Bußgeldkatalog: Parken vor Grundstückseinfahrten nach § 12 Abs. 3 StVO
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Parken vor einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt | 65 Euro | 1 |
Parken im Bereich einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt | 10 Euro | |
… mit Behinderung | 15 Euro | |
Parken im Bereich einer Grundstückszufahrt für mehr als 3 Stunden | 20 Euro | |
… mit Behinderung | 30 Euro | |
Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt bei schmaler Fahrbahn | 10 Euro | |
… mit Behinderung | 15 Euro | |
Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt bei schmaler Fahrbahn für mehr als 3 Stunden | 20 Euro | |
… mit Behinderung | 30 Euro | |
Parken an Grundstückseinfahrten mit abgesenktem Bordstein | 10 Euro | |
… mit Behinderung | 15 Euro | |
Parken an Grundstückseinfahrten mit abgesenktem Bordstein für mehr als 3 Stunden | 20 Euro | |
… mit Behinderung | 30 Euro |
Grundstücke bieten nicht nur Wohnraum, sondern auch Fläche zum Parken, die natürlich in erster Linie von den Eigentümern genutzt wird. Bei starkem Parkplatzmangel in der Gegend kann es durchaus vorkommen, dass Fahrzeuge die Ein- und Ausfahrt nicht ausreichend freihalten und damit andere Verkehrsteilnehmer behindern.
Um zu verhindern, dass unbefugte Personen Zufahrten blockieren, hat der Gesetzgeber durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) das Parken vor Grundstücksein- und –ausfahrten für unzulässig erklärt.
Das Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt ist unter bestimmten Umständen genauso verboten. Wann Sie gegenüber einer Einfahrt parken dürfen und wann nicht, erklärt Ihnen dieser Ratgeber. Des Weiteren können Sie obiger Bußgeldtabelle entnehmen, wie tief Sie bei einem solchen Parkverstoß in die Tasche greifen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Das sagt die StVO zum Parken vor & gegenüber von Einfahrten
Das Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt ist nach StVO verboten. Konkret heißt es in § 12 Abs. 3 StVO:
Das Parken ist unzulässig […] vor Grundstücksein- und –ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber […].
Obwohl diese Regelung eigentlich sehr eindeutig ist, gibt es Ausnahmen. Wie im Folgenden noch näher erläutert wird, können beispielsweise Grundstücksbesitzer vor der eigenen Einfahrt Parken, sofern sie dabei nicht gegen weitere Verkehrsregeln verstoßen.
Außerdem lässt die StVO einigen Spielraum, was das Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt angeht. Verboten ist dies nur auf schmalen Straßen. Bleibt also die Frage, wann eine Straße als „schmal“ genug zu bewerten ist, damit dieses Parkverbot angewendet werden kann.
Weil der Gesetzgeber die Auslegung der Rechtsprechung überlassen hat, kann ein maßgebendes Urteil herangezogen werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschied am 25. Februar 1994 folgendermaßen:
Eine Fahrbahn ist im Sinne des § 12 III Nr. 3 StVO dann schmal, wenn die Grundstückseinfahrt oder -ausfahrt wegen eines gegenüber geparkten Fahrzeugs nicht mehr unter nur mäßigem Rangieren möglich ist. Ein einmaliges Rangieren ist dem die Ein- oder Ausfahrt benutzenden Kraftfahrer dabei zumutbar. (Az. Ss (Z) 227/93).
Es muss allerdings betont werden, dass die Rechtsprechung sich bei der Frage, wann eine Straße schmal ist, nicht einig ist. Beispielsweise hielt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Regelung in § 12 StVO für teilweise unwirksam. Den Richtern zufolge sei die Formulierung zu unklar (Az: 5 S 1044/15).
Wie viel Abstand beim Parken eingehalten werden muss, erfahren Sie in diesem Video:
Parken vor eigener Einfahrt – auch nicht immer erlaubt!
Können Sie einen Strafzettel für das Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt erhalten, obwohl es sich um Ihr eigenes Grundstück handelt? Das Parkverbot dient in erster Linie dem Schutz des Berechtigten (hier: Grundstückseigentümer). Nutzen nur Sie die Einfahrt, dürfen Sie Ihren Pkw auch davor abstellen, ohne Andere dabei zu behindern.
Wenn Sie Besuch erwarten, dürfen Sie auch diesem das Parken vor Ihrer Garageneinfahrt oder Grundstückszufahrt gestatten. Eine uneingeschränkte Parkerlaubnis haben allerdings selbst Grundstücksbesitzer nicht.
Bedeutet das Parken vor der eigenen Einfahrt gleichzeitig ein Parken gegenüber einer fremden Grundstückseinfahrt, ist es verboten. Das ist beispielsweise der Fall, wenn in einer schmalen Straße zwei Grundstückseinfahrten einander gegenüber liegen.
Des Weiteren dürfen Sie in der Regel nicht vor der eigenen Grundstückseinfahrt parken, wenn sich davor ein Gehweg mit abgesenktem Bordstein befindet. Dieses Verbot soll nicht nur die eigene Einfahrt freihalten, sondern Verkehrsteilnehmer schützen, die auf den abgesenkten Bordstein angewiesen sind, um den Gehweg nutzen zu können (z. B. Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen).
Parken vor privaten Grundstücksein- und –ausfahrten verhindern
Natürlich ist es ärgerlich, wenn andere Fahrzeuge so dicht an Ihrem Grundstück stehen, dass Sie dieses mit Ihrem Pkw nicht mehr verlassen können. Wer auf diese Weise zugeparkt wurde, möchte dann gerne sofort zum Telefon greifen und den Abschleppdienst rufen. Das ist allerdings nicht ganz unproblematisch.
Wie bereits erklärt, ist das Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt nur auf schmalen Straßen verboten. Wer hier vorschnell abschleppen lässt, bleibt möglicherweise selbst auf den Kosten für diesen Service sitzen, wenn am Ende ein Gericht urteilt, dass die Voraussetzungen für § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO nicht erfüllt waren.
Weil es sich bei der Straße vor der Grundstückseinfahrt in der Regel um den öffentlichen Verkehrsraum handelt, sind Polizei und Ordnungsamt Ihre ersten Ansprechpartner. Kommt der Abschleppdienst dann im Auftrag der Behörde, muss die Kosten der Falschparker tragen.
Gilt das Schild „Ausfahrt freihalten“ auch gegenüber?
Es steht Ihnen frei, auf Ihrem Privatgrundstück ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Einfahrt freihalten (auch gegenüber)“ anzubringen. Wichtig ist, dass das Schild von amtlich gekennzeichneten Schildern unterschieden werden kann, da dies andernfalls gegen § 33 Abs. 2 StVO (Verkehrsbeeinträchtigungen) verstoßen würde.
Allerdings können Sie damit nicht unbedingt das Parken gegenüber der Grundstückseinfahrt verhindern. Anbringen dürfen Sie ein nicht-amtliches Hinweisschild nur auf Ihrem Privatgrund. Gültigkeit hat dies aber in der Regel nicht.
Die amtliche Kennung ist Ihnen vielleicht von Feuerwehrzufahrten geläufig. Vor diesen (amtlichen) Schildern herrscht absolutes Halteverbot. Ignorieren Sie es, müssen Sie mit 65 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Parken vor Einfahrten mit ausreichendem Abstand
Bei akutem Parkplatzmangel debattiert mancher Autofahrer mit sich selbst, ob das eigene Kfz nicht doch noch in der Nähe der Einfahrt Platz hat. Selbst, wenn es ein wenig in den Zufahrtsbereich hineinragt, kommen andere Autos doch sicherlich noch gut daran vorbei – oder?
Damit Sie keiner Fehleinschätzung erliegen und am Ende doch ein Bußgeld riskieren, sollten Sie ausreichend Abstand zur Grundstückseinfahrt halten. Etwa drei bis fünf Meter sollten Fahrzeuge zur Zufahrt wahren, sodass ein Fahrzeug, das vom Grundstück fährt, problemlos zwischen den parkenden Fahrzeugen hindurch fahren kann. Dies gilt gleichermaßen für schmale und breite Grundstückseinfahrten.
Gesetzlich ist dieser Abstand – im Gegenteil zum Parken an Kreuzungen und Einmündungen – nicht geregelt.
FAQ: Parken gegenüber Grundstückseinfahrten
Das ist nicht erlaubt, wenn die Fahrbahn sehr schmal ist und Autos die Einfahrt nicht mehr nutzen könnten. Welches Bußgeld hierfür droht, erfahren Sie hier.
Zunächst sollten Sie warten, ob der Fahrer des Wagens zurückkehrt. Dauert es länger, erklären wir Ihnen hier, was Sie tun können.
Grundsätzlich ja, allerdings nur, wenn dabei nicht andere Regeln zum Parken missachtet werden (z. B. ordnungswidriges Parken vor abgesenktem Bordstein).
Habe eine beschwerliche Bergauffahrt um zu meinem Parkplatz der zur Wohnung gehört zu kommen, raus kann ich zu 99% nur rückwärts, was noch beschwerlicher ist. Es parkt grundsätzlich gegenüber der Ein/Ausfahrt zwar eine Bewohnerin des Mietshauses,aber da alles sehr eng etc. ist frage ich was kann man tun wenn Ordnungsamt manipuliert wird? Es ist zum verzweifeln.
Wenn kein Parkverbotsschild an einem
wendehammer steht und dort ständig Autos parken, wie weiß ich dann als Besucher, an welchem Tag die Müllabfuhr den gesamten Wendehammer benötigt und man nicht parken darf? Wäre die Stadt nicht verpflichtet ein Parkverbotsschild aufzustellen, welches den Tag ausweist, an dem das Verbot besteht?
Darf mein Vater wo unserem
Eigenen Grundstück parken wenn er eine behinderten Ausweis hat mit 100%
Darf ich gegenüber einer Grundstückseinfahrt parken?
Das ist nicht erlaubt, wenn die Fahrbahn sehr schmal ist und Autos die Einfahrt nicht mehr nutzen könnten…
Meine Frage: Wenn die Fahrbahn sehr schmal ist, was heißt sehr schmal?
Wie ist der Parkplatz auf Privatgrund vor dem Privathaus einzustufen, der über den Gehweg zu erreichen ist und waagerecht zur öffentlichen Straße angelegt ist? Ist das eine Grundstücksein- bzw. -ausfahrt? Wenn diesem Parkplatz gegenüber geparkt wird, ist ein rückwärtiges Ausparken aufgrund der schmalen Straße nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich.