Euro 1: Bekommt mein Fahrzeug keine Umweltplakette?

Schadstoff-Klasse Euro 1: Eine Feinstaubplakette Euro 1 gibt es nicht, stattdessen erhalten Sie keine Umweltplakette.
Schadstoff-Klasse Euro 1: Eine Feinstaubplakette Euro 1 gibt es nicht, stattdessen erhalten Sie keine Umweltplakette.

Durch Autoabgase gelangen Schadstoffe wie zum Beispiel Feinstaub in die Luft, die nicht nur der Umwelt, sondern auch der Gesundheit der Menschen schaden.

Um der Luftverschmutzung in deutschen Innenstädten entgegenzuwirken, wurden die sogenannten Umweltzonen eingeführt. Nur Fahrzeugführer, die in Besitz einer grünen Umweltplakette sind, dürfen hier in der Regel einfahren. Erfüllt Ihr Fahrzeug hingegen nicht die hierzulande geltenden Abgasstandards, erhält dieses keine Feinstaubplakette.

Wollen Sie sich jedoch frei innerhalb von deutschen Großstädten bewegen, müssen Sie dafür entweder auf ein anderes Fahrzeug zurückgreifen, welches nicht so schlechte Emissionswerte besitzt oder Sie müssen Ihr Kfz umrüsten. Ob eine Umrüstung auf Grün überhaupt möglich ist, wann Ihr Auto keine Plakette erhält und was droht, wenn Sie ohne Umweltplakette in eine Umweltzone fahren, erfahren Sie im Folgenden.

Alles Wichtige zur Umweltzone im Video

Was bdeutet das Verkehrszeichen Umweltzone genau und welche Ausnahmen gibt es?

Euro-1-Norm: Diese Umweltplakette erhalten Sie bei Euro 1

Eine Umweltplakette befindet sich an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs und weist darauf hin, dass Sie als Fahrzeugführer die Befugnis haben, mit Ihrem Auto in eine Umweltzone einfahren. Es gibt vier verschiedene Kategorien bei Feinstaubplaketten:

  • Keine Umweltplakette = Schadstoffgruppe 1
  • Rote Umweltplakette = Schadstoffgruppe 2
  • Gelbe Umweltplakette = Schadstoffgruppe 3
  • Grüne Umweltplakette = Schadstoffgruppe 4
Gibt es die Feinstaubplakette 1? Keine Umweltplakette erhalten Sie, wenn die Abgaswerte Ihres Fahrzeugs zu schlecht sind.
Gibt es die Feinstaubplakette 1? Keine Umweltplakette erhalten Sie, wenn die Abgaswerte Ihres Fahrzeugs zu schlecht sind.

Entspricht Ihr Fahrzeug der Euro-1-Norm können Sie keine, die rote oder die gelbe Umweltplakette erhalten. Welcher Schadstoffgruppe Ihr Auto zugeordnet wird, hängt davon ab, welcher Motor im Fahrzeug verbaut ist und ob ein Partikelfilter existiert. Welche Plakette Sie bekommen, richtet sich nämlich nach der Schadstoffgruppe.

Die Schadstoffgruppe 1 ist die schlechteste. Dieser entsprechen oft alte Diesel oder Benziner der Euro-1-Norm. Fahrzeugführer erhalten dementsprechend keine Umweltplakette. Die Abgaswerte dieses Kfz sind sehr schlecht und es ist dem Fahrer deshalb untersagt, in eine Umweltzone einzufahren.

Ob sich Ihr Fahrzeug in der Schadstoffklasse Euro 1 befindet, kann über die Emissionsschlüsselnummer herausgefunden werden. Diese können Sie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) entnehmen (Punkt “zu 1”). Folgende Emissionsschlüsselnummern werden der Emissionsklasse Euro 1 zugeordnet: 01-04, 09, 11-14, 16, 18, 21, 22, 77.

In der Regel können folgende Fahrzeuge der Euro-1-Schadstoffklasse zugeordnet werden:

  • Fahrzeuge ohne geregelten Katalysator
  • Ältere Dieselfahrzeuge oder Lkw
  • Pkw mit einem Ottomotor

Rüsten Sie Ihren Euro-1-Diesel mit einem Partikelminderungssystem nach, rutscht dieser dadurch in die Schadstoffgruppe 2 und erhält die rote Plakette. Ähnlich verhält es sich bei alten Benzinern. Rüsten Sie diese nach oder gibt es bereits entsprechende Filtersysteme, steigt Ihr Kfz sogar in die Schadstoffgruppe 4 auf und bekommt die grüne Plakette.

Übrigens: Alle Euro-1-Benziner, die erstmalig seit dem 01.01.1993 zugelassen wurden, sind direkt in Schadstoffgruppe 4 und bekommen die grüne Umweltplakette.

Keine Umweltplakette vorhanden: Was droht?

Mit einem Fahrzeug der Euro-1-Abgasnorm in eine Umweltzone zu fahren, kann Sanktionen nach sich ziehen, wenn das Kfz keine oder nur eine rote Plakette hat. Eine fehlende oder die rote Feinstaubplakette kann ein Bußgeld von 100 Euro zur Folge haben. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot müssen Sie aber nicht befürchten.

Es gibt aber auch Ausnahmen. Sind Sie zum Beispiel Fahrer eines zwei-oder dreirädrigen Kfz, eines Oldtimers mit H-Kennzeichen oder der roten 07-Nummer oder besitzen einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, H oder Bl, sind Sie in der Regel von dem Fahrverbot in der Umweltzone befreit. Gegebenenfalls müssen Sie aber eine Genehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Fahrzeug der Euronorm 1 umrüsten lassen

Euro 1: Eine Umweltplakette für Schadstoffgruppe 1 gibt es nicht - eine Umrüstung auf Gruppe 2 (Rot) oder 4 (Grün) ist aber möglich.
Euro 1: Eine Umweltplakette für Schadstoffgruppe 1 gibt es nicht – eine Umrüstung auf Gruppe 2 (Rot) oder 4 (Grün) ist aber möglich.

Eins vorweg: Für die Fahrt in eine Umweltzone benötigen Sie eine grüne Umweltplakette, da auch Fahrzeuge mit gelber oder roter Plakette bis auf eine Ausnahme nicht mehr für das Befahren einer Umweltzone zugelassen sind. Aber: Eine Umrüstung von Schadstoffgruppe 1 auf Schadstoffgruppe 4 ist nur bei Benzinern realisierbar – für Diesel nicht.

Durch eine Umrüstung, können Sie die Emissionswerte Ihres Autos verbessern und dieses kann dadurch in eine höhere Schadstoffgruppe aufsteigen. Für eine Umrüstung kommen zum Beispiel der Einbau eines Rußfilters oder eines Kaltlaufreglers infrage. Bei letzterem ist allerdings ein funktionierender Katalysator notwendig. Eine Umrüstung hat auch steuerliche Vorteile.

Kfz-Steuer bei Euro 1: Fahrzeughalter müssen höhere Steuern zahlen, wenn sich ihr Kfz in einer niedrigen Schadstoffgruppe befindet. Rüsten Sie Ihr Fahrzeug um, kann sich das also zumindest steuerlich lohnen. Denn von einer Umrüstung von Gruppe 1 auf Gruppe 2 vermindert sich die Kfz-Steuer um die Hälfte.

Im Video: Infos zur Umweltplakette

Was bezüglich der Umweltplakette wissenswert ist, erfahren Sie auch im Video.
Was bezüglich der Umweltplakette wissenswert ist, erfahren Sie auch im Video.

FAQ – Euro 1

Welche Plakette erhalten Euro-1-Fahrzeuge?

Fahrzeuge, welche die Abgasnorm Euro 1 erfüllen, erhalten keine, die rote oder die grüne Umweltplakette.
Keine Plakette erhalten alle Kfz der Schadstoffgruppe 1. Das sind Kfz ohne geregelten Katalysator, ältere Diesel (Erstzulassung vor 1997) und Benziner (Erstzulassung vor 1993). Die rote Plakette können Euro-1-Diesel z. B. mit Partikelfilter erhalten (Schadstoffgruppe 2). Die grüne Plakette können nur Euro-1-Benziner mit Katalysator oder einer Erstzulassung ab 1993 bekommen (Schadstoffgruppe 4).

Welche Fahrzeuge entsprechen der Euro-1-Norm?

Der Schadstoffklasse 1 werden in der Regel Fahrzeuge ohne geregelten Katalysator, ältere Dieselfahrzeuge oder Lkw und Pkw mit Ottomotor zugeordnet. Aber auch Benziner, die seit dem 01.01.1993 erstzugelassen wurden, können zur Euro-1-Schadstoffklasse zählen. Sie erhalten aber die grüne Plakette.

Was droht, wenn Sie keine Umweltplakette haben?

Fahren Sie ohne Umweltplakette in eine Umweltzone droht ein Bußgeld von 100 Euro. Nur mit der grünen Umweltplakette dürfen die Umweltzonen befahren werden. In die Umweltzone Neu-Ulms dürfen Sie aber auch noch mit der gelben Plakette einfahren.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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