Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis
Vergehen | Strafe |
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Fahrzeug führen ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis | Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe |
Fahren trotz Fahrverbot | Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe |
... als Halter des Kfz die Tat angeordnet oder zugelassen | Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe |
Durch Fahrlässigkeit ohne Fahrerlaubnis gefahren | Freiheitsstrafe bis zu sechs Monate oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätze |
Vorsätzlich oder fahrlässig ein Fahrzeug führen, obwohl der Führerschein in Verwahrung genommen oder beschlagnahmt wurde | Freiheitsstrafe bis zu sechs Monate oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätze |
... als Halter des Kfz die Tat angeordnet oder zugelassen | Freiheitsstrafe bis zu sechs Monate oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätze |
Fahren trotz Führerscheinentzug oder Führerscheinsperre | Einzug des Fahrzeugs |
... als Halter des Kfz die Tat angeordnet oder zugelassen | Einzug des Fahrzeugs |
In den letzten drei Jahren schon einmal wegen desselben Tatbestands verurteilt (Wiederholungstat) | Einzug des Fahrzeugs |
„Was geschieht, wenn ich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt werde?“ Diese Frage müssen sich nicht nur Autofahrer stellen, sondern auch Halter, die ihr Auto einem Fahrer überlassen, der keine Fahrerlaubnis dafür besitzt.
Zunächst sei klargestellt: Führerschein und Fahrerlaubnis müssen voneinander unterschieden werden. Ersteres bezeichnet das Dokument, welches die generelle Fahrerlaubnis, die durch eine Prüfung erworben wurde, bescheinigt. Demnach gelten für das Fahren ohne Führerschein und ohne Fahrerlaubnis verschiedene Folgen.
Wer seinen Führerschein beispielsweise nur zu Hause vergessen hat, macht sich nicht zwingend des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. Dieser Unterschied ist wichtig, da es sich bei letzterem gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) um eine Verkehrsstraftat handelt, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bedroht ist. Die Wichtigsten Fragen zum Thema klären wir im Nachfolgenden.
Weiterführenden Ratgeber zum Fahren ohne Fahrerlaubnis
Inhaltsverzeichnis
In diesen Fällen liegt gemäß § 21 StVG das Fahren ohne Fahrerlaubnis vor
Allgemein handelt es sich um das Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn Sie Auto fahren, obwohl …
- die Fahrerlaubnis entzogen wurde,
- ein Fahrverbot verhängt wurde,
- die Fahrerlaubnisklasse erloschen ist (Fristablauf),
- eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis noch nicht umgeschrieben wurde,
- Sie nie eine Fahrerlaubnis erworben haben oder
- die Fahrerlaubnis nicht dem Kfz entspricht.
Vorsicht ist außerdem geboten, wenn Veränderungen am Kfz vorgenommen wurden. Tuning ist in Deutschland nicht verboten, allerdings muss jede Änderung geprüft und genehmigt werden (z. B. von Dekra oder TÜV). Haben Sie Ihr Kfz getunt, aber nicht prüfen lassen, kann es sein, dass Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr dem Kfz entspricht. „Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis“ lautet dann der konkrete Vorwurf und erfüllt damit ggf. einen Tatbestand im Sinne des § 21 StVG.
Fahren trotz Fahrverbot oder Führerscheinentzug
Zwei Umstände, die als „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ gelten, wurden bereits genannt: Ihnen wurde ein Fahrverbot erteilt oder der Führerschein entzogen. Wenn Sie trotzdem fahren und dabei erwischt werden, müssen Sie mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.
Das Fahren nach einem Führerscheinentzug ist Ihnen erst wieder erlaubt, wenn Sie alle Maßnahmen (z. B. Aufbauseminar, medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)) erfüllt und die Führerschein-Wiedererteilung beantragt und erhalten haben.
Hat der Betroffene hingegen noch gar keine Fahrerlaubnis erworben, kann das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine MPU nach sich ziehen, wenn die Straßenverkehrsbehörde begründete Zweifel an der Fahreignung des Führerscheinanwärters hat, z. B. wegen Drogenkonsums (gemäß § 14 Fahrerlaubnisverordnung).
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Stellen Motorrad & Mofa eine Ausnahme dar?
Dürfen Sie Mofa oder Motorrad fahren ohne Fahrerlaubnis? Tatsächlich gibt es Fahrzeuge, die nicht fahrerlaubnispflichtig sind, z. B. Mobilitätshilfen oder Krankenfahrstühle. Mofas und Motorräder gehören jedoch nicht dazu. Zwar zählt wenigstens das Mofa (bis 45 km/h) zu den Kfz, die Sie ohne besondere Fahrerlaubnis fahren dürfen, allerdings benötigen Sie dafür dennoch die Mofa-Prüfbescheinigung.
Außerdem ist zu beachten, dass ein Fahrverbot auch für ganz bestimmte Fahrzeuge verhängt werden kann und so trotzdem der Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ erfüllt ist, wenn Sie ein führerscheinfreies Mofa fahren, obwohl das Fahrverbot genau dafür ausgesprochen wurde.
Weitere führerscheinfreie Kfz sind in § 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gelistet. Dazu gehören beispielsweise Stapler, Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Doch selbst diese Kfz dürfen Sie nicht führen, wenn Sie gerade ein Fahrverbot absitzen.
Welche Strafe gibt es für das Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Die Gesetze in Deutschland sind selten einfach gestrickt und berücksichtigen in der Regel auch Umstände im Einzelfall.
Genauso ist das Strafmaß für das Fahren ohne Fahrerlaubnis je nach Einzelfall unterschiedlich. § 21 StVG gibt jeweils das Höchstmaß der möglichen Strafe an.
Je nach Tatbestand, kann für das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verhängt werden. In manchen Fällen (z. B. bei einer Wiederholungstat) ist sogar der Einzug des Fahrzeugs denkbar.
Die genauen Sanktionen können Sie obiger Tabelle entnehmen, die sich an § 21 StVG orientiert.
FAQ: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Der Tatbestands ist z. B. dann erfüllt, wenn die Fahrerlaubnisklasse nicht dem Kfz entspricht. Eine Liste weiterer Beispiele erhalten Sie hier.
Da es sich um eine Straftat handelt, kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen. Einen Überblick über die Sanktionen erhalten Sie hier.
Bei Wiederholungstätern sind die Behörden strenger. Wer mehrmals ohne Fahrerlaubnis beim Autofahren erwischt wird, muss damit rechnen, dass auch das Fahrzeug eingezogen wird.
Ich habe 1962 die Fahrerlaubnis bekommen und habe sie verloren.