Fahren ohne Zulassung: Welches Bußgeld droht?

Fahren ohne Zulassung: Was laut Bußgeldkatalog auf Sie wartet, wenn Sie ein Fahrzeug ohne Zulassung im Straßenverkehr führen, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.

VerstoßBußgeldPunkte
Nicht zugelassenes Fahrzeug im Straßenverkehr geführt70 €1
Zugelassen oder angeordnet, dass ein nicht zugelassenes Fahrzeug im Straßenverkehr geführt wurde70 €

Fahren mit nicht zugelassenem Fahrzeug: Verstoß im Straßenverkehr

Ein Auto oder Anhänger ohne Zulassung zu fahren, kann Sanktionen nach sich ziehen.
Ein Auto oder Anhänger ohne Zulassung zu fahren, kann Sanktionen nach sich ziehen.

Jedes Fahrzeug, das am Straßenverkehr teilnimmt, muss vorher von einer Kfz-Zulassungsstelle zugelassen werden. Wurde ein Fahrzeug nicht angemeldet, aber dennoch im Straßenverkehr geführt, gilt dies als Verstoß gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Solch ein Verstoß liegt zum Beispiel in folgenden Fällen vor:

  • Ein neues Fahrzeug wurde bisher noch nicht durch eine Kfz-Zulassungsbehörde zugelassen.
  • Das Kfz ist für den entsprechenden Zeitraum nicht zugelassen. Es verfügt also nur über ein Saisonkennzeichen.
  • Die Zulassung des Fahrzeugs ist bereits abgelaufen. Dies kann bei einem Kurzzeitkennzeichen der Fall sein, welches nur vorübergehend gilt.
  • Der TÜV des Fahrzeugs ist abgelaufen. Die Hauptuntersuchung wurde nicht rechtzeitig durchgeführt.

Fahren Sie mit einem Anhänger ohne Zulassung, kann auch das Sanktionen nach sich ziehen. Es gilt außerdem, dass nicht nur das Fahren ohne Zulassung eine Strafe zur Folge haben kann, sondern auch die Anordnung zum Fahren mit nicht zugelassenem Auto.

Fahren ohne Zulassung und Versicherung

Strafe fürs Fahren ohne Kfz-Zulassung: Ist die Zulassung nicht vorzeigbar, kann ein Verwarngeld die Folge sein.
Strafe fürs Fahren ohne Kfz-Zulassung: Ist die Zulassung nicht vorzeigbar, kann ein Verwarngeld die Folge sein.

Um ein Kfz für den Straßenverkehr zulassen zu können, muss eine Kfz-Versicherung abgeschlossen und bei der Anmeldung eines Fahrzeugs nachgewiesen werden. Andernfalls wird von der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde kein Kennzeichen zugeteilt und auch keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt.

Ist eine Fahrt ohne Zulassung aber mit Versicherungsschutz also zulässig? Nein, der Versicherungsschutz allein reicht nicht aus, denn trotz vorhandener Kfz-Versicherung liegt trotzdem hierbei trotzdem der Verstoß “Fahren ohne Zulassung” vor.

Strafe bei Fahren ohne Zulassung: Welche Sanktionen drohen?

Da das Fahren ohne Zulassung verschiedene Verstöße darstellen kann, werden dafür auch unterschiedliche Sanktionen verhängt:

  • Ohne Zulassung zu fahren oder das Fahren ohne Zulassung anzuordnen oder zuzulassen, kann mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.
  • Wird ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Zeitraums geführt, kann das ein Bußgeld von 50 Euro zur Folge haben.
  • Führen Sie ein Fahrzeug mit einem abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen, kann das ein Bußgeld von 50 Euro nach sich ziehen.
  • Ist der TÜV Ihres Fahrzeugs abgelaufen, das Fahrzeug wird aber dennoch im Straßenverkehr geführt, drohen ebenfalls Sanktionen. Je nachdem, um wie viele Monate die Hauptuntersuchung (HU) überschritten wurde, kann eine Geldbuße von 25 Euro bis 75 Euro und ab vier Monaten auch ein Punkt in Flensburg die Folge sein.
Zulassung vergessen oder verloren: Was droht? Das Mitführen der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist Pflicht. Ist diese bei einer Polizeikontrolle nicht vorzeigbar, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld von 10 Euro geahndet werden kann.

Ist die Fahrt zum TÜV ohne Zulassung möglich?

Zum TÜV mit dem Auto fahren ohne Zulassung: Ist das möglich?
Zum TÜV mit dem Auto fahren ohne Zulassung: Ist das möglich?

Das Fahren ohne Zulassung ist verboten, aber darf ich ohne Zulassung zum TÜV fahren? Mit dem Auto ohne Zulassung zum TÜV zu fahren, ist tatsächlich erlaubt, solange diese Fahrt in Verbindung mit dem Zulassungsverfahren steht.

Dazu zählen zum Beispiel Fahrten, die zur Anbringung der Stempelplakette getätigt werden sowie Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU) oder zur Sicherheitsprüfung. Für die TÜV-Fahrt ohne Zulassung müssen allerdings gemäß § 10 FZV gewisse Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Zulassungsfahrt muss innerhalb des Zulassungsbezirks oder in einem nahe gelegenen Bezirk stattfinden.
  • Es muss bereits ein (ungestempeltes) Kennzeichen vorhanden sein, welches von der Kfz-Zulassungsbehörde ausgestellt wurde.
  • Die Fahrten müssen von der Kfz-Haftpflichtversicherung erfasst sein.
Rückfahrt nach der Kfz-Abmeldung: Wurde die Stempelplakette entfernt, darf die Rückfahrt bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung mit dem ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden.

FAQ: Fahren ohne Zulassung

Wann ist eine Zulassung notwendig?

Eine Kfz-Zulassung ist nach dem Erwerb eines Neu- oder Gebrauchtwagen vorgeschrieben. Denn nur durch die Anmeldung bei der Zulassungsstelle erhält Ihr Auto ein Kennzeichen und darf somit am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Welche Sanktionen drohen für das Fahren ohne Zulassung?

Was der Bußgeldkatalog in diesem Fall vorsieht, zeigt diese Bußgeldtabelle.

Braucht jedes Fahrzeug eine Zulassung?

Nein, der Gesetzgeber sieht gemäß FZV auch zulassungsfreie Fahrzeuge vor. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um motorisierte Krankenfahrstühle, Kleinkrafträder oder E-Scooter.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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1 Kommentare zu “Fahren ohne Zulassung: Welches Bußgeld droht?

  1. Mariwan A

    Hallo

    Mein fransisische kurz Kennzeichen Seit 2 Monate abgelaufen .. und wurde von Polizei in offenen Straße erwischt .. was kann kommen ?

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