Wird jemand aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit geblitzt, erhält derjenige einige Wochen einen entsprechenden Bescheid mit Beweisfoto. Das Blitzerfoto soll als Nachweis dafür dienen, dass tatsächlich Sie zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung am Steuer saßen.
In Deutschland haftet nämlich grundsätzlich der Fahrer für einen Verstoß im Straßenverkehr, nicht der Halter des Kfz. Allerdings wird über das Kennzeichen zunächst der Halter des Fahrzeugs ermittelt, mit welchem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Oftmals ist der Halter gleichzeitig der Fahrer und er ist es, der auf dem Blitzerfoto zu sehen ist.
Aber was ist, wenn ich auf dem Bild gar nicht zu erkennen bin, weil auf dem Blitzerfoto mein Gesicht verdeckt ist? Ist der Bescheid in diesem Fall ungültig? Kann ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen? All diese Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Inhaltsverzeichnis
Auf dem Blitzerfoto ist mein Gesicht verdeckt: Ist der Bescheid ungültig?
Wenn auf dem Blitzerfoto Ihr Gesicht verdeckt ist, bedeutet das nicht automatisch, dass der entsprechende Bescheid ungültig ist. In vielen Fällen ist auf dem Blitzerfoto das Gesicht auch nur teilweise verdeckt. Einige Partien sind also zu sehen, andere können zum Beispiel durch die Sonnenblende, eine Kopfbedeckung oder eine Sonnenbrille abgedeckt sein.
Aber auch trotz der Verdeckung ist es oft möglich, die Person zweifelsfrei zu identifizieren. Wurden Sie beispielsweise mit Sonnenbrille geblitzt, kann es sein, dass Sie anhand Ihrer übrigen Gesichtszüge trotzdem noch erkannt werden können, auch wenn die Augen verdeckt sind.
Blitzerfoto: Was muss zu sehen sein?
Wie viel vom Gesicht des Fahrers auf dem Bild zu sehen sein muss, damit der er eindeutig identifiziert werden kann, ist nicht festgelegt. Zur Identifizierung einer Person müssen meist Augen, Mund und Nase einer Person erkennbar sein. Sind die Augen verdeckt, kann aber auch anhand der Gesichtszüge oder anderer besonderer Gesichtsmerkmale festgestellt werden, ob es sich bei einer Person um den Fahrer handelt.
Blitzer: Fahrer nicht erkennbar – lohnt sich ein Einspruch?
Grundsätzlich gilt: Sie können Einspruch gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen einlegen, wenn Sie auf dem Foto nicht eindeutig identifiziert werden können. Ist auf dem Blitzerfoto Ihr Gesicht verdeckt, kann dieses ungenügende Bild den Einspruch eventuell begründen. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass die entsprechende Behörde dem folgt und der Einspruch erfolgreich ist.
Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen, kann in der Regel nur ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen. Dieser kann Sie bezüglich des Einspruchs beraten und Ihnen außerdem Ihre Erfolgsaussichten erläutern.
Alles Wichtige zum Blitzerfoto: Im Video
FAQ: Gesicht verdeckt auf dem Blitzerfoto
Ja, mitunter ist dies möglich, insbesondere wenn nur Teile des Gesichts auf dem Blitzerfoto verdeckt sind.
Es ist nicht festgelegt, wie viel vom Gesicht der Blitzer erfassen muss. Manchmal reichen besondere Merkmale auf kleinen Gesichtspartien aus, um den Fahrer zu identifizieren.
Ob dies einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründet, hängt vom Einzelfall ab. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann hier eine verlässliche Einschätzung geben.