Nebelschlussleuchte: Ist sie Pflicht oder nicht?

Gesehen werden und selbst besser sehen – das sind zwei der wichtigsten Aspekte, wenn es um die Beleuchtung an Fahrzeugen geht. Einiges ist vorgeschrieben, anders kann optional vorhanden sein. Doch ist am PKW die sogenannte Nebelschlussleuchte Pflicht in Deutschland und drohen Sanktionen wenn sie nicht vorhanden oder falsch eingesetzt wird?

VerstoßSanktion
Nebelschlussleuchte ohne Grund verwendet20 EUR
... andere dadurch gefährdet25 EUR
... dadurch einen Unfall verursacht35 EUR

Was ist die Nebelschlussleuchte eigentlich?

Nebelschlussleuchte: Am Anhänger und PKW Pflicht, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Nebelschlussleuchte: Am Anhänger und PKW Pflicht, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Bevor sich Autofahrer damit befassen, ob eine Nebelschlussleuchte Pflicht am Anhänger oder Auto ist, sollte sie wissen, wozu diese Leuchte da ist und wo sie zu finden ist. Wie der Name der Leuchte es vermuten lässt, befindet sie sich hinten am Fahrzeug. Meist ist sie auf der Fahrerseite zu finden, kann jedoch auch mittig oder beidseitig angebracht sein. Sie strahlt rot und im Vergleich zu den normalen Schlussleuchten etwa 12- bis 20-mal stärker – daher ist ihr Einsatz nur unter bestimmten Regelungen zulässig.

Ist die Nebelschlussleuchte eingeschaltet, wird dies im Wagen oder im Cockpit eines Motorrads in der Regel durch eine gelbe bzw. orangene Kontrollleuchte angezeigt. Sie dient dazu, dass Fahrzeuge bei stark eingeschränkter Sicht (beispielsweise durch Nebel) vom nachfolgenden Verkehr erkannt werden. Somit ist sie ein sogenanntes Instrument der aktiven Sicherheit. Doch für welche Fahrzeuge ist die Nebelschlussleuchte Pflicht?

Gesetzliche Bestimmungen zur Nebelschlussleuchte

Die gesetzliche Grundlage für die Nebelschlussleuchte sowie deren Pflicht ist in § 53 d Abs. 2 der Straßenverkehrszusatzordnung (StVO) zu finden. Hier wird bestimmt, dass „mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger […]“ eine oder zwei Nebelschlussleuchten haben müssen.

Das bedeutet, dass nicht nur am PKW, sondern am Anhänger ebenso, die Nebelschlussleuchte Pflicht ist, wenn sie die vorgegebenen Bestimmungen erfüllen. Für Fahrzeuge und Anhänger, die von den Voraussetzungen nicht betroffen sind, wird eine Ausstattung mit einer Nebelschlussleuchte empfohlen, Pflicht ist dies dann jedoch nicht.

Was hat das Baujahr mit der Nebelschlussleuchte zu tun?

Die Nebelschlussleuchte gilt als Pflicht ab dem Baujahr 1991.
Die Nebelschlussleuchte gilt als Pflicht ab dem Baujahr 1991.

Das Alter des Fahrzeugs spielt eine Rolle, wenn es darum geht, ob eine Nebelschlussleuchte für dieses Pflicht ist. Ab dem Baujahr 1991 werden die Leuchten in allen Fahrzeugen verbaut. Wichtig ist hier die Erstzulassung. Erfolgte dies nach dem 31.12.1990 und kann das Fahrzeug schneller als 60 km/h fahren, muss die Leuchte vorhanden sein.

Für Wagen und Motorräder, die vorher zugelassen wurden, gilt der Bestandsschutz, dennoch wird eine Nachrüstung empfohlen. Also ist eine Nebelschlussleuchte keine Pflicht für Oldtimer bzw. Fahrzeuge, die vor dem 01.01.1991 zugelassen wurden.

Einsatz der Nebelschlussleuchte: Wann und wo?

Wann ist der Gebrauch der Nebelschlussleuchte Pflicht bzw. wann sollte sie eingesetzt werden? Hier gilt, dass sie nur bei Sichtverhältnissen unter 50 m eingeschaltet werden darf. Herrscht also dichter Nebel oder sehr starker Regen bzw. Hagel, sollte die Nebelschlussleuchte verwendet werden. Zudem gilt dann auch ein Tempolimit von 50 km/h.

Auf Autobahnen und Landstraßen können sich Fahrer an den Markierungspfosten orientieren. Diese sind in der Regel alle 50 Meter zu finden. Ist der nächste Pfosten nicht mehr erkennbar, beträgt die Sicht also weniger als 50 m. Wird die Leuchte nicht verwendet, droht allerdings kein Bußgeld. Anders sieht das jedoch aus, wenn sie ohne ersichtlichen Grund genutzt wird. Dies zieht in der Regel Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog nach sich.

Da sich die Regelungen in den Ländern unterscheiden können, sollten Fahrer bei Auslandsreisen im Vorfeld über die gültigen Vorschriften informieren, ansonsten kann durchaus ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland drohen.

FAQ: Ist die Nebelschlussleuchte verpflichtend?

Braucht mein Auto eine Nebelschlussleuchte?

Ja, sofern es eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h erreicht. Gleiches gilt auch für Anhänger.

Gilt das auch für Oldtimer?

Nein. Wurde Ihr Fahrzeug erstmals bis zum 31.12.1990 zugelassen, ist eine Nebelschlussleuchte keine Pflicht.

Wann darf ich die Nebelschlussleuchte einschalten?

Sie darf nur eingeschaltet werden, wenn die Sicht weniger als 50 m beträgt. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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