Außerortsstraßen werden umgangssprachlich als Landstraßen bezeichnet, da sie außerhalb geschlossener Ortschaften über Land führen und so Regionen miteinander verbinden. Wie auf allen Straßen in Deutschland ist auch für die Landstraße eine zulässige Geschwindigkeit vorgeschrieben. Halten sich Verkehrsteilnehmer nicht an diese Vorgaben, kann das neben einem Bußgeld im schlimmsten Fall auch einen Unfall zur Folge haben.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Geschwindigkeit auf der Landstraße
Ja, geben keine Verkehrszeichen eine Geschwindigkeit vor, gelten die allgemeinen Regelungen der StVO. Diese bestimmen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Landstraße.
Je nachdem mit welchem Fahrzeug gefahren wird, liegt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße zwischen 60 km/h und 100 km/h.
Sind Fahrer auf der Landstraße zu schnell, können neben einem Bußgeld von 20 bis 700 Euro auch Punkte und ein Fahrverbot drohen. Wann welche Sanktionen möglich sind, zeigt die Tabelle hier.
Vorgaben für die Geschwindigkeit auf der Landstraße
Bevor geklärt werden kann, für wen auf der Landstraße welche Geschwindigkeit gilt, ist es wichtig zu wissen, wann sich Verkehrsteilnehmer auf einer solchen befinden. Üblicherweise handelt es sich bei einer Landstraße, wie bereits erwähnt, um eine verkehrstechnische Verbindung, die außerhalb geschlossener Ortschaften besteht. In der Regel verbinden Landstraßen in Deutschland Regionen über Landkreise oder kreisfreie Städte hinaus.
In der Bedeutung ist eine solche Straße meist als niederrangiger anzusehen als eine Bundesstraße. Zudem ist sie meist so angelegt, dass sie pro Fahrtrichtung jeweils eine Fahrspur besitzt. Eine Landstraße ist jedoch nicht so ausgebaut wie Autobahnen oder autobahnähnlich Straßen, sodass in der Regel auf einer Landstraße eine andere Geschwindigkeit zu beachten ist.
In Deutschland wird eine Landstraße durch eine L sowie eine zugeordnete Nummer bezeichnet, was nicht nur die Orientierung erleichtert, sondern auch dazu dient die Straßen in das Straßennetz einzubinden. Die rechtliche Grundlage für die Vorschriften bezüglich der Geschwindigkeit auf Landstraßen bildet die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die hier definierten grundlegenden Regelungen zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr sind für alle Verkehrsteilnehmer bindend – müssen also verpflichtend befolgt werden.
§ 3 Abs.3 StVO besagt bezüglich der auf einer Landstraße zulässigen Geschwindigkeit Folgendes:
3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
[…] 2. außerhalb geschlossener Ortschaften
[…]
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb) Personenkraftwagen mit Anhänger, […]
80 km/h,
[…]
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, […]
60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h. […]
Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen liegt also zwischen 60 km/h und 100 km/h. Entscheidend ist, ob Verkehrsteilnehmer mit einem PKW, einem Gespann oder einem LKW unterwegs sind. Diese Vorgaben gelten immer dann, wenn das Tempo nicht durch Verkehrsschilder vorgeschrieben ist.
Darüber hinaus muss das Tempo immer den äußeren Bedingungen angepasst sein. Ist es beispielsweise glatt oder nebelig, ist für die Landstraße die vergebene Höchstgeschwindigkeit weiterhin gültig, die Fahrweise muss jedoch so reguliert werden, dass keine Gefährdung besteht. Daher ist im oben genannten Paragraphen auch die Vorgabe „unter günstigen Umständen“ enthalten.
Eine Richtgeschwindigkeit für die Landstraße ist nicht definiert, die Vorgaben sind als verpflichtend zu beachten und nicht wie auf der Autobahn als Empfehlung zu sehen. Missachten Fahrer im PKW oder LKW die zulässige Geschwindigkeit auf der Landstraße, drohen neben Bußgeldern und Punkten auch Fahrverbote.
Besondere Vorgaben: Höchstgeschwindigkeit für LKW auf der Landstraße
Da bei einer größeren Masse sich das Fahrverhalten verändert und der Bremsweg verlängert, gelten hier geringere Höchstgeschwindigkeiten. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 t und 7,5 t ist auf der Landstraße eine Geschwindigkeit von maximal 80 km/h festgelegt. Ebenfalls 80 km/h fahren, dürfen Kraftomnibusse sowie PKW, LKW oder Wohnmobile bis zu 3,5, die einen Anhänger ziehen.
Haben LKW ein zulässiges Gesamtgewicht von über 7,5 t müssen sie sich auf der Landstraße an eine Geschwindigkeit von maximal 60 km/h halten. Das gilt auch für Busse, die Fahrgäste befördern, für die keine Sitzplätze vorhanden sind.
Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Landstraße
Wie zuvor beschrieben, müssen Verkehrsteilnehmer, die auf der Landstraße die vorgeschriebene Geschwindigkeit missachten, mit Konsequenzen rechnen. Die Sanktionen werden gemäß dem Bußgeldkatalog verhängt und sind vom gefahrenen Tempo abhängig. Grundsätzlich müssen Temposünder, wie erwähnt, mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten rechnen. Je gravierender die Geschwindigkeitsüberschreitung ist, desto höher fallen die Sanktionen aus.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist bei einer Geschwindigkeitsübertretung eher nicht üblich. Sind Fahrer auf der Landstraße mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs droht also „nur“ ein Fahrverbot. Wie lange dann der Führerschein abgegeben werden muss, ist, wie auch die Höhe des Bußgeldes, von der gefahrenen Geschwindigkeit abhängig.