich zornig angesehen hat und mir klar und deutlich den Mittelfinger gezeigt hat und dann dem Rest der wartenden Autofahrer. Die Frau war sichtlich verstört über seine aufbrausende Reaktion nochdazu weil sie sich nicht falsch verhalten hatte wie ich später festgestellt habe das aufgrund der Baustelle neue Markierungen auf der Staße angebracht waren und sie ihre Spur nicht verlassen hatte. Ist ein vermerk bei der Polizei sinnvoll oder nicht? Ich habe zwar Kennzeichen und Beschreibung des Mannes jedoch keinen der das bezeugen kann bzw nicht die Daten der Frau. Ist also der Gang zur Polizei überflüssig oder dennoch ratsam?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Thomas,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  13. Stephan

    Mir hat heute jemand mehrmals den Mittelfinger gezeigt während wir parallel in unseren Autos an der Ampel standen.
    Ich habe ihn dann aus/angelacht und einen Kuss zugeworfen.

    Ich habe einen Zeugen, die anderen waren aber zu dritt.

    Sollte ich das zur Anzeige bringen oder einfach sein lassen?

    Vg
    Stephan

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Stephan,
      ob sich in diesem Fall eine Anzeige lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. Steffen

    Ich wollte eine enge Fahrbahn als Fußgänger passieren. Ich wartete auf dem Bürgersteig unmittelbar vor der Einmündung und sah ein Fahrzeug mit sehr hoher Geschwindigkeit heranrasen, an besagter Einmündung hätte er dem fließenden Verkehr Vorfahrt gewähren müssen. Er bremste sehr stark ab und geriet leicht ins Rutschen. Ich sagte halblaut, dass die Geschwindigkeit ein wenig hoch sei für die Straße. Inwieweit er das verstanden hat, weiß ich nicht. Er pöbelte hinterher „Stop, du Arschloch“. Ich drehte mich kurz um, ging dann aber weiter, weil ich es in der Situation für das Beste hielt. Ich bemerkte nur, wie ein anderer Fußgänger lautstark seine Meinung über die Fahrweise kundtat in Richtung des Fahrers. Nach wenigen Sekunden kehrte ich um, da war der Fahrer nicht mehr vor Ort.

    Hätte ich warten müssen/sollen, in der Hoffnung eines gegenseitigen Zeugnisse, um Anzeige zu erstatten? Ich wollte dem Fahrer in dem Moment „nicht groß meine Aufmerksamkeit schenken“ und hielt es aus Gründen der Deeskalation für angebrachter den Fahrer zu ignorieren. Obwohl es mir jetzt schwerfällt, meine Entscheidung zu bestätigen. Allerdings habe ich doch starke Zweifel, ob die Gerichte in Bremen (Ort des Geschehens) wirksam sanktionieren…

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Steffen,
      grundsätzlich ist eine Anzeige wegen Beleidigungen im Straßenverkehr möglich. Wie erfolgsversprechend diese ist, können wir allerdings nicht einschätzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  15. stefannie

    dass er mir fast hinten reingefahren wäre dann mussten wir beide an einer Ampel anhalten er hat dann die Scheibe runter gekurbelt und habe mich gefragt was mit mir nicht in Ordnung sein warum ich so abgebremst haBe dass wir eine Nötigung gewesen daraufhin habe ich gesagt es ist eine Nötigung dass man hinten so dich drauf fahren muss darauf gab das Eine Wort das andere und dann ist mir rausgerutscht scheiß Kanacke daraufhin ist er ausgestiegen hat mein Nummernschild fotografiert und hat gesagt er fährt jetzt zur Polizei was kann mir jetzt passieren

    1. bussgeld-info.de

      Hallo stefannie,

      sowas lässt sich nicht wirklich festlegen, ist einzelfallabhängig.

      Ihr Team von Bußgeld-info.de

  16. Käthe

    Ja,ich habe dem anderen Fahrer den Mittelfinger gezeigt. Im Nachhinein war es überflüssig, aber in dem Moment war ich wütend.
    Ich war mit meinen beiden Kindern ( 4 ,10) auf dem Weg zurück aus dem Urlaub.
    Ich habe gerade auf der linken Spur überholt, als ich im Rückspiegel den dunklen Wagen mit zwei Insassen ( Mann und Frau) immer näher kommen sah.
    Da ich noch im Überholvorgang war konnte ich auch nicht weg aus der Spur.
    Mein empfinden war, das mir der Wagen zu nah kam ( Mann dunkle Haare Frau blond, das konnte ich erkennen).
    Als ich dann auf die rechte Spur wechseln konnte und der dunkle Kombi mich überholt hat, habe ich den Mittelfinger gezeigt.
    Leider habe ich keine Zeugen für den Vorfall.
    Es tut mir leid wenn der Fahrer sich dadurch angegriffen gefühlt hat.

    Da ich nie im Strassenverkehr auffällig wurde, möchte ich wissen was als nächstes auf mich zukommt

    Danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Käthe,

      für einen Mittelfinger könnten Sie ein Bußgeld von 4.000 Euro bekommen.

      Ihr Bussgeld-info.de

  17. Indigo

    Vor kurzem bekam ich von einer Frau den Stinkefinger bekommen und habe aus Ärger auch mit Stinkefinger geantwortet. Ich möchte Sie anzeigen. Bekomme ich dann auch eine Strafe, obwohl sie damit anfing?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Indigo,

      in der Regel ja – schließlich haben Sie sich ja auch durch die Geste strafbar gemacht.

      Das Team von bussgeld-info.de

  18. Jan

    Hallo,
    Ich habe heute Innerorts einen DPD Wagen, der aus einem Parkplatz fahren wollte aus Nettigkeit vorgelassen. Der Herr hinter mir hat darauf angefangen zu Hupen und mir von hinten Gesten zugeworfen. Ich habe ohne mich umzudrehen Gesten zurück gemacht und mich im Auto laut über ihn aufgeregt, wobei auch eine verbale Beleidigung gefallen ist. Mein Beifahrerfenster war ein Stück weit offen also ist es möglich, dass er es gehört hat. Wäre der Herr im Recht, wenn er Anzeige wegen Beleidigung erstattet? Im Grunde habe ich ja nur auf seine Gesten reagiert.

    1. Jan

      Man muss dazu sagen, dass diese Gesten auf beiden Seiten mit der „Scheibenwischer“ Geste zu vergleichen waren

    2. bussgeld-info.de

      Hallo Jan,

      in solch einem Falle würde ihr Wort gegen das des anderen Mannes stehen. Wie eine solche Sache bewertet werden würde, können wir nicht mit Sicherheit beantworten, da dies Sache der richtenden Instanz ist.

      Das Team von bussgeld-info.de

  19. Teddy

    Ich war im Stress und nach einem langen Schultag genervt mit dem Auto unterwegs, als ein etwa 15-jähriger Junge auf dem Fahrrad (wenn ich mich nicht täusche mit Handy in der Hand), der mich schon längst gesehen hatte, einfach schnitt, indem er ohne Ankündigung auf meine Spur (Gegenspur!) direkt vor mein Auto fuhr. Da ich sehr aufmerksam fahre könnte ich rechtzeitig bremsen, war jedoch ziemlich erschrocken der Junge fuhr einfach weiter und grinste mich auch noch im Vorbeifahren frech an. Ich würde so wütend, dass ich die „Scheibenwischergeste“ machte. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass er mich anzeigt, muss ich mit einer Strafe rechnen?

  20. Stefanie

    Hallo,
    Ich wollte in Peitz aus Richtung Stadt in den Kreisverkehr einfahren und sah erst in letzter Sekunde einen Pkw, der bereits im Kreisverkehr fuhr und musste eine Vollbremsung machen.
    Als ich aus dem Kreisverkehr heraus war und an dem Pkw vorbei fuhr, wegen dem ich die Vollbremsung durchführte hebte sich in der Fahrerseite der Mittelfinger am Fenster. Anschließend sah die Fahrerin noch einmal zu mir rüber. Leider war ich allein im Auto. Lohnt sich dafür eine Anzeige zu erstatten?

    Liebe Grüße

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Stefanie,
      ob sich eine Anzeige lohnt, können wir nicht einschätzen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Ob sich eine Anzeige lohnt, können Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen und das weitere Vorgehen abwägen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. Beatrice

    Guten Abend,
    Ich fuhr auf dem Messedamm in Berlin Richtung Kantstr, als ein schwarzer Audi blinkte und ohne zu gucken einfach fuhr. Ich hatte jedoch gute fünfzig Sachen drauf und wollte keine Vollbremsung machen und hupte um ihn zu warnen. Da kam von Beifahrer des Fahrzeuges der erste Satz: was denn?
    Ich fuhr zum nächsten Auto auf und er war auf der linken Seite auf meiner Höhe. Die Fenster essen immer noch unten. Da kam der nächste Satz: Das was da vorn blinkt , nennt sich blinker du dumme fotze. Daraufhin hab ich mir das Kennzeichen aufgeschrieben . Was bringt mir das, denn ich möchte mich nicht von fremden proletariern als dumme f****hinstellen lassen. Habt ihr einen Rat? Hab auch eine Zeugin. Der Beifahrer des schwarzen Audi natürlich auch seinen Fahrer. Steht da Evtl Aussage gegen Aussage?
    Lg und danke für die Antwort

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Beatrice,

      in dem Fall können Sie eine Anzeige erstatten wegen Beleidigung. Wem ein Richter dann am Ende Glauben schenkt, vermag nicht im Vorfeld eingeschätzt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. Igor

    Hallo! Ich mache mir Sorgen.. gestern war ich auf dem Weg zur Arbeit gewesen, nach der Aitobahn wollte ich an einer T-Kreuzung rechts abbiegen, da ist nur eine Spur. Die Kreuzung ist so, dass ich immer etwas links auf der Straße bleibe, da man sonst entweder auf die andere Spur rausfährt oder mit dem rechten Honterrad auf den Bordstein fährt. Am Stop-Schild stand ich und als ich los fahren wollte, kam von rechts ganz nah zwischen mir und dem Bordstein ein Audi a3? Ich musste abrupt auf die Bremse treten sonst hätte ich ihn erwischt, danach hupte ich 2x kurz. Er fuhr raus und ich dann hinterher. Nach der Zone 30 ist er langsam geblieben und ich beschleunigte und überholte ihn, da die Straße sehr eng ist, so dass es gar keine Markierungen gibt, hupte ich als Warnung EIN Mal und überholte. Nach dem einscheren sah ich nur wie der Typ mir ein Scheinfnwischerzeichen zeigte. Ich fuhr weiter. Im Verlauf der Straße Nächte er paar Male Lichthupe. Später holte er mich ein, machte Lichthupe und ich sah nur, wie seine Beifahrerin mit dem Handy mein Auto fotografierte/ Nahm Video auf. Dann bog er links ab und ich fuhr weiter. Zuerst dachte ich mir nichts und später fiel mir ein, dass er dich irgendwelche Geschichten ausdenken kann und mich wegen irgendetwas anzeigen kann. Wohl gemerkt, von mir kam nie irgendeine mündliche oder gesteneleidigung, ich habe ihn nie ausgebremst oder ähnliches. habe ich in dieser Sotuation was strafbares getan? Danke!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Igor,

      das können wir in diesem Fall leider nicht beurteilen. Warten Sie am besten ab, ob eine Anhörung in Ihrem Briefkasten landet. Im Zweifelsfall können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten.

      Ihr Bussgeld-info Team

    2. Manuel N.

      Hallo meine frage ist ich war mit meinem Kollegen auf der a3 unterwegs mit Firmentransporter.Als wir am überholen waren kam von hinten ein audi a8 und fing sofort an zu drängeln. Wir führen nach dem überholen rechts rüber da kam der audi zeigte uns den Mittelfinger und bremste uns danach noch aus und fuhr davon kennzeichnen haben wir er war alleine wir zu zweit wie können wir vorgehen

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