Lesen Sie in der Tabelle aus dem Bußgeldkatalog Fahrrad 2024, welche Strafen drohen, wenn Sie einen Fahrradunfall verursachen. Ob Rotlichtverstoß, fehlende Beleuchtung oder andere Unfallursachen: Es drohen hohe Bußgelder und teilweise sogar 1 Punkt in Flensburg.
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Fahrradunfall wegen fehlender Beleuchtung | 35 EUR | |
Fahrradunfall in Folge eines Rotlichtverstoßes | 120 EUR | 1 |
Fahrradunfall in Folge eines Rotlichtverstoßes - die Ampel zeigte bereits länger als eine Sekunde rot | 180 EUR | 1 |
Fahrradunfall wegen Missachtung des Verbots der Einfahrt | 35 EUR | |
Fahrradunfall in Folge der Nichtbenutzung eines beschilderten Radwegs | 35 EUR | |
Fahrradunfall wegen des Befahrens eines beschilderten Radwegs in die falsche Richtung | 35 EUR | |
Fahrradunfall wegen der Missachtung des Rechtsfahrgebots | 30 EUR |
Weitere Verwarngelder nach einem Unfall finden Sie in unserem Ratgeber: Verwarnungsgeld nach einem Unfall: Wann wird dieses fällig?
Mit dem Fahrrad unterwegs: Der Unfall im Straßenverkehr
Inhaltsverzeichnis
Jeder vorsichtige Radfahrer kann in einen Fahrradunfall verwickelt werden – ob schuldig oder unschuldig. Es gilt für jeden Fahrradfahrer, sich an die Verkehrsregeln zu halten und Rücksicht auf alle Verkehrsteilnehmer zu nehmen. Beachten Sie die rote Ampel, biegen Sie vorschriftsgemäß ab und fahren Sie mit einem verkehrssicheren Fahrrad. Achten Sie auf gut funktionierende Bremsen und die richtige Fahrradbeleuchtung.
Ein Unfall mit dem Fahrrad kann ein Alleinunfall sein, bei dem kein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist oder ein Unfall mit anderen Beteiligten wie PKW, LKW und Fußgänger. Fahrradunfälle sind keine Seltenheit und es gibt eine große Dunkelziffer, die der Polizei nicht bekannt ist.
Ursachen für Alleinunfälle sind u. a. das Fahren unter Alkoholeinfluss, Unachtsamkeit, technische Mängel am Rad oder Fahrbahnschäden. Eine Ursache bei Unfällen mit anderen Beteiligten ist der tote Winkel. Wenn Autofahrer rechts abbiegen, übersehen sie oft Fahrradfahrer, die geradeaus weiterfahren und Vorfahrt haben, da sie den Schulterblick vergessen.
Auch wenn Radfahrer nah an parkenden Autos fahren und Autofahrer ohne nach hinten zu schauen die Tür öffnen, kann ein Unfall mit dem Fahrrad resultieren. Um dies zu vermeiden, sollten Radfahrer einen ausreichenden Abstand zu Autos einhalten – natürlich ohne sich dabei selbst zu gefährden.
So können Sie Fahrradunfälle vermeiden
Fahren Sie immer achtsam und fahren Sie vor allem bei Straßenbahnschienen, Kopfsteinpflaster oder Schlaglöchern vorsichtig. Eine gut funktionierende Fahrradbeleuchtung kann verhindern, dass Autofahrer Sie übersehen. Nutzen Sie immer den für Sie vorgesehen Radweg und fahren Sie nicht auf dem Gehweg.
Außerdem empfehlen wir Ihnen, obwohl es keine Helmpflicht gibt, immer einen Helm zu tragen. Ein Fahrradunfall ohne Helm kann schwerwiegende Folgen haben, da Radfahrer in den meisten Fällen auf den Kopf fallen. Oft stehen Betroffene unter Schock und bemerken ihre Verletzungen nicht sofort.
Seit kurzem gibt es einen Fahrrad-Airbag auf dem Markt, der Kopf und Hals bei einem Aufprall schützt. Sie können den Airbag als Alternative zum Helm nutzen. Er wird wie ein Kragen um den Hals getragen. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, bläst er sich auf und umschließt den ganzen Kopf.
Autofahrer können mit einer vorausschauenden Fahrweise einen Unfall mit dem Radfahrer vermeiden. Sie sollten immer einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu Fahrradfahrern halten und beim Abbiegen Rücksicht auf Radfahrer nehmen.
So handeln Sie bei einem Fahrradunfall
Sichern Sie den Unfallort und alarmieren Sie Rettungskräfte. Teilen Sie am Telefon den Unfallhergang mit und nennen Sie den genauen Unfallort. Leisten Sie, wenn Sie nicht selbst verletzt sind, Erste Hilfe. Die Polizei sichert am Unfallort Beweise und nimmt die Personalien aller Beteiligten auf.
Unterlassene Hilfeleistung und Unfallflucht sind schwerwiegende Vergehen, mit denen Sie sich strafbar machen.
Ist Ihnen etwas passiert und sind Sie unschuldig, können Sie für den Fahrradunfall Schmerzensgeld verlangen. Sind beide Seiten schuldig, wird der Schaden entsprechend aufgeteilt. In jedem Fall können Sie sich diesbezüglich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Er hilft Ihnen, Ihre Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen.
FAQ: Fahrradunfall
Radfahrer werden im Verkehr leicht übersehen und geraten an Kreuzungen schnell in den toten Winkel von PKW- und LKW-Fahrern. Fahrradfahrer tragen ein (Mit-)Verschulden, wenn sie aufgrund unzureichender Beleuchtung übersehen werden oder sich selbst nicht an die Regeln der StVO halten.
Für alle Verkehrsteilnehmer gilt gegenseitige Rücksichtnahme – auch für Radfahrer. Was Sie tun können, um einen Unfall zu vermeiden, lesen Sie hier.
Mögliche Sanktionen finden Sie in der obigen Bußgeldtabelle.
Radfahrer auf dem Bürgersteig