Feuerwehrzufahrt: Ist das Freihalten gesetzlich vorgeschrieben?

Jeder möchte, dass ihm in einem Notfall schnellstmöglich geholfen wird. In einigen Situationen haben es Betroffene manchmal selbst in der Hand, wie schnell sie die Hilfe erreichen kann. Eine Feuerwehrzufahrt soll in der Regel sicherstellen, dass ein schnelles Eingreifen möglich ist. Vorgaben bezüglich des Verhaltens gehören zu den Regelungen der Straßennutzung. Missachten Autofahrer eindeutige Hinweise und Anordnungen, wird dies gemäß des Bußgeldkatalogs geahndet.

VerstoßBußgeldPunkte
Unberechtigt in/vor amtlicher Feuerwehrzufahrt gehalten20 EUR
... dadurch Rettungsfahrzeuge behindert35 EUR
Unberechtigt in/vor amtlicher Feuerwehrzufahrt geparkt55 EUR
... dadurch Rettungsfahrzeuge behindert100 EUR1

Aufgaben einer Feuerwehrzufahrt

Halteverbot oder Parkverbot:  "Feuerwehrzufahrt" auf einem Verkehrszeichen bedeutet in der Regel beides.
Halteverbot oder Parkverbot: „Feuerwehrzufahrt“ auf einem Verkehrszeichen bedeutet in der Regel beides.

Das Schild mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt nach StVO“ und dem oftmals auch zusätzlich angezeigten Feuerwehrauto ist den meisten Autofahrern ein Begriff. Sie wissen in der Regel, dass diese Ein- und Ausfahrten dazu dienen, den Rettungskräften den Zugang zu ermöglichen. Dennoch kommen oft Fragen, wie „Herrscht in einer Feuerwehrzufahrt ein totales Halteverbot?“ oder „Was ist zu tun, wenn die Feuerwehrzufahrt zugeparkt ist?“, auf.

Viele wissen nicht, unter welchen Voraussetzungen, sie eine Feuerwehreinfahrt bzw. Feuerwehrausfahrt freihalten müssen oder welche Verkehrszeichen in diesem Zusammenhang überhaupt gültig sind. Bevor der Ratgeber die gesetzlichen Aspekte erläutert, soll im folgenden Abschnitt jedoch kurz darauf eingegangen werden, was eine sogenannte Feuerwehrzufahrt überhaupt ist.

Grundsätzlich dient die sogenannte Feuerwehrzufahrt Rettungskräften einen Zugang zu öffentlichen oder privaten Objekten zu ermöglichen. Aus diesem Zweck muss er ständig freigehalten werden. Die Zufahrt muss so dimensioniert sein, dass Rettungsfahrzeuge diese passieren können und so über diese beispielsweise zu hintergelagerten Objekten oder Innenhöfen gelangen.

Das Schild "Feuerwehrzufahrt Halteverbot nach StVO" muss amtlich gekennzeichnet sein.
Das Schild „Feuerwehrzufahrt Halteverbot nach StVO“ muss amtlich gekennzeichnet sein.

Meist ist zudem auch festgelegt, dass die Fläche der Zufahrt befestigt und mit einer öffentlichen Verkehrsfläche verbunden sein muss. Grundstücksein- und -ausfahrten sind daher für eine solche Zufahrt oft am besten geeignet. Auch Tordurchgänge sowie der weitere Verlauf des Grundstücks zählen oft zur Fläche einer Feuerwehrzufahrt.

Welche Vorschriften in den Ländern im Einzelnen gelten, kann meist bei den zuständigen Branddirektionen, der Feuerwehr und auch dem Bauamt erfragt werden.

StVO: Ist die Feuerwehrzufahrt hier definiert?

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Feuerwehrzufahrt nicht explizit definiert, allerdings wird sie in § 12 StVO benannt. Die hier festgelegten Regelungen kommen daher zur Anwendung, wenn eine Zufahrt ausgewiesen wurde. In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass die Feuerwehrzufahrt amtlich gekennzeichnet sein muss. Denn nur dann kommen die Vorgaben der StVO zum Tragen.

Das bedeutet, dass jede Gemeinde entscheidet, welche Zufahrten amtlich ausgewiesen werden. Sind diese nur privat gekennzeichnet, reicht das in der Regel nicht aus, um die Vorschriften der StVO durchsetzen zu können. Darüber hinaus müssen auch die angebrachten Verkehrszeichen, die eine Feuerwehrzufahrt ausweisen sollten, den jeweiligen Vorgaben der Gemeinden entsprechen.

Üblicherweise handelt es sich bei den Zufahrten an öffentlichen Gebäuden immer um eine amtlich angeordnete, da für diese meist eine Pflicht besteht, eine Feuerwehrzufahrt zu gewährleisten. Möchten private Gebäudeeigentümer eine Zufahrt kennzeichnen lassen, müssen sie dies in der Regel beim Gemeinderat bzw. den Bauämtern beantragen.

Welches Schild ordnet die Feuerwehrzufahrt an?

Auch das Parken gegenüber einer Feuerwehrzufahrt kann untersagt sein.
Auch das Parken gegenüber einer Feuerwehrzufahrt kann untersagt sein.

Die Anforderungen an Feuerwehrzufahrten ist Ländersache, die Kennzeichnung dieser Flächen liegt in den Händen der Gemeinden. Das heißt, bei der Ausweisung einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt kann das Schild von Bundesland zu Bundesland sowie von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich aussehen.

So kann das Schild zum Beispiel „Feuerwehrzufahrt freihalten“ nur in Schriftform aufweisen oder mit einem Bild bzw. Piktogramm ergänzt sein.

Auch kann es sich um eine Halteverbotsschild handelt, welches einen Zusatz wie beispielsweise „Feuerwehrzufahrt nach StVO“ erhält. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Die Verkehrszeichen müssen jedoch immer mit dem amtlichen Siegel der jeweiligen Gemeinde versehen sein.

Halten und Parken vor der Feuerwehrzufahrt

Handelt es sich um eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt, führt das Zuparken in der Regel zu einem Bußgeld. Denn die StVO stellt hier im oben erwähnten § 12 eindeutige Regelungen auf. Das Halten und Parken in der Feuerwehrzufahrt bzw. vor einer solchen ist in diesen Fall untersagt. Dies gilt üblicherweise für die Fläche, die als Zufahrt gekennzeichnet ist.


§ 12 StVO legt bezüglichen dem Parken und Halten in einer Feuerwehrzufahrt Folgendes fest:

(1) Das Halten ist unzulässig […]
vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

Ist das Halten also untersagt, sollte klar sein, dass Autofahrer in einer Feuerwehrzufahrt auch nicht parken dürfen. Darüber hinaus kann, wenn der öffentliche Verkehrsraum sehr eng oder viel befahren ist, auch im Gebiet um eine Feuerwehrzufahrt herum ein Parkverbot angeordnet werden. Dies soll in der Regel den Zugang der Rettungskräfte zur eigentlichen Zufahrt gewährleisten.

Sanktionen für Verstöße um und in der Feuerwehrzufahrt

Feuerwehrzufahrt: Abschleppen kann eine Sanktion sein, wenn Autos widerrechtlich abgestellt sind.
Feuerwehrzufahrt: Abschleppen kann eine Sanktion sein, wenn Autos widerrechtlich abgestellt sind.

Wer eine Feuerwehrzufahrt zustellt und so Rettungskräfte behindert, verzögert nicht nur den Beginn von Hilfsmaßnahmen, sondern gefährdet mitunter auch Leben. Allerdings werden diese Verstöße gegen Vorschriften der StVO zum Parken und Halten als Ordnungswidrigkeit geahndet. In dem Sinne bedeutet, vor einer Feuerwehrzufahrt zu parken, keine Strafe, sondern eine Sanktion in Form eines Bußgeldes. Zudem kann durchaus auch ein Punkt in Flensburg möglich sein.

Wie hoch die Sanktionen ausfallen, hängt davon ab, wie lange das Fahrzeug unberechtigterweise in der Feuerwehrzufahrt abgestellt war. Handelt es sich lediglich um ein kurzes Halten, bei dem der Fahrer das Auto nicht verlässt, kann ein Verwarngeld von 20 Euro die Folge sein. Wird das Fahrzeug jedoch länger als drei Minuten nicht bewegt und verlässt der Fahrer dieses zudem auch, wird ein Bußgeld von 55 Euro für widerrechtliches Parken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt fällig. Bei einer Behinderung sind es dann 100 Euro plus einem Punkt in Flensburg.

Autofahrer sollten auch darauf gefasst sein, dass ihr Fahrzeug abgeschleppt werden kann. Dann bedeutet das Parken vor einer Feuerwehrzufahrt neben dem Bußgeld auch zusätzliche Kosten für das Abschleppen bzw. das Umsetzen des Autos.

FAQ: Feuerwehrzufahrt

Wann handelt es sich um eine Feuerwehrzufahrt?

Ist die Zufahrt amtlich ausgeschildert, gelten die Regelungen aus § 12 StVO. Ohne amtliche Kennzeichnung, liegt in der Regel keine offizielle Feuerwehrzufahrt vor.

Wer weist eine Feuerwehrzufahrt aus?

Wie eine Feuerwehrzufahrt gebaut sein muss, ist durch die einzelnen Bundesländer definiert. Diese durch ein Verkehrszeichen ausweisen, können die zuständigen Straßenverkehrsämter bzw. die jeweilige Gemeinde.

Wie werden Verstöße in einer Feuerwehrzufahrt geahndet?

Sie müssen mit Bußgeldern zwischen 20 und 100 Euro rechnen. Wann welche Bußgelder für Verkehrsteilnehmer greifen, zeigt die Bußgeldtabelle hier.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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3 Kommentare zu “Feuerwehrzufahrt: Ist das Freihalten gesetzlich vorgeschrieben?

  1. M Kannegießer

    Wenn ein Feuerwehrverbotsschild an der Straße steht, muß dort auch eine Feuerwehrzufahrt sein?
    Die Feuerwehr wurde vor Jahren außerorts verlegt, nur das Feuerwehrverbotsschild blieb weiterhin stehen (wo früher Feuerwehr war)! Es werden dort Strafzettel mit 55 – € Bußgeld verteilt! Ist das rechtens? Bitte schnelle Antwort, danke
    Mit freundlichem Gruß
    M. Kannegießer

  2. Rolf L

    Ich habe kurz in der Feuerwehr Einfahrt zum Krankenhaus gehalten um einen Bihinderten ins Krankenhaus gebracht . Nun habe ich ein Protokoll erhalten muss ich dieses nun zahlen ?

  3. Krebs

    Hallo, darf ein Mobiler Blitzer in einer Feuerwehrzufahrt stehen und sein Amt vorführen?

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