Bußgeldkatalog: Gegen Kindersitzpflicht verstoßen
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
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Ein Kind ohne Kindersitz im Auto transportiert | 30 | |
Mehrere Kinder ohne Kindersitz im Auto transportiert | 35 | |
Ein Kind ohne jede Sicherung im Auto transportiert (Missachtung der Kindersitz- und Anschnallpflicht) | 60 | 1 |
Mehrere Kinder ohne jede Sicherung im Auto transportiert (Missachtung der Kindersitz- und Anschnallpflicht) | 70 | 1 |
Wenn Menschen Kinder bekommen, verschiebt sich ihr Lebensmittelpunkt spürbar. Bald dreht sich alles um die Kleinen, sei es bei der Ernährung, dem Job oder eben der Verkehrssicherheit. Dabei werden Eltern oft Probleme bewusst, die ihnen noch nie aufgefallen waren. Eines davon wäre zum Beispiel die Frage:
Wie können Kinder im Auto gesichert werden, wenn sie zu klein sind, um allein vom Sicherheitsgurt gehalten zu werden? Die Lösung dieses Problems lieferte der Hersteller Storchenmühle erstmalig 1963, als er den ersten Kindersitz auf den Markt brachte. Die größenausgleichende Sitzschale hat sich so gut durchgesetzt, dass mittlerweile in Deutschland eine Kindersitzpflicht gilt.
Doch bis wann ist ein Kindersitz Pflicht in Deutschland? Für welche Fahrzeuge ist sie gültig? Welche anderen Regeln gelten im Bezug auf die Pflicht vom Kindersitz? Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen.
Inhaltsverzeichnis
Video: Das Wichtigste zur Kindersitzpflicht
Geschichte der Kindersitzpflicht – vom Prototyp zum Isofix
In der Anfangsphase der Automobilgeschichte gab es keine Kindersitze, folglich auch keine Kindersitzpflicht. Die zunehmende Geschwindigkeit der Autos in der Mitte des 20. Jahrhunderts stellte aber eine immer größere Gefahr für Verkehrsteilnehmer dar, die sich zuerst in steigenden Unfallraten und als Folge auch in strikteren Verkehrsvorschriften niederschlugen.
Obwohl die Anschnallpflicht erst in den 70er-Jahren eingeführt werden sollte, hielten ab den 50er Jahren die Sicherheitsgurte Einzug in den deutschen Fahrzeugmarkt. Ein Problem bestand jedoch für Kleinkinder, die aufgrund ihrer geringen Größe durch einen Gurt nicht ausreichend geschützt wurden.
Im Jahr 1963 lieferte der Hersteller Storchenmühle eine Lösung für dieses Problem, indem er mit seinem Modell „Nicki“ den weltweit ersten Kindersitz für das Auto vorstellte. Pflicht war dieser noch nicht. Für den Kindersitz entstand eine Pflicht erst am 1. April 1993. Seitdem besagt § 21 (1a) der StVO:
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden […].
Welche Kindersitz-Typen gibt es?
Seit ihrer Erfindung haben Kindersitze einige Entwicklungen mitgemacht. Im Jahr 1989 wurde der „Reboard“-Sitz eingeführt. Dabei handelt es sich um rückwärtsgerichtete Sitze. Auch hierfür gibt es eine EU-Regelung, die diese mit einer Pflicht belegt. So ist ein Kindersitz rückwärts montiert Pflicht für Babies und Neugeborene, die weniger als 9 Kilogramm wiegen. Experten raten aber dazu, den Reboarder-Kindersitz auch ohne Pflicht bis zum Alter von vier Jahren zu behalten.
Der Grund ist einfach: Im Vergleich zu Erwachsenen haben Kinder einen proportional zum restlichen Körper viel größeren Kopf. Dadurch lastet sehr viel Gewicht auf den schmalen Schultern, das eine enorme Belastung für Nacken und Wirbelsäule darstellt. Wenn Kleinkinder also in einem gewöhnlichen Kindersitz in einen Unfall geraten, kann dies für sie gefährlicher sein als für Erwachsene. In Reboarder-Sitzen wird hingegen der Aufprall gleichmäßig über den Rücken verteilt und damit schonender übertragen.
Im Jahr 2001 wurde das Befestigungssystem Isofix vorgestellt, welches einer sichereren und einfachen Montage des Kindersitzes an den Autositz dient. Zwar besteht keine direkte Kindersitzpflicht, nach der ein Isofix-Sitz zu benutzen ist, allerdings ist das System mittlerweile so weit verbreitet, dass seit 2013 die Halterung verpflichtend in Neuwagen einzubauen ist.
Kindersitzpflicht – ab welchem Alter gilt sie nicht mehr?
Der Kindersitz – bis wann ist er Pflicht? Gemäß § 21 StVO gilt für die Kindersitzpflicht in Deutschland eine Reihe von Kriterien, die erfüllt werden müssen, damit ein Kind unter die Kindersitzregelung fällt:
- Das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet und
- ist kleiner als 150 cm.
- Für das betroffene Fahrzeug besteht eine Anschnallpflicht.
Kinder, die mindestens 12 Jahre alt sind, fallen also nicht mehr unter die Pflicht. Dasselbe gilt für Kinder, die vor Ihrem 12. Geburtstag 1,50 m groß sind. Daneben gelten darüber hinaus Ausnahmefälle, unter denen die Kindersitzpflicht im Auto für bestimmte Kinder vorübergehend verfallen kann.
Ausnahmen von der Kindersitzpflicht
Es gibt einige Fälle, in denen die Kindersitzpflicht auch für kleinere Kinder unter 12 Jahren nicht gilt. Ein Ausnahmefall sind Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen. Somit müssen Kinder in Reisebussen in der Regel keinen Kindersitz benutzen.
Eine weitere Ausnahme von der Kindersitzpflicht besteht für Kinder ab drei Jahren, wenn durch die Rückhalteeinrichtungen anderer Kinder kein Platz mehr ist oder die Befestigung eines zusätzlichen Sitzes aus anderen Gründen nicht möglich ist.
Schließlich besteht außerdem eine Ausnahme für einen Großteil des Personentransports und öffentlichen Nahverkehrs. Dazu zählen Taxen und auch Linienbusse.
DVR-Empfehlungen abseits der Kindersitzpflicht
Ungeachtet der Kindersitzpflicht spricht der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) Empfehlungen für drei verschiedene Stufen der Kindesentwicklung aus.
Die erste Klasse ist laut DVR die Klasse 0+. Dabei handelt es sich um Sitzschalen, die für Kinder bis zu einem Gewicht von 13 Kilo geeignet sind. Diese Schalen sind EU-rechtskonforme Reboarder-Sitze und sind rückwärtsgerichtet.
Die nächste Klasse beschreibt Sitze für Kinder zwischen 9 und 18 kg oder zwischen 9 Monaten und 4 Jahren. Auch der DVR geht davon aus, dass für diese Alters- und Gewichtsgruppe Reboarder-sitze am besten geeignet sind. Eine fast ebenso gute Alternative stellt laut DVR ein Kindersitz mit Tischchen dar, der das Kind abfangen kann.
Die letzte Klasse II/III umfasst Kindersitze für Kinder von 15 bis 36 Kilo oder bis zur Größe von 150 cm, also dem Ende der Kindersitzpflicht. Hier rät der DVR zu Sitzen mit eigener schalenförmiger Lehne, die zusätzlichen Halt geben. Von einfachen Sitzerhöhungen wird abgeraten, da diese bei einem Seitenaufprall keinen Schutz bieten.
ECE-R-Normierung zur besseren Durchsetzung der Kindersitzpflicht
Egal, ob ein Kindersitz vom Typ Reboarder noch Pflicht ist, oder ein anderes Modell benötigt wird, ist es doch notwendig, dass die verschiedenen Typen von Kindersitzen einem Standard unterliegen, der für Kinder möglichst vieler Größen und Proportionen ein Maximum an Sicherheit bietet.
FAQ: Kindersitzpflicht
Werden Kinder im Auto mitfahren, müssen diese in einer geeigneten Rückhalteeinrichtung transportiert werden. Hierbei kann es sich um eine Babyschale oder einen Kindersitz handeln.
Auf einen Kindersitz kann verzichtet werden, wenn das Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat oder eine Körpergröße von 150 cm erreicht hat.
Was der Bußgeldkatalog in einem solchen Fall vorsieht, zeigt diese Bußgeldtabelle.